Gesundheit heute

Chlamydientest bei Unfruchtbarkeit oder Adnexitis

Parameter

Molekularbiologische Untersuchungen wie z. B. die Chlamydien-PCR (Chlamydien-Polymerase-Kettenreaktion)

Fragestellung

Die Frage ist die nach (einer) früheren Chlamydieninfektion(en) als Grund für eine Eileiterundurchlässigkeit oder der Verdacht auf akute Chlamydieninfektion bei akuter Adnexitis.

Bewertung

Chlamydieninfektionen verlaufen bei der Frau oft unbemerkt, können jedoch zur Unfruchtbarkeit führen. Der Nachweis des Erregers ist vergleichsweise schwierig, da er sich schlecht anzüchten lässt. Die immunologischen Standardtests (ELISA und/oder Immunfluoreszenztest [IFT]) sind nur wenig empfindlich, sodass viele Chlamydieninfektionen übersehen werden. Der molekularbiologische Laborcheck stellt hier eine deutliche Verbesserung dar. Die Kosten sind allerdings hoch und werden von gesetzlichen Kassen nur teilweise übernommen.

Von: Dr. med. Arne Schäffler, Dr. med. Nicole Menche in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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Zuzahlungsbefreiung für 2018

Antrag schon jetzt möglich

Neues Jahr, neue Behördenanträge: Wer seine Zuzahlungen zu Kassenleistungen begrenzen will, kann schon jetzt einen Befreiungsantrag für das ganze Jahr 2018 stellen. Wann dies sinnvoll ist.

Bis zum 18. Lebensjahr erstatten die Krankenkassen Gesundheitsleistungen komplett, darunter Krankenhausbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen oder Arzneimittel. Erwachsene sind hingegen zu einer Zuzahlung verpflichtet – die allerdings nie mehr als 10 Euro pro Medikament beträgt.

Höhe der Zuzahlungsbeträge ist gedeckelt

Wer besonders häufig Kassenleistungen in Anspruch nimmt, kann aufatmen: Jeder gesetzlich Versicherte ist von Zuzahlungen befreit, die zwei Prozent seines jährlichen Bruttoeinkommens überschreiten. Für chronisch Kranke gilt die Regelung bereits ab einem Prozent. Für Angehörige wie den Ehepartner können Freibeträge geltend gemacht werden. Ausgenommen von diesen Regelungen sind alle Versorgungsmaßnahmen, die die gesetzlichen Kassenleistungen übersteigen, so etwa Individuelle Gesundheitsleistungen.

Befreiungsantrag zu Jahresbeginn spart das Belegesammeln

Die Zuzahlungsbefreiung muss jedes Kalenderjahr neu bei der entsprechenden Krankenkasse beantragt werden. Ist abzusehen, dass die Zuzahlungsgrenze im Laufe des Jahres überschritten wird, lohnt es sich, bereits zu Beginn des Jahres einen Befreiungsantrag zu stellen und den entsprechenden Betrag vorab zu entrichten. Das erspart das Sammeln aller Belege für in Anspruch genommene Kassenleistungen. Auf Rezepten trägt der verordnende Arzt dann einen Befreiungsvermerk ein, zudem können Patienten in der Apotheke einen Befreiungsbescheid der Krankenkasse vorlegen.

Ab welchem Betrag die Zuzahlungsbefreiung gilt, können Sie mithilfe eines Zuzahlungsrechners ermitteln.

Quelle: Bayerische Landesapothekerkammer

Von: Leonard Olberts