Gesundheit heute

Leberfunktions-Check

Parameter

  • Basisprogramm: GPT, GOT und gamma-GT
  • Zusatzuntersuchungen: Cholinesterase, GLDH, AP, Bilirubin, Gesamteiweiß, Albumin, INR (früher Quick), Eiweißelektrophorese, AFP

Fragestellung

Die Bestimmung der genannten Parameter wird bei Verdacht auf Lebererkrankung, bei länger bestehenden unklaren Beschwerden jeglicher Art oder als IGeL-Leistung im Rahmen eines erweiterten Check-ups angeraten.

Bewertung

Die Parameter GOT, GPT und gamma-GT werden routinemäßig als Basistest auf Leber- und Gallenwegserkrankungen benutzt: Sind alle drei im Normbereich, ist eine Leberschädigung so gut wie ausgeschlossen. Ihre Bestimmung ist preiswert und bei jeglichem Verdacht auf eine Leberschädigung, z. B. bei regelmäßigem Alkoholgenuss), auch Kassenleistung.

Ist (mindestens) einer der drei Basis-Parameter auffällig, werden alle weiteren Zusatzuntersuchungen ebenfalls von der Krankenkasse bezahlt. Es gibt deshalb keinen Anlass für Selbstzahlerleistungen bei dieser Fragestellung.

Von: Dr. med. Arne Schäffler, Dr. med. Nicole Menche in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
Zurück

Zuzahlungsbefreiung für 2018

Antrag schon jetzt möglich

Neues Jahr, neue Behördenanträge: Wer seine Zuzahlungen zu Kassenleistungen begrenzen will, kann schon jetzt einen Befreiungsantrag für das ganze Jahr 2018 stellen. Wann dies sinnvoll ist.

Bis zum 18. Lebensjahr erstatten die Krankenkassen Gesundheitsleistungen komplett, darunter Krankenhausbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen oder Arzneimittel. Erwachsene sind hingegen zu einer Zuzahlung verpflichtet – die allerdings nie mehr als 10 Euro pro Medikament beträgt.

Höhe der Zuzahlungsbeträge ist gedeckelt

Wer besonders häufig Kassenleistungen in Anspruch nimmt, kann aufatmen: Jeder gesetzlich Versicherte ist von Zuzahlungen befreit, die zwei Prozent seines jährlichen Bruttoeinkommens überschreiten. Für chronisch Kranke gilt die Regelung bereits ab einem Prozent. Für Angehörige wie den Ehepartner können Freibeträge geltend gemacht werden. Ausgenommen von diesen Regelungen sind alle Versorgungsmaßnahmen, die die gesetzlichen Kassenleistungen übersteigen, so etwa Individuelle Gesundheitsleistungen.

Befreiungsantrag zu Jahresbeginn spart das Belegesammeln

Die Zuzahlungsbefreiung muss jedes Kalenderjahr neu bei der entsprechenden Krankenkasse beantragt werden. Ist abzusehen, dass die Zuzahlungsgrenze im Laufe des Jahres überschritten wird, lohnt es sich, bereits zu Beginn des Jahres einen Befreiungsantrag zu stellen und den entsprechenden Betrag vorab zu entrichten. Das erspart das Sammeln aller Belege für in Anspruch genommene Kassenleistungen. Auf Rezepten trägt der verordnende Arzt dann einen Befreiungsvermerk ein, zudem können Patienten in der Apotheke einen Befreiungsbescheid der Krankenkasse vorlegen.

Ab welchem Betrag die Zuzahlungsbefreiung gilt, können Sie mithilfe eines Zuzahlungsrechners ermitteln.

Quelle: Bayerische Landesapothekerkammer

Von: Leonard Olberts