Gesundheit heute

Antioxidanzien-Status

Parameter

Was zum „Antioxidanzien-Status“ gehört, variiert von Labor zu Labor; die vorgeschlagenen Parameter lassen sich aber drei Gruppen zuordnen, den:

  • Spurenelementen wie Selen und Zink
  • Vitaminen wie Vitamin A, bzw. Beta-Karotin, Vitamin C, Vitamin E
  • Enzymen mit Bedeutung für die Abwehr von Radikalen wie Malondialdehyd, Glutathion-Reduktase, Gluthation-Peroxidase und Superoxiddismutase sowie der antioxidativen Gesamtkapazität.

Fragestellung

Die Untersuchung soll einen Mangel an Antioxidanzien (Radikalfänger) oder einen oxidativen Stresszustand aufdecken; z. B. bei Krebspatienten, bei Erschöpfungszuständen oder im Rahmen der Anti-Aging-Diagnostik.

Bewertung

Bei Krebspatienten scheint ein Mangel an Antioxidanzien durch Appetitverminderung bei gleichzeitig höherem Bedarf einleuchtend, z. B. ein Defizit an den Vitaminen C und E oder den Spurenelementen Selen und Zink. Entsprechend werden insbesondere in der alternativen Krebsmedizin spezielle Nahrungsergänzungsmittel empfohlen, um den Organismus und die Abwehrkräfte zu stärken. Ob dadurch tatsächlich ein positiver Effekt zu erzielen ist, konnte bisher allerdings nicht wissenschaftlich bewiesen werden (und erscheint nach neueren Studiendaten eher zweifelhaft) [U01].

Beim chronischen Erschöpfungssyndrom und dem MCS-Syndrom (Multiple chemical sensitivity-Syndrom) mit Überempfindlichkeit gegenüber Umweltfremdstoffen aller Art stellen viele Ärzte ähnliche Überlegungen an.

Und auch mit dem Altern haben Antioxidanzien eine Menge zu tun, sie sind jedoch nur einige Puzzleteile im Rahmen der komplexen Alterungsprozesse und sind in ihrer Rolle als „Alterungsindikator“ größtenteils noch nicht verstanden.

Bei all diesen Unsicherheiten nimmt es deshalb nicht Wunder, dass über die Frage, welche Laborparameter bei einer der genannten Fragestellungen zu bestimmen sind, keine Einigkeit herrscht, und genauso wenig, welche therapeutischen Folgerungen aus welchen Laborwertergebnissen zu ziehen sind. Mit einer Ausnahme: Die Ärzte sind sich einig, dass eine festgestellte Unterversorgung gezielt ausgeglichen werden sollte.

Auf diese Frage der Unterversorgung läuft die Antioxidanzien-Diagnostik in der Praxis derzeit dann auch in der Regel hinaus. Und auf diese Frage sollte das diagnostische Vorgehen auch fokussiert werden: Besteht wirklich ein konkreter Verdacht auf einen Spurenelement- oder Vitaminmangel? Wenn ja, sollten diese Parameter dann gezielt bestimmt (was in diesem Fall in der Regel auch von der Krankenkasse bezahlt wird) und gegebenenfalls ergänzt werden.

Von: Dr. med. Arne Schäffler, Dr. med. Nicole Menche in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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IGeL: Extras für die Gesundheit?

Was das Servicepaket umfassen sollte

Ob Innendruckmessung der Augen, Extra-Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft oder Früherkennungsmethoden für Prostata-Krebs: Wer IGeL-Angebote in Anspruch nimmt, sollte sich vorab gut informieren. Eine Checkliste der Verbraucherzentrale NRW.

Sinn und Nutzen schwer erkennbar

Immer häufiger bieten Mediziner in ihren Praxen zusätzliche Diagnose- und Behandlungsmethoden an – so genannte individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL. Das Problem: Sie gehören nicht zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Ärzte bitten daher die Patienten zur Kasse. Diese können jedoch Bedeutung und Nutzen der ärztlichen Extras meist schwer beurteilen und stehen dem scheinbar nützlichen Service ziemlich hilflos gegenüber.

Recht auf lückenlose Info

Die Verbraucherzentrale NRW stellt Interessenten ein „Rezept“ gegen unliebsame Nebenwirkungen von IGeL-Angeboten bereit. Folgende Serviceleistungen sollten Arztpraxen stets anbieten:

  • Beratung: Ärzte müssen den Nutzen, die Wirksamkeit und das Risiko der von ihnen empfohlenen medizinischen Leistung sachlich erläutern. Dazu gehören auch Angaben zu den Kosten der Behandlung. 
  • Bedenkzeit: Dieser Spielraum ist wichtig, um weitere Informationen über die vor-geschlagene Therapie einzuholen. Jeder muss sich ausreichend Zeit nehmen für die Entscheidung nehmen dürfen. Für eine sofortige medizinische Behandlung besteht bei IGeL-Angeboten kein Grund.
  • Nachvollziehbarer Kostenvoranschlag: Vor einer Behandlung müssen Ärzte sämtliche Leistungen in einem Kostenvoranschlag aufschlüsseln, damit Patienten die Kosten einschätzen können.
  • Schriftlicher Vertrag: Vor einer Behandlung müssen Arzt und Patient einen schriftlichen Vertrag über die vereinbarten Leistungen abschließen, in dem alle Einzelleistungen und deren Kosten aufzulisten sind.  
  • Korrekte Rechnung: Nach Abschluss der Behandlung muss der behandelnde Arzt eine Rechnung ausstellen, der die einzelnen Leistungen aufführt. Diejenigen, die nach der Behandlung bar bezahlen, sollten auf jeden Fall eine Quittung verlangen. Denn die Kosten können sie von der Steuer absetzen.
  • Keine Praxisgebühr: Wer eine IGeL-Leistung in Anspruch nimmt, muss dafür keine Praxisgebühr entrichten und auch seine Chipkarte nicht abgeben.

Von: Julia Heiserholt