Gesundheit heute

Schwangerschaftsabbruch

Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch kann viele Gründe haben. Manchmal ist es die Lebenssituation der Eltern, die einem Kind keinen guten Rahmen bietet. Auch körperliche Erkrankungen der Mutter können zu der Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch führen, genauso wie seelische Probleme. Selbst bei einer gewollten Schwangerschaft kann es Situationen geben, die ein Fortsetzen der Schwangerschaft als nicht ratsam erscheinen lassen, z. B. bei einer Rötelninfektion der Mutter in den ersten vier Schwangerschaftsmonaten oder wenn das Kind wegen einer Fehlbildung nicht lebensfähig ist.

An eines sollte man jedenfalls immer denken: Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch treffen Frauen nicht leichtfertig.

Der rechtliche Rahmen zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist in allen Ländern der Welt ein umstrittenes Thema. In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch nach wie vor im Strafgesetzbuch geregelt (§ 218). Ein Schwangerschaftsabbruch ist demnach grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Bedingungen straffrei.

Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregel. Nach dieser Regelung werden die meisten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchgeführt. Das ist unter anderem nur dann möglich, wenn

  • die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch ausdrücklich wünscht.
  • seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind (das heißt, dass der erste Tag der letzten Monatsblutung nicht länger als 14 Wochen zurückliegt).
  • die Schwangere sich in einer anerkannte Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle beraten lässt und dort einen Beratungsschein erhält.
  • zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch mindestens drei Tage liegen.
  • Die Beratung ist kostenlos und soll nicht bevormunden oder belehren, sondern die Frauen rücksichtsvoll über Rechtsansprüche und mögliche Hilfen informieren.

Schwangerschaftsabbruch mit medizinischer Begründung. Muss die Schwangerschaft aus medizinischen Gründen abgebrochen werden, erhält die Schwangere von der feststellenden Ärzt*in eine Indikationsbescheinigung und einen Überweisungsschein. Der Eingriff darf nicht von derselben Ärzt*in durchgeführt werden, die die medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Bei medizinischer Indikation gibt es keine gesetzliche Frist für die Durchführung des Abbruchs. Schwangerschaftsabbrüche sind also auch nach der 12. Schwangerschaftswoche noch möglich.

Schwangerschaftsabbruch mit kriminologischer Begründung. Kam die Schwangerschaft durch eine Straftat wie eine Vergewaltigung zustande, kann dies die Abtreibung begründen. Frauen müssen wie bei der medizinischen Notwendigkeit eine Indikationsbescheinigung und einen Überweisungsschein vorlegen. Bei Mädchen bis 14 Jahren gelten die Voraussetzungen für die kriminologische Indikation automatisch als erfüllt.

Achtung: Bei einem Schwangerschaftsabbruch nach kriminologischer Indikation gilt es, die Frist bis zur 12. Schwangerschaftswoche einzuhalten.

Eine Beratung in einer Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle ist bei medizinischer oder kriminologischer Indikation nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber in Anspruch genommen werden.

Liegt ein medizinischer oder kriminologischer Grund für den Schwangerschaftsabbruch vor, bezahlen ihn in der Regel die Krankenkassen. Ansonsten müssen die Frauen meist selbst für die Kosten aufkommen. Wer nur geringe Einkünfte hat, kann eine Kostenübernahme beantragen.

Den Abbruch bewältigen. Obwohl eine Abtreibung meist ohne körperliche Komplikationen verläuft, ist die psychische Belastung nicht zu unterschätzen. Die meisten Frauen, aber auch Männer, durchleben eine Phase der Trauer. Sie muss nicht unbedingt mit "Schuld" assoziiert werden, die es abzutragen gilt. Ein solcher Eingriff bedeutet aber immer, diesen Lebensweg mit einem Kind abgebrochen und dafür einen anderen Weg gewählt zu haben. Wer alleine nicht zurechtkommt, kann sich professionelle Hilfe holen – die Beratungsstellen stehen den Frauen auch nach dem Abbruch offen.

Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch. Manchmal möchte eine Frau ihr Kind austragen, sieht aber keine Möglichkeit, es anschließend zu versorgen. Auch in diesem Fall kann sich die Frau jederzeit an eine Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle wenden. Dort erfährt sie vollkommen anonym und kostenlos, welche Optionen sie hat. Darf zum Beispiel niemand von der Schwangerschaft wissen, kann die Schwangere das Baby anonym im Rahmen der "Vertraulichen Geburt" in einem Krankenhaus zur Welt bringen. Oder sie kann das Baby zur Adoption freigeben. Berater*innen wissen auch gut Bescheid über Unterstützungsangebote für Schwangere und Mütter. In einigen Fällen lässt sich so vielleicht sogar doch ein Weg finden, das Baby zu behalten.

Weiterführende Informationen

  • Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um den Schwangerschaftsabbruch. Eine Beratungsstellen-Datenbank informiert Sie über Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Außerdem finden Sie eine Auflistung von Arztpraxen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen.
  • Das Hilfetelefon für Schwangere bietet eine erste unkomplizierte Anlaufstelle, wenn die Schwangerschaft zur Herausforderung wird. Auch hier können Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren.

Von: Dr. med. Arne Schäffler; Dr. med. Brigitte Strasser-Vogel; in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Redaktionelle Bearbeitung: Sara Steer
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Doch keine Gefahr für Baby´s Gehirn?

Schwangere sollten möglichst wenig Medikamente einnehmen, denn manche Arzneimittel können dem Baby schaden.

Doch keine Gefahr für Baby´s Gehirn?

Paracetamol in der Schwangerschaft

Schadet es dem Baby, wenn die werdende Mutter Paracetamol einnimmt? Vor einigen Jahren gab es Hinweise darauf, dass dem Kind dadurch Autismus oder eine geistige Behinderung drohen könnten. Eine schwedische Studie gibt Entwarnung.

Mehr ADHS, mehr Autismus

Wenn die Mutter in der Schwangerschaft Medikamente einnimmt, heißt es aufpassen. Etliche Wirkstoffe können das Ungeborene schädigen oder sogar eine Fehlgeburt auslösen. Für Paracetamol gab es Anhaltspunkte, dass es die Entwicklung des kindlichen Gehirns negativ beeinflusst. Studien zufolge sollte die Einnahme des Schmerzmittels beim Kind das Risiko für geistige Behinderungen, Autismus oder ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung) erhöhen.

Über 2 Millionen Kinder unter der Lupe

Ob dieser Verdacht stimmt, hat jetzt ein schwedisches Team untersucht. Basis der Analyse waren die Krankheitsdaten von 2,4 Millionen Kindern, die während 1995 und 2029 in Schweden geboren worden waren. Bei 186 000 von ihnen hatten die Mütter während der Schwangerschaft Paracetamol eingenommen. Tatsächlich litten diese Kinder später minimal häufiger an ADHS, Autismus oder geistiger Behinderung als die anderen, über 2 Millionen nicht dem Wirkstoff ausgesetzten Kinder.

Psychische oder neurologische Krankheiten hängen aber auch stark von den Umweltbedingungen ab. In Familien sind die Einflüsse oft ähnlich und Unterschiede in der Entwicklung von Krankheiten besonders bedeutsam. Deshalb verglichen die Forschenden zusätzlich Geschwisterpaare, bei denen die Mutter in der einen Schwangerschaft Paracetamol eingenommen hatte, in der anderen nicht. Bei dieser Berechnung unterschied sich das Risiko für neurologische Folgeerkrankungen nicht, betont die Arbeitsgruppe.

Kein Zusammenhang mit Paracetamol

Paracetamol während der Schwangerschaft scheint beim Kind demnach weder das Risiko für ADHS, noch für Autismus oder eine geistige Behinderung zu steigern. Andere Nebenwirkungen sind in dieser Studie allerdings nicht untersucht worden. Die Forschenden raten Schwangeren, vor Einnahme des Schmerzmittels oder anderer Medikamente generell den Rat ihrer Ärzt*in einzuholen.

Quelle: Ärzteblatt

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Caia Image / Paul Bradbury