Gesundheit heute

Antioxidanzien-Status

Parameter

Was zum „Antioxidanzien-Status“ gehört, variiert von Labor zu Labor; die vorgeschlagenen Parameter lassen sich aber drei Gruppen zuordnen, den:

  • Spurenelementen wie Selen und Zink
  • Vitaminen wie Vitamin A, bzw. Beta-Karotin, Vitamin C, Vitamin E
  • Enzymen mit Bedeutung für die Abwehr von Radikalen wie Malondialdehyd, Glutathion-Reduktase, Gluthation-Peroxidase und Superoxiddismutase sowie der antioxidativen Gesamtkapazität.

Fragestellung

Die Untersuchung soll einen Mangel an Antioxidanzien (Radikalfänger) oder einen oxidativen Stresszustand aufdecken; z. B. bei Krebspatienten, bei Erschöpfungszuständen oder im Rahmen der Anti-Aging-Diagnostik.

Bewertung

Bei Krebspatienten scheint ein Mangel an Antioxidanzien durch Appetitverminderung bei gleichzeitig höherem Bedarf einleuchtend, z. B. ein Defizit an den Vitaminen C und E oder den Spurenelementen Selen und Zink. Entsprechend werden insbesondere in der alternativen Krebsmedizin spezielle Nahrungsergänzungsmittel empfohlen, um den Organismus und die Abwehrkräfte zu stärken. Ob dadurch tatsächlich ein positiver Effekt zu erzielen ist, konnte bisher allerdings nicht wissenschaftlich bewiesen werden (und erscheint nach neueren Studiendaten eher zweifelhaft) [U01].

Beim chronischen Erschöpfungssyndrom und dem MCS-Syndrom (Multiple chemical sensitivity-Syndrom) mit Überempfindlichkeit gegenüber Umweltfremdstoffen aller Art stellen viele Ärzte ähnliche Überlegungen an.

Und auch mit dem Altern haben Antioxidanzien eine Menge zu tun, sie sind jedoch nur einige Puzzleteile im Rahmen der komplexen Alterungsprozesse und sind in ihrer Rolle als „Alterungsindikator“ größtenteils noch nicht verstanden.

Bei all diesen Unsicherheiten nimmt es deshalb nicht Wunder, dass über die Frage, welche Laborparameter bei einer der genannten Fragestellungen zu bestimmen sind, keine Einigkeit herrscht, und genauso wenig, welche therapeutischen Folgerungen aus welchen Laborwertergebnissen zu ziehen sind. Mit einer Ausnahme: Die Ärzte sind sich einig, dass eine festgestellte Unterversorgung gezielt ausgeglichen werden sollte.

Auf diese Frage der Unterversorgung läuft die Antioxidanzien-Diagnostik in der Praxis derzeit dann auch in der Regel hinaus. Und auf diese Frage sollte das diagnostische Vorgehen auch fokussiert werden: Besteht wirklich ein konkreter Verdacht auf einen Spurenelement- oder Vitaminmangel? Wenn ja, sollten diese Parameter dann gezielt bestimmt (was in diesem Fall in der Regel auch von der Krankenkasse bezahlt wird) und gegebenenfalls ergänzt werden.

Von: Dr. med. Arne Schäffler, Dr. med. Nicole Menche in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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Frauenärzte gegen IGeL

IGeL nur in Einzelfällen sinnvoll

Frauenärzte lehnen individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) ab, wenn diese medizinisch nicht erforderlich sind. Allerdings respektieren sie die Bedürfnisse von Frauen, wenn diese eine medizinische Untersuchung, die über den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenkasse hinausgeht, wünschen. Dies berichtet der Berufsverband der Frauenärzte (BVF).

Bestmöglich aufgeklärt

Der Verband fördert eine sachliche Patientenaufklärung, wie sie auch in dem Patienten-Ratgeber der Bundesärztekammer nachzulesen ist. „Im Zeitalter des Internets sind viele Patientinnen über die moderne medizinische Möglichkeit eines Fachgebietes informiert und möchten die Anwendung solcher Leistungen in ihrer individuellen Situation. Sie äußern den Wunsch nach der bestmöglichen Versorgung, auch wenn diese über den Leistungsumfang ihrer Krankenkasse hinausgeht“, erklärt Christian Albring, Präsident des BVF.

Individuelle Gesundheitsrisiken erkennen

Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden, hält der BVF im Einzelfall jedoch sinnvoll und empfehlenswert. „In gynäkologischen Praxen werden beispielsweise das Ersttrimesterscreening (ETS), das Screening auf Gestationsdiabetes, sowie das Screening auf Veränderungen an der Gebärmutter, den Eierstöcken und der Brust mittels Ultraschall durchgeführt – auf ausdrücklichen Wunsch der Patientinnen“, erläutert Albring.

So hilft zum Beispiel das Ersttrimesterscreening einen Chromosomenfehler bei einem ungeborenen Kind zu ermitteln. Eine Ultraschalluntersuchung deckt mögliche Schwangerschaftskomplikationen oder nicht tastbare Tumoren frühzeitig auf.

Nutzen von IGeL-Leistungen abwägen

Der BVF rät Frauen, sich nicht vorschnell IGeL-Leistungen aufdrängen zu lassen. „Das darf aber nicht dazu führen, dass individuelle Gesundheitsleistungen in ihrer Gesamtheit abgewertet werden. Im Gegenteil: Viele solcher Wahlleistungen – wie beispielsweise innovative Diagnostik- und Behandlungsmethoden – haben in der Vergangenheit Einzug in das System der Gesetzlichen Krankenversicherung gehalten oder werden im Rahmen besonderer Krankenkassenverträge angeboten“, sagt Albring.

Von: Isabelle Hübler