Gesundheit heute

Haarausfall: Labor-Checks

Parameter

  • Basisparameter wie Differenzialblutbild, CRP und Eiweißelektrophorese
  • Sexualhormone wie LH, FSH, SHBG, Testosteron, Östradiol, DHEA-S, Progesteron, Prolaktin
  • Mineralstoffe wie Eisen, Kalzium und Zink
  • Hormone und Enzyme wie Ferritin, TSH, Kortisol
  • Bei entsprechendem Verdacht auch Umweltgifte wie Quecksilber (Hg), Blei (Pb) und Arsen (As).

Fragestellung

Mithilfe der genannten Parameter soll die Ursache unklaren Haarausfalls herausgefunden werden.

Bewertung

Mit 90 % der Fälle die häufigste Form des Haarausfalls ist der erblich bedingte androgene Haarausfall, von dem früher oder später ein Großteil der Männer und gelegentlich auch Frauen, besonders nach der Menopause, betroffen sind. Für die Diagnostik ist keine Laboruntersuchung verfügbar.

Labordiagnostik ist dann notwendig, wenn Verdacht auf einen Haarausfall anderer Ursache besteht, so bei Hinweisen auf eine Störung des Sexualhormonhaushalts, z. B. bei jungen Frauen mit Haarausfall und Störungen des Menstruationszyklus, unerfülltem Kinderwunsch, Vermännlichungserscheinungen oder Milchsekretion aus den Brüsten. Auch ein schwerer Kalzium- oder Zinkmangel oder Anfangsstadien chronischer Erkrankungen wie etwa einer Schilddrüsenunterfunktion können zu Haarausfall führen.

Der Arzt wird eine weitergehende Labordiagnostik nur dann empfehlen, wenn sich Hinweise auf eine der oben genannten Erkrankungen oder auf Mangelzustände ergeben. In diesen Fällen ist die weitergehende Diagnostik in der Regel auch Kassenleistung.

Von: Dr. med. Arne Schäffler, Dr. med. Nicole Menche in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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Frauenärzte gegen IGeL

IGeL nur in Einzelfällen sinnvoll

Frauenärzte lehnen individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) ab, wenn diese medizinisch nicht erforderlich sind. Allerdings respektieren sie die Bedürfnisse von Frauen, wenn diese eine medizinische Untersuchung, die über den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenkasse hinausgeht, wünschen. Dies berichtet der Berufsverband der Frauenärzte (BVF).

Bestmöglich aufgeklärt

Der Verband fördert eine sachliche Patientenaufklärung, wie sie auch in dem Patienten-Ratgeber der Bundesärztekammer nachzulesen ist. „Im Zeitalter des Internets sind viele Patientinnen über die moderne medizinische Möglichkeit eines Fachgebietes informiert und möchten die Anwendung solcher Leistungen in ihrer individuellen Situation. Sie äußern den Wunsch nach der bestmöglichen Versorgung, auch wenn diese über den Leistungsumfang ihrer Krankenkasse hinausgeht“, erklärt Christian Albring, Präsident des BVF.

Individuelle Gesundheitsrisiken erkennen

Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden, hält der BVF im Einzelfall jedoch sinnvoll und empfehlenswert. „In gynäkologischen Praxen werden beispielsweise das Ersttrimesterscreening (ETS), das Screening auf Gestationsdiabetes, sowie das Screening auf Veränderungen an der Gebärmutter, den Eierstöcken und der Brust mittels Ultraschall durchgeführt – auf ausdrücklichen Wunsch der Patientinnen“, erläutert Albring.

So hilft zum Beispiel das Ersttrimesterscreening einen Chromosomenfehler bei einem ungeborenen Kind zu ermitteln. Eine Ultraschalluntersuchung deckt mögliche Schwangerschaftskomplikationen oder nicht tastbare Tumoren frühzeitig auf.

Nutzen von IGeL-Leistungen abwägen

Der BVF rät Frauen, sich nicht vorschnell IGeL-Leistungen aufdrängen zu lassen. „Das darf aber nicht dazu führen, dass individuelle Gesundheitsleistungen in ihrer Gesamtheit abgewertet werden. Im Gegenteil: Viele solcher Wahlleistungen – wie beispielsweise innovative Diagnostik- und Behandlungsmethoden – haben in der Vergangenheit Einzug in das System der Gesetzlichen Krankenversicherung gehalten oder werden im Rahmen besonderer Krankenkassenverträge angeboten“, sagt Albring.

Von: Isabelle Hübler