Gesundheit heute

Arteriosklerose-Risiko

Arteriosklerose-Risiko (Blutfette-Basis-Check, Herzinfarktrisiko-Check): Parameter je nach Labor unterschiedlich

  • Fettstoffwechselmarker wie das Gesamtcholesterin, HDL-Cholesterin, LDL-Cholesterin, Triglyzeride und Apolipoproteine wie Apo AI und Apo B-100 und Lipoprotein [a]
  • Entzündungsmarker wie Fibrinogen und hsCRP
  • Homozystein
  • Evtl. auch Herzinsuffizienzmarker wie NT-proBNP und BNP: Sie gehören zu den im Herzen und in den Gefäßwänden gebildeten natriuretischen Peptiden, die an der Herz-Kreislauf-Regulation beteiligt sind. Bei einer Herzschwäche (Herzinsuffizienz) sind sie erhöht.

Fragestellung

Der Arteriosklerose-Laborcheck hilft bei der Beurteilung des Risikos, an den Folgen einer Arteriosklerose (Gefäßverkalkung) wie Herzinfarkt und Schlaganfall zu erkranken.

Bewertung

Die angebotenen Laboruntersuchungen geben zwar einen differenzierten Einblick in den Fettstoffwechsel und die damit verbundenen Risiken, sind jedoch als „Paket“ für Selbstzahler eher von geringem Nutzen.

Es ist effizienter – und entspricht auch der ärztlichen Praxis außerhalb des Selbstzahlerbereichs – zunächst einmal einige wenige Laborwerte bestimmen zu lassen, wie z. B. Triglyzeride und Gesamtcholesterin. Diese werden auch kostenfrei im Rahmen des von den Krankenkassen angebotenen Check-ups erfasst.

Ergeben sich hier Auffälligkeiten und damit der Verdacht auf eine Fettstoffwechselstörung und/oder Erkrankung des Herz-Kreislauf-Systems, werden in der zweiten Runde weitere Labortests durchgeführt – und dann ebenfalls überwiegend von den Kassen bezahlt.

Die Herzinsuffizienzmarker stellen einen Sonderfall dar, da ihr Aussagewert durch die übrigen Werte mit abgedeckt wird. Ihre Bestimmung ist dann gerechtfertigt, wenn zumindest leichte klinische Zeichen der Herzinsuffizienz bestehen.

Kosten ~ 110 €

Von: Dr. med. Arne Schäffler, Dr. med. Nicole Menche in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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Frauenärzte gegen IGeL

IGeL nur in Einzelfällen sinnvoll

Frauenärzte lehnen individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) ab, wenn diese medizinisch nicht erforderlich sind. Allerdings respektieren sie die Bedürfnisse von Frauen, wenn diese eine medizinische Untersuchung, die über den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenkasse hinausgeht, wünschen. Dies berichtet der Berufsverband der Frauenärzte (BVF).

Bestmöglich aufgeklärt

Der Verband fördert eine sachliche Patientenaufklärung, wie sie auch in dem Patienten-Ratgeber der Bundesärztekammer nachzulesen ist. „Im Zeitalter des Internets sind viele Patientinnen über die moderne medizinische Möglichkeit eines Fachgebietes informiert und möchten die Anwendung solcher Leistungen in ihrer individuellen Situation. Sie äußern den Wunsch nach der bestmöglichen Versorgung, auch wenn diese über den Leistungsumfang ihrer Krankenkasse hinausgeht“, erklärt Christian Albring, Präsident des BVF.

Individuelle Gesundheitsrisiken erkennen

Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden, hält der BVF im Einzelfall jedoch sinnvoll und empfehlenswert. „In gynäkologischen Praxen werden beispielsweise das Ersttrimesterscreening (ETS), das Screening auf Gestationsdiabetes, sowie das Screening auf Veränderungen an der Gebärmutter, den Eierstöcken und der Brust mittels Ultraschall durchgeführt – auf ausdrücklichen Wunsch der Patientinnen“, erläutert Albring.

So hilft zum Beispiel das Ersttrimesterscreening einen Chromosomenfehler bei einem ungeborenen Kind zu ermitteln. Eine Ultraschalluntersuchung deckt mögliche Schwangerschaftskomplikationen oder nicht tastbare Tumoren frühzeitig auf.

Nutzen von IGeL-Leistungen abwägen

Der BVF rät Frauen, sich nicht vorschnell IGeL-Leistungen aufdrängen zu lassen. „Das darf aber nicht dazu führen, dass individuelle Gesundheitsleistungen in ihrer Gesamtheit abgewertet werden. Im Gegenteil: Viele solcher Wahlleistungen – wie beispielsweise innovative Diagnostik- und Behandlungsmethoden – haben in der Vergangenheit Einzug in das System der Gesetzlichen Krankenversicherung gehalten oder werden im Rahmen besonderer Krankenkassenverträge angeboten“, sagt Albring.

Von: Isabelle Hübler