Gesundheit heute

Arteriosklerose-Risiko

Arteriosklerose-Risiko (Blutfette-Basis-Check, Herzinfarktrisiko-Check): Parameter je nach Labor unterschiedlich

  • Fettstoffwechselmarker wie das Gesamtcholesterin, HDL-Cholesterin, LDL-Cholesterin, Triglyzeride und Apolipoproteine wie Apo AI und Apo B-100 und Lipoprotein [a]
  • Entzündungsmarker wie Fibrinogen und hsCRP
  • Homozystein
  • Evtl. auch Herzinsuffizienzmarker wie NT-proBNP und BNP: Sie gehören zu den im Herzen und in den Gefäßwänden gebildeten natriuretischen Peptiden, die an der Herz-Kreislauf-Regulation beteiligt sind. Bei einer Herzschwäche (Herzinsuffizienz) sind sie erhöht.

Fragestellung

Der Arteriosklerose-Laborcheck hilft bei der Beurteilung des Risikos, an den Folgen einer Arteriosklerose (Gefäßverkalkung) wie Herzinfarkt und Schlaganfall zu erkranken.

Bewertung

Die angebotenen Laboruntersuchungen geben zwar einen differenzierten Einblick in den Fettstoffwechsel und die damit verbundenen Risiken, sind jedoch als „Paket“ für Selbstzahler eher von geringem Nutzen.

Es ist effizienter – und entspricht auch der ärztlichen Praxis außerhalb des Selbstzahlerbereichs – zunächst einmal einige wenige Laborwerte bestimmen zu lassen, wie z. B. Triglyzeride und Gesamtcholesterin. Diese werden auch kostenfrei im Rahmen des von den Krankenkassen angebotenen Check-ups erfasst.

Ergeben sich hier Auffälligkeiten und damit der Verdacht auf eine Fettstoffwechselstörung und/oder Erkrankung des Herz-Kreislauf-Systems, werden in der zweiten Runde weitere Labortests durchgeführt – und dann ebenfalls überwiegend von den Kassen bezahlt.

Die Herzinsuffizienzmarker stellen einen Sonderfall dar, da ihr Aussagewert durch die übrigen Werte mit abgedeckt wird. Ihre Bestimmung ist dann gerechtfertigt, wenn zumindest leichte klinische Zeichen der Herzinsuffizienz bestehen.

Kosten ~ 110 €

Von: Dr. med. Arne Schäffler, Dr. med. Nicole Menche in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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IGeL: Extras für die Gesundheit?

Was das Servicepaket umfassen sollte

Ob Innendruckmessung der Augen, Extra-Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft oder Früherkennungsmethoden für Prostata-Krebs: Wer IGeL-Angebote in Anspruch nimmt, sollte sich vorab gut informieren. Eine Checkliste der Verbraucherzentrale NRW.

Sinn und Nutzen schwer erkennbar

Immer häufiger bieten Mediziner in ihren Praxen zusätzliche Diagnose- und Behandlungsmethoden an – so genannte individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL. Das Problem: Sie gehören nicht zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Ärzte bitten daher die Patienten zur Kasse. Diese können jedoch Bedeutung und Nutzen der ärztlichen Extras meist schwer beurteilen und stehen dem scheinbar nützlichen Service ziemlich hilflos gegenüber.

Recht auf lückenlose Info

Die Verbraucherzentrale NRW stellt Interessenten ein „Rezept“ gegen unliebsame Nebenwirkungen von IGeL-Angeboten bereit. Folgende Serviceleistungen sollten Arztpraxen stets anbieten:

  • Beratung: Ärzte müssen den Nutzen, die Wirksamkeit und das Risiko der von ihnen empfohlenen medizinischen Leistung sachlich erläutern. Dazu gehören auch Angaben zu den Kosten der Behandlung. 
  • Bedenkzeit: Dieser Spielraum ist wichtig, um weitere Informationen über die vor-geschlagene Therapie einzuholen. Jeder muss sich ausreichend Zeit nehmen für die Entscheidung nehmen dürfen. Für eine sofortige medizinische Behandlung besteht bei IGeL-Angeboten kein Grund.
  • Nachvollziehbarer Kostenvoranschlag: Vor einer Behandlung müssen Ärzte sämtliche Leistungen in einem Kostenvoranschlag aufschlüsseln, damit Patienten die Kosten einschätzen können.
  • Schriftlicher Vertrag: Vor einer Behandlung müssen Arzt und Patient einen schriftlichen Vertrag über die vereinbarten Leistungen abschließen, in dem alle Einzelleistungen und deren Kosten aufzulisten sind.  
  • Korrekte Rechnung: Nach Abschluss der Behandlung muss der behandelnde Arzt eine Rechnung ausstellen, der die einzelnen Leistungen aufführt. Diejenigen, die nach der Behandlung bar bezahlen, sollten auf jeden Fall eine Quittung verlangen. Denn die Kosten können sie von der Steuer absetzen.
  • Keine Praxisgebühr: Wer eine IGeL-Leistung in Anspruch nimmt, muss dafür keine Praxisgebühr entrichten und auch seine Chipkarte nicht abgeben.

Von: Julia Heiserholt