Gesundheit heute

Diabetes-Risiko-Check

Parameter

  • Nüchternblutzucker
  • HbA1c
  • Indikator der Nierenfunktion: Cystatin C, alternativ Kreatinin-Clearance
  • Bluttfettwerte, dazu zählen Gesamtcholesterin, HDL-Cholesterin, LDL-Cholesterin und Triglyzeride.

Fragestellung

Finden sich im Blut Hinweise für einen Diabetes oder gar schon durch Diabetes bedingte Spätschäden?

Bewertung

Ein Diabetes kann durch einen erhöhten Nüchtern-Blutzuckerwert und, mit noch höherer Empfindlichkeit, durch einen erhöhten HbA1c-Wert erkannt werden. Bei einem schon länger bestehenden Diabetes zeigt die Nierenfunktion als erstes beginnende Langzeitschäden an. Außerdem zeigen krankhaft veränderte Blutfettwerte erhöhte Risiken für Herz-Kreislauf-Erkrankungen an.

Der genannte Laborcheck ist für Menschen, die mit einer einzigen Blutentnahme möglichst viele Risiken identifiziert haben wollen, erwägenswert.

Wer allerdings den Aufwand für mehrere Blutentnahmen nicht scheut, ist mit dem kostenlosen Labor-Basisprogramm des allgemeinen „Check-ups“ besser bedient. Dieses beinhaltet bereits die Bestimmung des Nüchternblutzuckers. Die Kosten sich daraus ergebender weiterer Analysen werden dann von den Krankenkassen getragen, bei Verdacht auf eine Diabeteserkrankung ist dies ein oraler Glukosetoleranztest (oGTT, Werte), mit dem auch eine gestörte Glukosetoleranz, also ein gerade beginnender Diabetes, erkannt werden kann (diese zeitaufwendige Untersuchung ist zudem im „Diabetes-Check“ nicht enthalten).

Für Patienten, bei denen ein Diabetes bereits bekannt ist, ist der Diabetes-Check nicht sinnvoll: Sie befinden sich in aller Regel in ärztlicher Behandlung und werden routinemäßig (und kostenfrei) labormedizinisch überwacht.

Von: Dr. med. Arne Schäffler, Dr. med. Nicole Menche in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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Frauenärzte gegen IGeL

IGeL nur in Einzelfällen sinnvoll

Frauenärzte lehnen individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) ab, wenn diese medizinisch nicht erforderlich sind. Allerdings respektieren sie die Bedürfnisse von Frauen, wenn diese eine medizinische Untersuchung, die über den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenkasse hinausgeht, wünschen. Dies berichtet der Berufsverband der Frauenärzte (BVF).

Bestmöglich aufgeklärt

Der Verband fördert eine sachliche Patientenaufklärung, wie sie auch in dem Patienten-Ratgeber der Bundesärztekammer nachzulesen ist. „Im Zeitalter des Internets sind viele Patientinnen über die moderne medizinische Möglichkeit eines Fachgebietes informiert und möchten die Anwendung solcher Leistungen in ihrer individuellen Situation. Sie äußern den Wunsch nach der bestmöglichen Versorgung, auch wenn diese über den Leistungsumfang ihrer Krankenkasse hinausgeht“, erklärt Christian Albring, Präsident des BVF.

Individuelle Gesundheitsrisiken erkennen

Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden, hält der BVF im Einzelfall jedoch sinnvoll und empfehlenswert. „In gynäkologischen Praxen werden beispielsweise das Ersttrimesterscreening (ETS), das Screening auf Gestationsdiabetes, sowie das Screening auf Veränderungen an der Gebärmutter, den Eierstöcken und der Brust mittels Ultraschall durchgeführt – auf ausdrücklichen Wunsch der Patientinnen“, erläutert Albring.

So hilft zum Beispiel das Ersttrimesterscreening einen Chromosomenfehler bei einem ungeborenen Kind zu ermitteln. Eine Ultraschalluntersuchung deckt mögliche Schwangerschaftskomplikationen oder nicht tastbare Tumoren frühzeitig auf.

Nutzen von IGeL-Leistungen abwägen

Der BVF rät Frauen, sich nicht vorschnell IGeL-Leistungen aufdrängen zu lassen. „Das darf aber nicht dazu führen, dass individuelle Gesundheitsleistungen in ihrer Gesamtheit abgewertet werden. Im Gegenteil: Viele solcher Wahlleistungen – wie beispielsweise innovative Diagnostik- und Behandlungsmethoden – haben in der Vergangenheit Einzug in das System der Gesetzlichen Krankenversicherung gehalten oder werden im Rahmen besonderer Krankenkassenverträge angeboten“, sagt Albring.

Von: Isabelle Hübler