Gesundheit heute

Labordiagnostik sexuell übertragbarer Krankheiten

Parameter

Bluttests auf:

  • HIV/AIDS 
  • Virushepatitis. Als Suchtests auf Hepatitis B empfehlen sich der Hbs-Antigen-Test sowie der Anti-HBc-IgM-Test. Routinetest auf Hepatitis C ist der Anti-HCV-Antikörpertest,der aber erst 1–5 Monate nach einer Erkrankung positiv wird. Aufwendiger ist der HCV-PCR-Test, der die Infektion früher zeigt.
  • Syphilis. Klassischer Suchtest ist der TPHA-Test (Treponema-pallidum-Hämagglutinationstest), der frühestens drei Wochen nach einer Ansteckung positiv wird.
  • Chlamydien.

Fragestellung

Möglichkeit/Verdacht auf sexuell übertragene Erkrankung

Bewertung

Die verfügbaren Laboruntersuchungen zu sexuell übertragbaren Krankheiten sind zwar insgesamt zuverlässig, ein negatives Ergebnis bedeutet jedoch nicht, dass keine Geschlechtskrankheit besteht.

Zum einen sprechen die Tests nicht sofort nach einer Ansteckung an; bei entsprechendem Verdacht muss der Test deshalb nach einigen Wochen wiederholt werden.

Zum anderen existieren gerade für mehrere der häufigsten Geschlechtskrankheiten, so die Gonorrhoe, genitale Chlamydien-Infektionen und den Herpes genitalis keine sicheren Bluttests.

Die Tests sind Krankenkassenleistung, wenn der Verdacht auf eine Geschlechtskrankheit besteht. Die Notwendigkeit für Selbstzahlerleistungen ist – abgesehen von der erweiterten Chlamydien-Diagnostik, die sinnvoll sein kann – deshalb nicht gegeben.

Von: Dr. med. Arne Schäffler, Dr. med. Nicole Menche in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
Zurück

Frauenärzte gegen IGeL

IGeL nur in Einzelfällen sinnvoll

Frauenärzte lehnen individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) ab, wenn diese medizinisch nicht erforderlich sind. Allerdings respektieren sie die Bedürfnisse von Frauen, wenn diese eine medizinische Untersuchung, die über den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenkasse hinausgeht, wünschen. Dies berichtet der Berufsverband der Frauenärzte (BVF).

Bestmöglich aufgeklärt

Der Verband fördert eine sachliche Patientenaufklärung, wie sie auch in dem Patienten-Ratgeber der Bundesärztekammer nachzulesen ist. „Im Zeitalter des Internets sind viele Patientinnen über die moderne medizinische Möglichkeit eines Fachgebietes informiert und möchten die Anwendung solcher Leistungen in ihrer individuellen Situation. Sie äußern den Wunsch nach der bestmöglichen Versorgung, auch wenn diese über den Leistungsumfang ihrer Krankenkasse hinausgeht“, erklärt Christian Albring, Präsident des BVF.

Individuelle Gesundheitsrisiken erkennen

Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden, hält der BVF im Einzelfall jedoch sinnvoll und empfehlenswert. „In gynäkologischen Praxen werden beispielsweise das Ersttrimesterscreening (ETS), das Screening auf Gestationsdiabetes, sowie das Screening auf Veränderungen an der Gebärmutter, den Eierstöcken und der Brust mittels Ultraschall durchgeführt – auf ausdrücklichen Wunsch der Patientinnen“, erläutert Albring.

So hilft zum Beispiel das Ersttrimesterscreening einen Chromosomenfehler bei einem ungeborenen Kind zu ermitteln. Eine Ultraschalluntersuchung deckt mögliche Schwangerschaftskomplikationen oder nicht tastbare Tumoren frühzeitig auf.

Nutzen von IGeL-Leistungen abwägen

Der BVF rät Frauen, sich nicht vorschnell IGeL-Leistungen aufdrängen zu lassen. „Das darf aber nicht dazu führen, dass individuelle Gesundheitsleistungen in ihrer Gesamtheit abgewertet werden. Im Gegenteil: Viele solcher Wahlleistungen – wie beispielsweise innovative Diagnostik- und Behandlungsmethoden – haben in der Vergangenheit Einzug in das System der Gesetzlichen Krankenversicherung gehalten oder werden im Rahmen besonderer Krankenkassenverträge angeboten“, sagt Albring.

Von: Isabelle Hübler