Gesundheit heute

Schilddrüsen-Laborcheck

Parameter

  • Basisparameter: TSH
  • Erweiterte Parameter: Freies T3 (fT3), Freies T4 (fT4), Schilddrüsen-Autoantikörper

Fragestellung

Verdacht auf Schilddrüsenfunktionsstörung, medizinischer Check-up

Bewertung

Als hochempfindlicher Suchtest auf eine Schilddrüsenfunktionsstörung dient in der ärztlichen Praxis die Bestimmung des TSH. Diese ist sinnvoll, da eine Schilddrüsenfunktionsstörung oft wenig klare Beschwerden bereitet. Die TSH-Bestimmung sollte deshalb z. B. im Rahmen eines medizinischen Check-ups, wenn Beschwerden oder Befindlichkeitsstörungen vorliegen, mit durchgeführt werden.

Erhärtet sich der Verdacht auf eine Schilddrüsenfunktionsstörung durch einen veränderten TSH-Wert oder durch einen entsprechenden ärztlichen Untersuchungsbefund, so folgt im zweiten Schritt die Bestimmung der übrigen Laborparameter. Die Kosten dafür übernehmen die Kassen.

Wer die Mühen einer ggf. notwendigen zweiten Blutentnahme nicht scheut, sollte als IGeL-Leistung deshalb nur der TSH-Bestimmung zustimmen.

Von: Dr. med. Arne Schäffler, Dr. med. Nicole Menchen in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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Frauenärzte gegen IGeL

IGeL nur in Einzelfällen sinnvoll

Frauenärzte lehnen individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) ab, wenn diese medizinisch nicht erforderlich sind. Allerdings respektieren sie die Bedürfnisse von Frauen, wenn diese eine medizinische Untersuchung, die über den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenkasse hinausgeht, wünschen. Dies berichtet der Berufsverband der Frauenärzte (BVF).

Bestmöglich aufgeklärt

Der Verband fördert eine sachliche Patientenaufklärung, wie sie auch in dem Patienten-Ratgeber der Bundesärztekammer nachzulesen ist. „Im Zeitalter des Internets sind viele Patientinnen über die moderne medizinische Möglichkeit eines Fachgebietes informiert und möchten die Anwendung solcher Leistungen in ihrer individuellen Situation. Sie äußern den Wunsch nach der bestmöglichen Versorgung, auch wenn diese über den Leistungsumfang ihrer Krankenkasse hinausgeht“, erklärt Christian Albring, Präsident des BVF.

Individuelle Gesundheitsrisiken erkennen

Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden, hält der BVF im Einzelfall jedoch sinnvoll und empfehlenswert. „In gynäkologischen Praxen werden beispielsweise das Ersttrimesterscreening (ETS), das Screening auf Gestationsdiabetes, sowie das Screening auf Veränderungen an der Gebärmutter, den Eierstöcken und der Brust mittels Ultraschall durchgeführt – auf ausdrücklichen Wunsch der Patientinnen“, erläutert Albring.

So hilft zum Beispiel das Ersttrimesterscreening einen Chromosomenfehler bei einem ungeborenen Kind zu ermitteln. Eine Ultraschalluntersuchung deckt mögliche Schwangerschaftskomplikationen oder nicht tastbare Tumoren frühzeitig auf.

Nutzen von IGeL-Leistungen abwägen

Der BVF rät Frauen, sich nicht vorschnell IGeL-Leistungen aufdrängen zu lassen. „Das darf aber nicht dazu führen, dass individuelle Gesundheitsleistungen in ihrer Gesamtheit abgewertet werden. Im Gegenteil: Viele solcher Wahlleistungen – wie beispielsweise innovative Diagnostik- und Behandlungsmethoden – haben in der Vergangenheit Einzug in das System der Gesetzlichen Krankenversicherung gehalten oder werden im Rahmen besonderer Krankenkassenverträge angeboten“, sagt Albring.

Von: Isabelle Hübler