Gesundheit heute

Gentechnisch veränderte Lebensmittel

Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind in Deutschland umstritten. Doch was steckt eigentlich hinter „Gen-Food“ und ist es wirklich eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt?

Bei der Gentechnik verändern Molekularbiolog*innen gezielt das Erbgut und damit die Eigenschaften eines Lebewesens. Wissenschaftler*innen nutzen diese Technik für viele verschiedene Bereiche, wie zum Beispiel die Medizin, die Industrie oder auch die Herstellung von Lebensmitteln. Am bekanntesten sind gentechnisch veränderte Nutzpflanzen wie Soja, Mais oder Kartoffeln. Weniger bekannt ist der Einsatz gentechnisch veränderter Mikroorganismen in der Lebensmittelindustrie. Diese werden genutzt, um Zusatzstoffe wie Vitamine, Mineralstoffe und Enzyme herzustellen.

Landwirte versprechen sich von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen viele Vorteile. Denn durch die Veränderungen sollen Pflanzen zum Beispiel widerstandsfähiger gegenüber Schädlingen und Krankheiten werden. Die Hoffnung: Dadurch könnten Landwirt*innen dadurch weniger giftige Pflanzenschutzmittel benötigen. Auch Hitze, Kälte oder Wassermangel sollen für viele gentechnisch veränderte Pflanzen kein Problem mehr sein. Forscher*innen haben es sogar geschafft, Pflanzen die Produktion von bestimmten Vitaminen oder Fettsäuren „beizubringen“.

Kritiker*innen bemängeln aber immer wieder, dass diese Versprechen bisher nicht eingehalten wurden und auch die Ökobilanz der Genpflanzen zu hinterfragen sei. Studien haben zum Beispiel gezeigt, dass gentechnisch veränderte Pflanzen oft genauso viel Pflanzenschutzmittel benötigen, wie traditionelle Nutzpflanzen. Hinzu kommt, dass das gentechnisches Saatgut für viele Landwirt*innen eine starke wirtschaftliche Abhängigkeit von einigen wenigen Saatgutfirmen bedeutet.

Dennoch nutzen viele Länder gentechnisch veränderte Pflanzen bereits im großen Stil, etwa für den Anbau von Mais und Soja für Futtermittel. In Deutschland ist der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen jedoch verboten. Grund dafür ist die Angst vor negativen Auswirkungen auf die Umwelt durch Gentechnik. Denn einmal in der Umwelt besteht die Gefahr, dass die gentechnisch veränderten Pflanzen heimische Arten verdrängen und das Ökosystem stören. Deshalb steht das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz gentechnisch veränderten Nutzpflanzen sehr kritisch gegenüber.

Der Verkauf einiger gentechnisch veränderter Lebensmittel ist jedoch erlaubt. Allerdings gilt das nur für von der EU zugelassene gentechnisch veränderte Lebensmittel, wie zum Beispiel Zucker oder Rapsöl. Verbraucher*innen erkennen die Produkte an der Kennzeichnung "genetisch verändert" oder "aus genetisch verändertem [Bezeichnung des Organismus] hergestellt" im Zutatenverzeichnis oder auf dem Etikett.

Doch es gibt auch Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht:

  • Produkte von Tieren, die mit Futter aus gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden. Dazu zählen zum Beispiel Fleisch, Joghurt, Milch oder Eier.
  • Produkte, die nicht mehr als 9 Gramm gentechnisch veränderter Bestandteile pro Kilogramm enthalten. Dafür müssen Hersteller aber beweisen, dass der Zusatz technisch nicht zu vermeiden ist oder rein zufällig zustande kommt.
  • Produkte, die Vitamine oder Mineralstoffe enthalten, die von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden. Auch Geschmacksverstärker oder Enzyme, die in der Käseherstellung verwendet werden, dürfen von gentechnisch veränderten Mikroorganismen stammen.

Für ein Großteil der Verbraucher*innen steht allerdings fest: Sie möchten keine gentechnisch veränderten Lebensmittel im Einkaufskorb. Neben der Gefahr für die Umwelt fürchten sie nämlich Gesundheitsschäden wie zum Beispiel Allergien. Doch das Bundesinstitut für Ernährung und Landwirtschaft gibt Entwarnung. Nach derzeitigem Forschungsstand geht von dem gentechnisch veränderten Futtermittel keine Gesundheitsgefahr aus. Jeder genetisch veränderte Organismus wurde von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf seine Sicherheit geprüft und zugelassen, bevor er in Europa verkauft wird. Auch die Weltgesundheitsorganisation sieht im Verzehr von den bisher zugelassenen gentechnisch veränderten Lebensmitteln keine Gefahr für die Gesundheit.

Wer trotzdem möglichst frei von Gentechnik essen möchte, verlässt sich am besten auf Bio-Produkte und Siegel. Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind in Bio-Produkten nämlich nicht erlaubt. Eine Ausnahme sind technisch unvermeidbare oder zufällige Verunreinigungen bis zu einer Höchstgrenze von 9 Gramm pro Kilogramm. Bei Produkten, die nicht bio, aber trotzdem frei von Gentechnik sind, dürfen Hersteller auch freiwillig das Siegel „ohne Gentechnik“ verwenden.

Quellen: WHO, BMEL, Bundeinformationszentrum Landwirtschaft, BMUV

Weiterführende Informationen

  • www.foodwatch.de – Vom ehemaligen Greenpeace-Geschäftsführer Thilo Bode gegründete Verbraucherschutzorganisation: Kämpft mit Kampagnen für die Qualität von Lebensmitteln.

Von: Dr. med. Herbert Renz-Polster in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Marie Schläfer
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Herzrisiko am Maßband ablesen

Liegt das Taillen-Größen-Verhältnis unter 0,5, ist alles im grünen Bereich.

Herzrisiko am Maßband ablesen

Taille spricht Bände

Zu viele Pfunde auf den Rippen schaden der Gesundheit. Um das Risiko für Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen genauer zu beziffern, reicht ein einfaches Maßband.

Auch bei normalem BMI kann das Risiko erhöht sein

Übergewicht erhöht das Risiko für zahlreiche Erkrankungen. Dazu gehören Diabetes, Fettstoffwechselstörungen, Fettleber sowie die Arteriosklerose samt Herzinfarkt und Schlaganfall. Ein wichtiges Maß zur Berechnung von Übergewicht und Adipositas (krankhaftes, behandlungsbedürftiges Übergewicht) ist der Body Mass Index (BMI). Er spiegelt das Körpergewicht eines Menschen im Verhältnis zu seiner Größe wider und wird mit einer Formel berechnet. Bei Werten über 25 gilt ein Erwachsener als übergewichtig, bei über 30 als adipös. Erhöhte BMI-Werte sind – grob gesagt –mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden.

Doch auch Menschen mit einem normalen BMI können ein gesteigertes Herz-Kreislauf-Risiko haben. Das liegt daran, dass nicht nur Größe und Gewicht, sondern auch die Verteilung des Körperfetts eine Rolle spielt. Sitzt es am Bauch, ist es besonders problematisch. Deshalb empfehlen Expert*innen zur Bestimmung des gewichtsbedingten Risikos ein zusätzliches Maß: Das Taillen-Größen-Verhältnis (TGV).

TGV soll unter 0,5 liegen

Das TGV lässt sich mit Hilfe eines Maßbands einfach bestimmen. Gemessen wird die Taille nach normalem Ausatmen, und zwar in der Mitte zwischen dem letzten Rippenbogen und der Oberkante der Hüfte. Ist ein Mensch bei einer Taillenweite von 80 cm 1,70 cm groß, beträgt das TGV 0,47 (0,8 geteilt durch 1,7). Unter 0,5 ist alles im grünen Bereich. Ab einem Wert über 0,5 hat man ein erhöhtes Risiko für Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen und sollte sich diesbezüglich von seiner Ärzt*in beraten lassen.

Quelle: Springer Medizin

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: Andrey Popov/shutterstock.com