Gesundheit heute

Cholera-Impfung

Bei der Cholera handelt es sich um eine Durchfallerkrankung, die durch das Bakterium Vibrio cholerae verursacht wird.

Wo und wie kann ich mit Cholera anstecken?

Cholera-Bakterien sind in weiten Teilen der Welt verbreitet – von Südostasien über Afrika, in Osteuropa und sogar gelegentlich im Mittelmeerraum bis nach Südamerika. An Cholera erkrankte Personen scheiden das Bakterium mit dem Stuhl aus. Unter schlechten hygienischen Bedingungen kann es durch kontaminiertes Trinkwasser zu seuchenartigen Ausbrüchen kommen.

Welche Symptome verursacht Cholera?

Symptome der Cholera sind starker, wässriger Durchfall und Erbrechen. Wird der dadurch entstehende hohe Flüssigkeitsverlust nicht ausgeglichen, drohen Austrocknung mit Schock bis hin zum Tod. Gefährdet sind vor allem Menschen, die in prekären Verhältnissen leben und keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben, etwa in Flüchtlingslagern oder in Überschwemmungsgebieten. Viele Infektionen mit Cholera verlaufen allerdings auch symptomlos.

Wer sollte sich gegen Cholera impfen lassen?

Es gibt zwar eine Impfung gegen die Cholera – die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt diese aber nur in sehr speziellen Fällen, etwa

  • bei Reisen an Orte, an denen eine Cholera-Epidemie herrscht und an denen Reisende keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben
  • für Katastrophenhelfer*innen
  • bei längeren Tätigkeiten in Cholera-Gebieten, zum Beispiel für medizinisches Personal.

Wer zu diesen Personengruppen zählt, dem stehen zwei verschiedene Impfstoffe zum Schlucken zur Verfügung. Je nach Impfstoff erhalten Erwachsene eine einmalige Dosis oder zwei Dosen im Abstand von eins bis sechs Wochen.

Im Normalfall benötigen Reisende aber keine Impfung, weil das Ansteckungsrisiko sehr gering ist.

Die aktuellen Impfempfehlungen der STIKO finden Sie hier.

Von: Dr. rer. nat. Annette Diekmann-Müller, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). | Aktualisiert von Sara Steer
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Medikamentenkauf im Ausland

Mit einem korrekten Rezept kann man auch im EU-Ausland verschreibungspflichtige Medikamente erhalten.

Medikamentenkauf im Ausland

Vorsicht Falle!

Wer im Ausland Medikamente kauft, muss allerhand beachten. Das fängt bei Zollgebühren an und hört beim Risiko, Fälschungen zu erwerben, auf.

Rezept von EU-Arzt gilt in der ganzen EU

Medikamente vergessen, verloren oder gar nicht erst genug eingepackt: Wenn man im Ausland ein rezeptpflichtiges Arzneimittel benötigt, kann es kompliziert werden. Im besten Fall hat man sich schon zu Hause vorsorglich ein Rezept ausstellen lassen. Glücklicherweise kann ein korrekt ausgestelltes Rezept von einer in der EU praktizierender Ärzt*in in allen EU-Ländern eingelöst werden. Hat man kein Rezept dabei, muss man sich eines in einer ortsansässigen Arztpraxis ausstellen lassen.

Hamsterkäufe sind verboten

Manche Patient*innen kaufen aber auch ganz gezielt Medikamente im Ausland, weil die Arzneimittel dort oft sehr viel günstiger sind. Das liegt daran, dass die Arzneimittelpreise in vielen Ländern staatlich reguliert werden. Ausgedehnte Hamsterkäufe sollte man im Ausland trotzdem unterlassen. Sonst holt sich der Zoll die vermeintliche Ersparnis bei der Ausreise wieder zurück. Zollfrei ist nur die Menge an Medikamente, die dem persönlichen Bedarf für maximal drei Monate entspricht. Das gilt für EU-Länder und einige Drittländer. Um ganz sicher zu gehen, sollte man sich vor der Reise auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit informieren.

Zusätzlich droht im Ausland die Gefahr, beim Medikamentenkauf eine Fälschung zu erwerben. Wer im Urlaub Medikamente ausschließlich in offiziellen Apotheken einkauft, reduziert dieses Risiko. Hinweise auf gefälschte Präparate sind zudem extrem niedrige Preise und der freie Verkauf von Wirkstoffen, die eigentlich verschreibungspflichtig sind. Besonders oft werden Potenzmittel, Diätpillen und Schlafmittel auf diese Weise angeboten.

Gesundheitliche und strafrechtliche Folgen

Kauf und Einfuhr solcher Fälschungen bergen zweierlei Probleme. Zum einen gesundheitliche: Der Wirkstoff kann zu hoch oder zu niedrig dosiert, gar nicht enthalten oder durch einen anderen ausgetauscht sein. Es drohen aber auch strafrechtliche Konsequenzen: Die Einfuhr gefälschter Arzneimittel ist nämlich generell verboten.

Doch nicht nur Fälschungen und ihre Folgen sind zu bedenken. Etliche im Ausland erhältliche Lifestylepräparate und Medikamente enthalten Inhaltstoffe, die in Deutschland nicht erlaubt sind, und deshalb nicht eingeführt werden dürfen. Eine genaue Prüfung der Präparate ist deshalb unerlässlich. Dies gestaltet sich oft schwierig. Eine Hilfe bei Sprachbarrieren sind Medikamentenübersetzer, die von einigen Anbietern kostenfrei als App angeboten werden (z.B. in der ERV travel & care App). Sie zeigen auch auf, wie die Pendants zu deutschen Medikamenten oder die enthaltenen Inhaltsstoffe im Reiseland heißen.

Quelle: Pressemitteilung der ergo Reiseversicherungen

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Svitlana Hulko / Alamy / Alamy Stock Photos