Gesundheit heute

Tauchen

Bunte Korallenriffe, riesige Fischschwärme oder sogar ein altes Schiffswrack: Unter der Wasseroberfläche gibt es jede Menge zu entdecken. Allerdings birgt das Tauchen auch einige gesundheitliche Gefahren, über die Tauchwillige Bescheid wissen müssen.  

Vor dem Tauchausflug

Das schwerelose Gleiten unter Wasser fühlt sich für viele Taucher*innen mühelos an. Doch Tauchen ist eine große Belastung für den Körper, denn in der Tiefe üben die Wassermassen einen großen Druck auf den Körper aus. Um Unfälle und Folgeschäden durch das Tauchen zu vermeiden, ist bei vielen Tauchbasen im In- und Ausland der Nachweis einer ärztlichen Tauchtauglichkeitsuntersuchung Pflicht.

Die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) führt eine Liste  mit speziell ausgebildeten Tauchmediziner*innen, die die Untersuchung durchführen. Besonders Menschen mit Vorerkrankungen sollten darauf achten, dass die Ärzt*in tauchmedizinisch weitergebildet ist.
So läuft die Tauchtauglichkeitsuntersuchung ab:

  • Zunächst erhebt die Ärzt*in Vorerkrankungen und den Tauchausbildungsstand. Es gibt nämlich Erkrankungen, bei denen Betroffene besser auf das Tauchen verzichten sollten. Dazu gehören vor allem Erkrankungen an Lunge, Herz-Kreislauf-System, Ohren und Nasennebenhöhlen. Aber auch Augenerkrankungen können ein Ausschlussgrund sein.
  • Dann prüft die Ärzt*in den aktuellen Medikamentenplan. Medikamente, die müde machen und die Aufmerksamkeit einschränken, sind beim Tauchen gefährlich. Dazu gehören zum Beispiel  bestimmte Antidepressiva, Antipsychotika oder Antiepileptika. Aber auch „Allergietabletten“ – die Antihistaminika – oder Nasensprays sind tabu.
  • In einer ausführlichen körperlichen Untersuchung werden schließlich Herz, Lunge, Ohren, Haut, Augen, Bauch und Nervensystem unter die Lupe genommen.

Personen zwischen 18 und 39 Jahren  empfiehlt die GTÜM, die Untersuchung alle 3 Jahre zu wiederholen. Wer jünger oder älter ist oder an schweren Vorerkrankungen leidet, sollte sich jährlich vorstellen. Doch Vorsicht: Eine unauffällige Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist kein Freifahrtschein. Die Taucher*in muss ihre Tauglichkeit vor jedem Tauchgang selbst einschätzen. Auf keinen Fall Tauchen sollte man zum Beispiel bei Erkältungen oder Mittelohrentzündung. Im schlimmsten Fall reißt durch die Druckänderung unter Wasser das Trommelfell, was zur Erbrechen und einem Verlust der Orientierung führen kann.

Unter Wasser

Taucher*innen können entweder ganz ohne Atemgerät („Apnoetauchen“) oder mit Drucklufttauchgerät tauchen. Beide Techniken haben ihre Tücken. Besonders ungeübte Taucher*innen sollten sich gründlich vorbereiten und einen Tauchkurs besuchen. In jeder größeren deutschen Stadt und an vielen Seen gibt es Tauchbasen, die umfangreiche Schulungen anbieten. Der Tauchschein ist in Deutschland zwar keine Pflicht, viele Tauchbasen verlangen ihn jedoch vor den Tauchgängen.

Tauchmedizinische Notfälle

Gefahren beim Tauchen lauern nicht nur unter Wasser, sondern auch lange nach dem Auftauchen:

Dekompressionskrankheit:

Hier bilden sich durch falsches Auftauchen Gasblasen im Körper. Wann die Symptome auftreten, ist individuell verschieden. Manchmal macht sich die Erkrankung  schon 15 Minuten nach dem Auftauchen bemerkbar, manchmal auch erst 2 Tage danach. Betroffene klagen dann über Müdigkeit, Kopfschmerzen, Schwindel, Gelenkschmerzen, Muskelschwäche und Hautjucken. In schweren Fällen kommt es sogar zu Gefühlsstörungen an der Haut, Lähmungen, Seh- und Sprachstörungen und Bewusstlosigkeit. Die schwere Form der Dekompressionskrankheit ist ein absoluter Notfall und die Betroffene muss schnellstmöglich in einer Überdruckkammer versorgt werden. Um der Dekompressionskrankheit vorzubeugen, ist ein kontrolliertes, langsames Auftauchen nötig. Das lernen die Taucher*innen im Tauchkurs. Unter Wasser können auch moderne Tauchcomputer unterstützen, die einen individuellen Auftauchplan berechnen.

Arterielle Gasembolie:

Im Gegensatz zur Dekompressionskrankheit treten die Beschwerden bei der arteriellen Gasembolie direkt nach dem Auftauchen auf. Die Symptome sind schwer: Taucher*innen sind bewusstlos oder haben sogar einen Herzstillstand. Dann muss eine Notärzt*in der Betroffenen sofort Sauerstoff verabreichen und sie in eine Druckkammer bringen. Um die schwere Erkrankung zu verhindern, ist auch hier das strenge Einhalten der Auftauchgeschwindigkeiten wichtig.

Tiefenrausch:

Durch die Druckverhältnisse unter Wasser  lösen sich vermehrt Atemgase im Blut. Das ist besonders bei Stickstoff ein Problem, denn er entfaltet eine berauschende oder betäubende Wirkung.

Nach dem Tauchgang

Auch nach dem Auftauchen haben Taucher*innen einiges zu beachten:

  • Zwischen dem letzten Tauchgang und einem Flug (im Flugzeug herrscht reduzierter Kabinendruck!) muss ein Zeitraum von 24 Stunden liegen. Das gilt auch für Reisen  oder Wanderungen über hohe Pässe.
  • Auch wenn es schwer ist: Ärzt*innen empfehlen, sich pro Tag auf 2 Tauchgänge zu beschränken und dazwischen mindestens 4 Stunden Pause zu machen.

Weiterlesen: besondere Reisearten und -ziele

Von: Dr. rer. nat. Annette Diekmann-Müller, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitet und aktualisiert von Marie Schläfer.
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Medikamentenkauf im Ausland

Mit einem korrekten Rezept kann man auch im EU-Ausland verschreibungspflichtige Medikamente erhalten.

Medikamentenkauf im Ausland

Vorsicht Falle!

Wer im Ausland Medikamente kauft, muss allerhand beachten. Das fängt bei Zollgebühren an und hört beim Risiko, Fälschungen zu erwerben, auf.

Rezept von EU-Arzt gilt in der ganzen EU

Medikamente vergessen, verloren oder gar nicht erst genug eingepackt: Wenn man im Ausland ein rezeptpflichtiges Arzneimittel benötigt, kann es kompliziert werden. Im besten Fall hat man sich schon zu Hause vorsorglich ein Rezept ausstellen lassen. Glücklicherweise kann ein korrekt ausgestelltes Rezept von einer in der EU praktizierender Ärzt*in in allen EU-Ländern eingelöst werden. Hat man kein Rezept dabei, muss man sich eines in einer ortsansässigen Arztpraxis ausstellen lassen.

Hamsterkäufe sind verboten

Manche Patient*innen kaufen aber auch ganz gezielt Medikamente im Ausland, weil die Arzneimittel dort oft sehr viel günstiger sind. Das liegt daran, dass die Arzneimittelpreise in vielen Ländern staatlich reguliert werden. Ausgedehnte Hamsterkäufe sollte man im Ausland trotzdem unterlassen. Sonst holt sich der Zoll die vermeintliche Ersparnis bei der Ausreise wieder zurück. Zollfrei ist nur die Menge an Medikamente, die dem persönlichen Bedarf für maximal drei Monate entspricht. Das gilt für EU-Länder und einige Drittländer. Um ganz sicher zu gehen, sollte man sich vor der Reise auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit informieren.

Zusätzlich droht im Ausland die Gefahr, beim Medikamentenkauf eine Fälschung zu erwerben. Wer im Urlaub Medikamente ausschließlich in offiziellen Apotheken einkauft, reduziert dieses Risiko. Hinweise auf gefälschte Präparate sind zudem extrem niedrige Preise und der freie Verkauf von Wirkstoffen, die eigentlich verschreibungspflichtig sind. Besonders oft werden Potenzmittel, Diätpillen und Schlafmittel auf diese Weise angeboten.

Gesundheitliche und strafrechtliche Folgen

Kauf und Einfuhr solcher Fälschungen bergen zweierlei Probleme. Zum einen gesundheitliche: Der Wirkstoff kann zu hoch oder zu niedrig dosiert, gar nicht enthalten oder durch einen anderen ausgetauscht sein. Es drohen aber auch strafrechtliche Konsequenzen: Die Einfuhr gefälschter Arzneimittel ist nämlich generell verboten.

Doch nicht nur Fälschungen und ihre Folgen sind zu bedenken. Etliche im Ausland erhältliche Lifestylepräparate und Medikamente enthalten Inhaltstoffe, die in Deutschland nicht erlaubt sind, und deshalb nicht eingeführt werden dürfen. Eine genaue Prüfung der Präparate ist deshalb unerlässlich. Dies gestaltet sich oft schwierig. Eine Hilfe bei Sprachbarrieren sind Medikamentenübersetzer, die von einigen Anbietern kostenfrei als App angeboten werden (z.B. in der ERV travel & care App). Sie zeigen auch auf, wie die Pendants zu deutschen Medikamenten oder die enthaltenen Inhaltsstoffe im Reiseland heißen.

Quelle: Pressemitteilung der ergo Reiseversicherungen

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Svitlana Hulko / Alamy / Alamy Stock Photos