Gesundheit heute

Arteriosklerose-Risiko

Arteriosklerose-Risiko (Blutfette-Basis-Check, Herzinfarktrisiko-Check): Parameter je nach Labor unterschiedlich

  • Fettstoffwechselmarker wie das Gesamtcholesterin, HDL-Cholesterin, LDL-Cholesterin, Triglyzeride und Apolipoproteine wie Apo AI und Apo B-100 und Lipoprotein [a]
  • Entzündungsmarker wie Fibrinogen und hsCRP
  • Homozystein
  • Evtl. auch Herzinsuffizienzmarker wie NT-proBNP und BNP: Sie gehören zu den im Herzen und in den Gefäßwänden gebildeten natriuretischen Peptiden, die an der Herz-Kreislauf-Regulation beteiligt sind. Bei einer Herzschwäche (Herzinsuffizienz) sind sie erhöht.

Fragestellung

Der Arteriosklerose-Laborcheck hilft bei der Beurteilung des Risikos, an den Folgen einer Arteriosklerose (Gefäßverkalkung) wie Herzinfarkt und Schlaganfall zu erkranken.

Bewertung

Die angebotenen Laboruntersuchungen geben zwar einen differenzierten Einblick in den Fettstoffwechsel und die damit verbundenen Risiken, sind jedoch als „Paket“ für Selbstzahler eher von geringem Nutzen.

Es ist effizienter – und entspricht auch der ärztlichen Praxis außerhalb des Selbstzahlerbereichs – zunächst einmal einige wenige Laborwerte bestimmen zu lassen, wie z. B. Triglyzeride und Gesamtcholesterin. Diese werden auch kostenfrei im Rahmen des von den Krankenkassen angebotenen Check-ups erfasst.

Ergeben sich hier Auffälligkeiten und damit der Verdacht auf eine Fettstoffwechselstörung und/oder Erkrankung des Herz-Kreislauf-Systems, werden in der zweiten Runde weitere Labortests durchgeführt – und dann ebenfalls überwiegend von den Kassen bezahlt.

Die Herzinsuffizienzmarker stellen einen Sonderfall dar, da ihr Aussagewert durch die übrigen Werte mit abgedeckt wird. Ihre Bestimmung ist dann gerechtfertigt, wenn zumindest leichte klinische Zeichen der Herzinsuffizienz bestehen.

Kosten ~ 110 €

Von: Dr. med. Arne Schäffler, Dr. med. Nicole Menche in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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Zuzahlungsbefreiung für 2018

Antrag schon jetzt möglich

Neues Jahr, neue Behördenanträge: Wer seine Zuzahlungen zu Kassenleistungen begrenzen will, kann schon jetzt einen Befreiungsantrag für das ganze Jahr 2018 stellen. Wann dies sinnvoll ist.

Bis zum 18. Lebensjahr erstatten die Krankenkassen Gesundheitsleistungen komplett, darunter Krankenhausbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen oder Arzneimittel. Erwachsene sind hingegen zu einer Zuzahlung verpflichtet – die allerdings nie mehr als 10 Euro pro Medikament beträgt.

Höhe der Zuzahlungsbeträge ist gedeckelt

Wer besonders häufig Kassenleistungen in Anspruch nimmt, kann aufatmen: Jeder gesetzlich Versicherte ist von Zuzahlungen befreit, die zwei Prozent seines jährlichen Bruttoeinkommens überschreiten. Für chronisch Kranke gilt die Regelung bereits ab einem Prozent. Für Angehörige wie den Ehepartner können Freibeträge geltend gemacht werden. Ausgenommen von diesen Regelungen sind alle Versorgungsmaßnahmen, die die gesetzlichen Kassenleistungen übersteigen, so etwa Individuelle Gesundheitsleistungen.

Befreiungsantrag zu Jahresbeginn spart das Belegesammeln

Die Zuzahlungsbefreiung muss jedes Kalenderjahr neu bei der entsprechenden Krankenkasse beantragt werden. Ist abzusehen, dass die Zuzahlungsgrenze im Laufe des Jahres überschritten wird, lohnt es sich, bereits zu Beginn des Jahres einen Befreiungsantrag zu stellen und den entsprechenden Betrag vorab zu entrichten. Das erspart das Sammeln aller Belege für in Anspruch genommene Kassenleistungen. Auf Rezepten trägt der verordnende Arzt dann einen Befreiungsvermerk ein, zudem können Patienten in der Apotheke einen Befreiungsbescheid der Krankenkasse vorlegen.

Ab welchem Betrag die Zuzahlungsbefreiung gilt, können Sie mithilfe eines Zuzahlungsrechners ermitteln.

Quelle: Bayerische Landesapothekerkammer

Von: Leonard Olberts