Gesundheit heute

Hepatitis-A-Impfung

Hepatitis A ist eine Leberentzündung, die durch das Hepatitis-A-Virus verursacht wird.

Wo und wie kann ich mit Hepatitis A anstecken?

Das Hepatitis-A-Virus ist weltweit verbreitet, tritt in Deutschland aber nur noch vereinzelt auf. Der Erreger wird mit dem Stuhl ausgeschieden und über den Mund aufgenommen (fäkal-orale Übertragung). Die Ansteckung erfolgt beispielsweise durch verunreinigtes Wasser oder Nahrungsmittel (oft Muscheln oder verunreinigtes Gemüse), aber auch direkt durch menschliche „Ausscheider", die vielleicht selbst gar keine Symptome haben. Hepatitis A ist ein typisches Reisemitbringsel, wird aber auch beim Sex (vor allem zwischen Männern) übertragen. In Deutschland kam es in den letzten Jahren vereinzelt zu Ausbrüchen aufgrund von kontaminierten, verarbeiteten Lebensmitteln, etwa gefrorenen Beeren.

Welche Symptome verursacht eine Hepatitis-A-Infektion?

Eine Hepatitis A verläuft gerade bei Kleinkindern häufig symptomlos – je älter die Erkrankte ist, desto häufiger kommt es zu Beschwerden. Typisch für eine Leberentzündung ist eine Gelbsucht (Ikterus), also eine Gelbfärbung von Haut und Schleimhaut, insbesondere auch der Bindehaut im Auge. Häufig sind auch Symptome wie Abgeschlagenheit, erhöhte Temperatur und Schmerzen im rechten Oberbauch.

Wer sollte sich gegen Hepatitis A impfen lassen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung vor allem bei Reisen in Ländern, in denen die Hepatitis A sehr verbreitet ist. Dazu zählen die meisten Länder in Mittel- und Südamerika, Afrika und Asien, aber auch einige europäische Länder. Ebenso impfen lassen sollten sich Menschen, bei denen ein Kontakt mit dem Hepatits-A-Virus wahrscheinlich ist, etwa bei einer Tätigkeit im Sanitätsdienst oder in Klärwerken.

Geimpft wird entweder mit einem Impfstoff, der nur gegen Hepatis A schützt, oder mit einem kombinierten Impfstoff, der auch gegen Typhus oder Hepatitis B immunisiert. Je nach Impfstoff sind ein oder zwei Dosen nötig, um für circa ein Jahr eine Grundimmunität gegen Hepatitis A zu haben. Erst nach einer erneuten Impfung nach 6 bis 12 Monaten können die Impflinge von einem lang anhaltenden Impfschutz ausgehen.

Die Impfung ist auch möglich, wenn bereits der Verdacht einer Ansteckung besteht (Postexpositionsprophylaxe) – allerdings nur in einem Zeitrahmen von 14 Tagen nach der Ansteckung.

Die aktuellen Impfempfehlungen der STIKO finden Sie hier.

Von: Dr. rer. nat. Annette Diekmann-Müller, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). | Aktualisiert von Sara Steer
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Medikamentenkauf im Ausland

Mit einem korrekten Rezept kann man auch im EU-Ausland verschreibungspflichtige Medikamente erhalten.

Medikamentenkauf im Ausland

Vorsicht Falle!

Wer im Ausland Medikamente kauft, muss allerhand beachten. Das fängt bei Zollgebühren an und hört beim Risiko, Fälschungen zu erwerben, auf.

Rezept von EU-Arzt gilt in der ganzen EU

Medikamente vergessen, verloren oder gar nicht erst genug eingepackt: Wenn man im Ausland ein rezeptpflichtiges Arzneimittel benötigt, kann es kompliziert werden. Im besten Fall hat man sich schon zu Hause vorsorglich ein Rezept ausstellen lassen. Glücklicherweise kann ein korrekt ausgestelltes Rezept von einer in der EU praktizierender Ärzt*in in allen EU-Ländern eingelöst werden. Hat man kein Rezept dabei, muss man sich eines in einer ortsansässigen Arztpraxis ausstellen lassen.

Hamsterkäufe sind verboten

Manche Patient*innen kaufen aber auch ganz gezielt Medikamente im Ausland, weil die Arzneimittel dort oft sehr viel günstiger sind. Das liegt daran, dass die Arzneimittelpreise in vielen Ländern staatlich reguliert werden. Ausgedehnte Hamsterkäufe sollte man im Ausland trotzdem unterlassen. Sonst holt sich der Zoll die vermeintliche Ersparnis bei der Ausreise wieder zurück. Zollfrei ist nur die Menge an Medikamente, die dem persönlichen Bedarf für maximal drei Monate entspricht. Das gilt für EU-Länder und einige Drittländer. Um ganz sicher zu gehen, sollte man sich vor der Reise auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit informieren.

Zusätzlich droht im Ausland die Gefahr, beim Medikamentenkauf eine Fälschung zu erwerben. Wer im Urlaub Medikamente ausschließlich in offiziellen Apotheken einkauft, reduziert dieses Risiko. Hinweise auf gefälschte Präparate sind zudem extrem niedrige Preise und der freie Verkauf von Wirkstoffen, die eigentlich verschreibungspflichtig sind. Besonders oft werden Potenzmittel, Diätpillen und Schlafmittel auf diese Weise angeboten.

Gesundheitliche und strafrechtliche Folgen

Kauf und Einfuhr solcher Fälschungen bergen zweierlei Probleme. Zum einen gesundheitliche: Der Wirkstoff kann zu hoch oder zu niedrig dosiert, gar nicht enthalten oder durch einen anderen ausgetauscht sein. Es drohen aber auch strafrechtliche Konsequenzen: Die Einfuhr gefälschter Arzneimittel ist nämlich generell verboten.

Doch nicht nur Fälschungen und ihre Folgen sind zu bedenken. Etliche im Ausland erhältliche Lifestylepräparate und Medikamente enthalten Inhaltstoffe, die in Deutschland nicht erlaubt sind, und deshalb nicht eingeführt werden dürfen. Eine genaue Prüfung der Präparate ist deshalb unerlässlich. Dies gestaltet sich oft schwierig. Eine Hilfe bei Sprachbarrieren sind Medikamentenübersetzer, die von einigen Anbietern kostenfrei als App angeboten werden (z.B. in der ERV travel & care App). Sie zeigen auch auf, wie die Pendants zu deutschen Medikamenten oder die enthaltenen Inhaltsstoffe im Reiseland heißen.

Quelle: Pressemitteilung der ergo Reiseversicherungen

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Svitlana Hulko / Alamy / Alamy Stock Photos