Gesundheit heute

Schwangerschaftsabbruch

Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch kann viele Gründe haben. Manchmal ist es die Lebenssituation der Eltern, die einem Kind keinen guten Rahmen bietet. Auch körperliche Erkrankungen der Mutter können zu der Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch führen, genauso wie seelische Probleme. Selbst bei einer gewollten Schwangerschaft kann es Situationen geben, die ein Fortsetzen der Schwangerschaft als nicht ratsam erscheinen lassen, z. B. bei einer Rötelninfektion der Mutter in den ersten vier Schwangerschaftsmonaten oder wenn das Kind wegen einer Fehlbildung nicht lebensfähig ist.

An eines sollte man jedenfalls immer denken: Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch treffen Frauen nicht leichtfertig.

Der rechtliche Rahmen zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist in allen Ländern der Welt ein umstrittenes Thema. In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch nach wie vor im Strafgesetzbuch geregelt (§ 218). Ein Schwangerschaftsabbruch ist demnach grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Bedingungen straffrei.

Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregel. Nach dieser Regelung werden die meisten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchgeführt. Das ist unter anderem nur dann möglich, wenn

  • die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch ausdrücklich wünscht.
  • seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind (das heißt, dass der erste Tag der letzten Monatsblutung nicht länger als 14 Wochen zurückliegt).
  • die Schwangere sich in einer anerkannte Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle beraten lässt und dort einen Beratungsschein erhält.
  • zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch mindestens drei Tage liegen.
  • Die Beratung ist kostenlos und soll nicht bevormunden oder belehren, sondern die Frauen rücksichtsvoll über Rechtsansprüche und mögliche Hilfen informieren.

Schwangerschaftsabbruch mit medizinischer Begründung. Muss die Schwangerschaft aus medizinischen Gründen abgebrochen werden, erhält die Schwangere von der feststellenden Ärzt*in eine Indikationsbescheinigung und einen Überweisungsschein. Der Eingriff darf nicht von derselben Ärzt*in durchgeführt werden, die die medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Bei medizinischer Indikation gibt es keine gesetzliche Frist für die Durchführung des Abbruchs. Schwangerschaftsabbrüche sind also auch nach der 12. Schwangerschaftswoche noch möglich.

Schwangerschaftsabbruch mit kriminologischer Begründung. Kam die Schwangerschaft durch eine Straftat wie eine Vergewaltigung zustande, kann dies die Abtreibung begründen. Frauen müssen wie bei der medizinischen Notwendigkeit eine Indikationsbescheinigung und einen Überweisungsschein vorlegen. Bei Mädchen bis 14 Jahren gelten die Voraussetzungen für die kriminologische Indikation automatisch als erfüllt.

Achtung: Bei einem Schwangerschaftsabbruch nach kriminologischer Indikation gilt es, die Frist bis zur 12. Schwangerschaftswoche einzuhalten.

Eine Beratung in einer Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle ist bei medizinischer oder kriminologischer Indikation nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber in Anspruch genommen werden.

Liegt ein medizinischer oder kriminologischer Grund für den Schwangerschaftsabbruch vor, bezahlen ihn in der Regel die Krankenkassen. Ansonsten müssen die Frauen meist selbst für die Kosten aufkommen. Wer nur geringe Einkünfte hat, kann eine Kostenübernahme beantragen.

Den Abbruch bewältigen. Obwohl eine Abtreibung meist ohne körperliche Komplikationen verläuft, ist die psychische Belastung nicht zu unterschätzen. Die meisten Frauen, aber auch Männer, durchleben eine Phase der Trauer. Sie muss nicht unbedingt mit "Schuld" assoziiert werden, die es abzutragen gilt. Ein solcher Eingriff bedeutet aber immer, diesen Lebensweg mit einem Kind abgebrochen und dafür einen anderen Weg gewählt zu haben. Wer alleine nicht zurechtkommt, kann sich professionelle Hilfe holen – die Beratungsstellen stehen den Frauen auch nach dem Abbruch offen.

Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch. Manchmal möchte eine Frau ihr Kind austragen, sieht aber keine Möglichkeit, es anschließend zu versorgen. Auch in diesem Fall kann sich die Frau jederzeit an eine Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle wenden. Dort erfährt sie vollkommen anonym und kostenlos, welche Optionen sie hat. Darf zum Beispiel niemand von der Schwangerschaft wissen, kann die Schwangere das Baby anonym im Rahmen der "Vertraulichen Geburt" in einem Krankenhaus zur Welt bringen. Oder sie kann das Baby zur Adoption freigeben. Berater*innen wissen auch gut Bescheid über Unterstützungsangebote für Schwangere und Mütter. In einigen Fällen lässt sich so vielleicht sogar doch ein Weg finden, das Baby zu behalten.

Weiterführende Informationen

  • Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um den Schwangerschaftsabbruch. Eine Beratungsstellen-Datenbank informiert Sie über Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Außerdem finden Sie eine Auflistung von Arztpraxen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen.
  • Das Hilfetelefon für Schwangere bietet eine erste unkomplizierte Anlaufstelle, wenn die Schwangerschaft zur Herausforderung wird. Auch hier können Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren.

Von: Dr. med. Arne Schäffler; Dr. med. Brigitte Strasser-Vogel; in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Redaktionelle Bearbeitung: Sara Steer
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Mutters Coronaimpfung nützt dem Baby

Eine Coronaimpfung in der Schwangerschaft schadet dem Neugeborenen nicht.

Mutters Coronaimpfung nützt dem Baby

Keine Angst vor der Vakzine

Werdende Mütter sind oft unsicher, ob sie sich gegen COVID-19 impfen lassen sollen. Eine kanadische Studie beruhigt nochmals. Die Coronaimpfung schadet dem Ungeborenen nicht – im Gegenteil.

140 000 Babys sprechen Klartext

Immer wieder kursieren Gerüchte, dass Impfungen Schwangere und ihre Babys gefährden. Vor allem gegen die Coronaimpfung wird häufig Stimmung gemacht. Doch das entbehrt jeder Grundlage, wie eine aktuelle Studie zeigt.

Darin waren die Daten von mehr als 140 000 Babys ausgewertet worden. Fast zwei Drittel der Mütter hatten in der Schwangerschaft eine oder mehrere Coronaimpfung erhalten. Und das hatte offenbar nur positive Folgen: Babys, deren Mütter während der Schwangerschaft mit einer mRNA-Vakzine gegen COVID-19 geimpft worden waren, litten in den ersten Lebenstagen seltener an schweren Erkrankungen oder Komplikationen als Kinder ungeimpfter Mütter.

Impfung in allen Schwangerschaftsdritteln sicher

Auch Todesfälle oder Behandlungen auf einer Neugeborenen-Intensivstation kamen bei ihnen seltener vor. Die Coronaimpfung der Mutter führte auch nicht dazu, dass die Kinder in den ersten sechs Lebensmonaten aufgrund einer Erkrankung in die Klinik eingewiesen werden mussten.

Dabei war es egal, in welchem Schwangerschaftsdrittel geimpft worden war. Auch die Häufigkeit der Impfung veränderte nichts an den Ergebnissen, betonen die Autor*innen.

Totgeburten sogar seltener

Früh- oder Totgeburten untersuchte diese Studie nicht. Dazu gibt es aber Ergebnisse aus anderen kanadischen Untersuchungen. Dabei ist mehrfach gezeigt worden, dass eine Coronaimpfung in der Schwangerschaft nicht zu einer erhöhten Rate von Tot- und Frühgeburten führt. In einigen Studien senkte sie das Risiko dafür sogar.

Die COVID-19-Impfung der werdenden Mutter stellt damit keine Gefahr für Neugeborene und Kleinkinder dar, betonen die kanadischen Forscher*innen. Die Ergebnisse lassen dagegen vermuten, dass die Impfung Babys um die Geburt herum sogar vor negativen gesundheitlichen Ereignissen schützt.

Quelle: Ärzteblatt, JAMA Pediatrics

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Cavan Images / Christophe Launay