Gesundheit heute

Diabetes-Risiko-Check

Parameter

  • Nüchternblutzucker
  • HbA1c
  • Indikator der Nierenfunktion: Cystatin C, alternativ Kreatinin-Clearance
  • Bluttfettwerte, dazu zählen Gesamtcholesterin, HDL-Cholesterin, LDL-Cholesterin und Triglyzeride.

Fragestellung

Finden sich im Blut Hinweise für einen Diabetes oder gar schon durch Diabetes bedingte Spätschäden?

Bewertung

Ein Diabetes kann durch einen erhöhten Nüchtern-Blutzuckerwert und, mit noch höherer Empfindlichkeit, durch einen erhöhten HbA1c-Wert erkannt werden. Bei einem schon länger bestehenden Diabetes zeigt die Nierenfunktion als erstes beginnende Langzeitschäden an. Außerdem zeigen krankhaft veränderte Blutfettwerte erhöhte Risiken für Herz-Kreislauf-Erkrankungen an.

Der genannte Laborcheck ist für Menschen, die mit einer einzigen Blutentnahme möglichst viele Risiken identifiziert haben wollen, erwägenswert.

Wer allerdings den Aufwand für mehrere Blutentnahmen nicht scheut, ist mit dem kostenlosen Labor-Basisprogramm des allgemeinen „Check-ups“ besser bedient. Dieses beinhaltet bereits die Bestimmung des Nüchternblutzuckers. Die Kosten sich daraus ergebender weiterer Analysen werden dann von den Krankenkassen getragen, bei Verdacht auf eine Diabeteserkrankung ist dies ein oraler Glukosetoleranztest (oGTT, Werte), mit dem auch eine gestörte Glukosetoleranz, also ein gerade beginnender Diabetes, erkannt werden kann (diese zeitaufwendige Untersuchung ist zudem im „Diabetes-Check“ nicht enthalten).

Für Patienten, bei denen ein Diabetes bereits bekannt ist, ist der Diabetes-Check nicht sinnvoll: Sie befinden sich in aller Regel in ärztlicher Behandlung und werden routinemäßig (und kostenfrei) labormedizinisch überwacht.

Von: Dr. med. Arne Schäffler, Dr. med. Nicole Menche in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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Zuzahlungsbefreiung für 2018

Antrag schon jetzt möglich

Neues Jahr, neue Behördenanträge: Wer seine Zuzahlungen zu Kassenleistungen begrenzen will, kann schon jetzt einen Befreiungsantrag für das ganze Jahr 2018 stellen. Wann dies sinnvoll ist.

Bis zum 18. Lebensjahr erstatten die Krankenkassen Gesundheitsleistungen komplett, darunter Krankenhausbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen oder Arzneimittel. Erwachsene sind hingegen zu einer Zuzahlung verpflichtet – die allerdings nie mehr als 10 Euro pro Medikament beträgt.

Höhe der Zuzahlungsbeträge ist gedeckelt

Wer besonders häufig Kassenleistungen in Anspruch nimmt, kann aufatmen: Jeder gesetzlich Versicherte ist von Zuzahlungen befreit, die zwei Prozent seines jährlichen Bruttoeinkommens überschreiten. Für chronisch Kranke gilt die Regelung bereits ab einem Prozent. Für Angehörige wie den Ehepartner können Freibeträge geltend gemacht werden. Ausgenommen von diesen Regelungen sind alle Versorgungsmaßnahmen, die die gesetzlichen Kassenleistungen übersteigen, so etwa Individuelle Gesundheitsleistungen.

Befreiungsantrag zu Jahresbeginn spart das Belegesammeln

Die Zuzahlungsbefreiung muss jedes Kalenderjahr neu bei der entsprechenden Krankenkasse beantragt werden. Ist abzusehen, dass die Zuzahlungsgrenze im Laufe des Jahres überschritten wird, lohnt es sich, bereits zu Beginn des Jahres einen Befreiungsantrag zu stellen und den entsprechenden Betrag vorab zu entrichten. Das erspart das Sammeln aller Belege für in Anspruch genommene Kassenleistungen. Auf Rezepten trägt der verordnende Arzt dann einen Befreiungsvermerk ein, zudem können Patienten in der Apotheke einen Befreiungsbescheid der Krankenkasse vorlegen.

Ab welchem Betrag die Zuzahlungsbefreiung gilt, können Sie mithilfe eines Zuzahlungsrechners ermitteln.

Quelle: Bayerische Landesapothekerkammer

Von: Leonard Olberts