Gesundheit heute

Erschöpfungssyndrom: Laboruntersuchungen

Chronisches Ermüdungssyndrom: chronique fatigue syndrome, CFS

Parameter

  • Vitamine wie Folsäure und Vitamin B12
  • Hormone wie Kortisol und TSH
  • Entzündungsparameter wie CRP und Ferritin
  • Differenzialblutbild
  • Antikörpersuchtests auf Viren wie EBV (Ebstein-Barr), Borrelien, Hepatitis C (HPC), Coxsackie
  • In manchen Laboren auch Spurenelemente wie Magnesium, Selen und Zink.

Fragestellung

Die Bestimmung der genannten Werte wird angeraten, um bei meist uncharakteristischen Beschwerden den Verdacht auf ein chronisches Erschöpfungssyndrom zu klären.

Bewertung

Das chronische Erschöpfungssyndrom kann nicht anhand von Laborparametern diagnostiziert werden. Es ist definitionsgemäß eine Ausschlussdiagnose, d. h. andere Erkrankungen, die ebenfalls zu Erschöpfungs- und Müdigkeitszuständen führen, müssen durch die Diagnostik ausgeschlossen werden, neben seelischen Ursachen auch organische wie Infektionen, immunologische Erkrankungen oder eine Tumorerkrankung. Hierzu können auch Laborbestimmungen erforderlich sein, die aber gezielt nach den vorliegenden Beschwerden und Untersuchungsbefunden eingesetzt werden.

Selen und Zink sind zwar lebensnotwendige Spurenelemente und ein Mangel wird oft für uncharakteristische Beschwerden wie eben auch das chronische Erschöpfungssyndrom verantwortlich gemacht; tatsächlich sind Selen- und Zinkmangel aber selten und eine pauschale Anschuldigung und Schrotschussdiagnostik nicht gerechtfertigt. Ähnliches gilt auch für die anderen genannten Werte.

Bei Verdacht auf ein chronisches Erschöpfungssyndrom sind gezielte Laboruntersuchungen in Deutschland Kassenleistung. Selbstzahlerleistungen sind nicht notwendig.

Von: Dr. med. Arne Schäffler, Dr. med Nicole Menche in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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Zuzahlungsbefreiung für 2018

Antrag schon jetzt möglich

Neues Jahr, neue Behördenanträge: Wer seine Zuzahlungen zu Kassenleistungen begrenzen will, kann schon jetzt einen Befreiungsantrag für das ganze Jahr 2018 stellen. Wann dies sinnvoll ist.

Bis zum 18. Lebensjahr erstatten die Krankenkassen Gesundheitsleistungen komplett, darunter Krankenhausbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen oder Arzneimittel. Erwachsene sind hingegen zu einer Zuzahlung verpflichtet – die allerdings nie mehr als 10 Euro pro Medikament beträgt.

Höhe der Zuzahlungsbeträge ist gedeckelt

Wer besonders häufig Kassenleistungen in Anspruch nimmt, kann aufatmen: Jeder gesetzlich Versicherte ist von Zuzahlungen befreit, die zwei Prozent seines jährlichen Bruttoeinkommens überschreiten. Für chronisch Kranke gilt die Regelung bereits ab einem Prozent. Für Angehörige wie den Ehepartner können Freibeträge geltend gemacht werden. Ausgenommen von diesen Regelungen sind alle Versorgungsmaßnahmen, die die gesetzlichen Kassenleistungen übersteigen, so etwa Individuelle Gesundheitsleistungen.

Befreiungsantrag zu Jahresbeginn spart das Belegesammeln

Die Zuzahlungsbefreiung muss jedes Kalenderjahr neu bei der entsprechenden Krankenkasse beantragt werden. Ist abzusehen, dass die Zuzahlungsgrenze im Laufe des Jahres überschritten wird, lohnt es sich, bereits zu Beginn des Jahres einen Befreiungsantrag zu stellen und den entsprechenden Betrag vorab zu entrichten. Das erspart das Sammeln aller Belege für in Anspruch genommene Kassenleistungen. Auf Rezepten trägt der verordnende Arzt dann einen Befreiungsvermerk ein, zudem können Patienten in der Apotheke einen Befreiungsbescheid der Krankenkasse vorlegen.

Ab welchem Betrag die Zuzahlungsbefreiung gilt, können Sie mithilfe eines Zuzahlungsrechners ermitteln.

Quelle: Bayerische Landesapothekerkammer

Von: Leonard Olberts