Gesundheit heute

Schwangerschaftsabbruch

Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch kann viele Gründe haben. Manchmal ist es die Lebenssituation der Eltern, die einem Kind keinen guten Rahmen bietet. Auch körperliche Erkrankungen der Mutter können zu der Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch führen, genauso wie seelische Probleme. Selbst bei einer gewollten Schwangerschaft kann es Situationen geben, die ein Fortsetzen der Schwangerschaft als nicht ratsam erscheinen lassen, z. B. bei einer Rötelninfektion der Mutter in den ersten vier Schwangerschaftsmonaten oder wenn das Kind wegen einer Fehlbildung nicht lebensfähig ist.

An eines sollte man jedenfalls immer denken: Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch treffen Frauen nicht leichtfertig.

Der rechtliche Rahmen zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist in allen Ländern der Welt ein umstrittenes Thema. In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch nach wie vor im Strafgesetzbuch geregelt (§ 218). Ein Schwangerschaftsabbruch ist demnach grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Bedingungen straffrei.

Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregel. Nach dieser Regelung werden die meisten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchgeführt. Das ist unter anderem nur dann möglich, wenn

  • die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch ausdrücklich wünscht.
  • seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind (das heißt, dass der erste Tag der letzten Monatsblutung nicht länger als 14 Wochen zurückliegt).
  • die Schwangere sich in einer anerkannte Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle beraten lässt und dort einen Beratungsschein erhält.
  • zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch mindestens drei Tage liegen.
  • Die Beratung ist kostenlos und soll nicht bevormunden oder belehren, sondern die Frauen rücksichtsvoll über Rechtsansprüche und mögliche Hilfen informieren.

Schwangerschaftsabbruch mit medizinischer Begründung. Muss die Schwangerschaft aus medizinischen Gründen abgebrochen werden, erhält die Schwangere von der feststellenden Ärzt*in eine Indikationsbescheinigung und einen Überweisungsschein. Der Eingriff darf nicht von derselben Ärzt*in durchgeführt werden, die die medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Bei medizinischer Indikation gibt es keine gesetzliche Frist für die Durchführung des Abbruchs. Schwangerschaftsabbrüche sind also auch nach der 12. Schwangerschaftswoche noch möglich.

Schwangerschaftsabbruch mit kriminologischer Begründung. Kam die Schwangerschaft durch eine Straftat wie eine Vergewaltigung zustande, kann dies die Abtreibung begründen. Frauen müssen wie bei der medizinischen Notwendigkeit eine Indikationsbescheinigung und einen Überweisungsschein vorlegen. Bei Mädchen bis 14 Jahren gelten die Voraussetzungen für die kriminologische Indikation automatisch als erfüllt.

Achtung: Bei einem Schwangerschaftsabbruch nach kriminologischer Indikation gilt es, die Frist bis zur 12. Schwangerschaftswoche einzuhalten.

Eine Beratung in einer Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle ist bei medizinischer oder kriminologischer Indikation nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber in Anspruch genommen werden.

Liegt ein medizinischer oder kriminologischer Grund für den Schwangerschaftsabbruch vor, bezahlen ihn in der Regel die Krankenkassen. Ansonsten müssen die Frauen meist selbst für die Kosten aufkommen. Wer nur geringe Einkünfte hat, kann eine Kostenübernahme beantragen.

Den Abbruch bewältigen. Obwohl eine Abtreibung meist ohne körperliche Komplikationen verläuft, ist die psychische Belastung nicht zu unterschätzen. Die meisten Frauen, aber auch Männer, durchleben eine Phase der Trauer. Sie muss nicht unbedingt mit "Schuld" assoziiert werden, die es abzutragen gilt. Ein solcher Eingriff bedeutet aber immer, diesen Lebensweg mit einem Kind abgebrochen und dafür einen anderen Weg gewählt zu haben. Wer alleine nicht zurechtkommt, kann sich professionelle Hilfe holen – die Beratungsstellen stehen den Frauen auch nach dem Abbruch offen.

Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch. Manchmal möchte eine Frau ihr Kind austragen, sieht aber keine Möglichkeit, es anschließend zu versorgen. Auch in diesem Fall kann sich die Frau jederzeit an eine Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle wenden. Dort erfährt sie vollkommen anonym und kostenlos, welche Optionen sie hat. Darf zum Beispiel niemand von der Schwangerschaft wissen, kann die Schwangere das Baby anonym im Rahmen der "Vertraulichen Geburt" in einem Krankenhaus zur Welt bringen. Oder sie kann das Baby zur Adoption freigeben. Berater*innen wissen auch gut Bescheid über Unterstützungsangebote für Schwangere und Mütter. In einigen Fällen lässt sich so vielleicht sogar doch ein Weg finden, das Baby zu behalten.

Weiterführende Informationen

  • Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um den Schwangerschaftsabbruch. Eine Beratungsstellen-Datenbank informiert Sie über Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Außerdem finden Sie eine Auflistung von Arztpraxen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen.
  • Das Hilfetelefon für Schwangere bietet eine erste unkomplizierte Anlaufstelle, wenn die Schwangerschaft zur Herausforderung wird. Auch hier können Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren.

Von: Dr. med. Arne Schäffler; Dr. med. Brigitte Strasser-Vogel; in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Redaktionelle Bearbeitung: Sara Steer
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Hitze fördert Frühgeburten

Schwangere sollten in Hitzeperioden den Aufenthalt in der Sonne meiden und für ausreichend Kühlung und Flüssigkeitszufuhr sorgen.

Hitze fördert Frühgeburten

Ab 30 Grad gefährlich

Hohe Temperaturen sind nicht nur für die werdende Mutter extrem belastend. Sie schaden auch dem Ungeborenen: Denn tagelang Hitzeperioden steigern das Risiko für eine Frühgeburt.

Nicht lebensbedrohlich, aber Spätfolgen möglich

Normalerweise dauert eine Schwangerschaft 40 Wochen. Doch in den Industrieländern nimmt die Zahl der sogenannten „späten Frühgeburten“ immer weiter zu. Dabei kommt das Kind zwischen der 37. und 40. Schwangerschaftswoche auf die Welt. Das ist für ein gesundes Kind meist nicht lebensbedrohlich. Es mehren sich aber Hinweise, dass diese Kinder später mit Problemen wie Konzentrationsstörungen, Infektionen und Übergewicht zu kämpfen haben.

Kreislauf schwächelt, Stresshormone steigen an

Eine Ursache für die vermehrten späten Frühgeburten könnte der Klimawandel sein. Zwar überstehen Hochschwangere ein bis zwei heiße Tage recht gut. Bei längeren Hitzeperioden wird es jedoch für Mutter und Kind brenzlig. Der mütterliche Kreislauf wird beeinträchtigt, was wiederum die Versorgung des Babys in der Gebärmutter erschwert. Gleichzeitig steigen durch die Hitze die Stresshormone an. In der Folge drohen vorzeitige Wehen und spontane Frühgeburten.

Risiko bei 35 Grad um 45% erhöht

Wie hoch das hitzebedingte Frühgeburtsrisiko ür Frauen zwischen der 34. und 37. Woche tatsächlich ist, hat nun eine Hamburger Arbeitsgruppe untersucht. Das Ergebnis: Bei Temperaturen um 30 bis 34 Grad über mehrere Tage steigt es um 20 Prozent. Ist es mehrere Tage hinweg heißer als 35 Grad, erhöht sich die Frühgeburtsgefahr sogar um 45%.

Angesichts der Prognosen zur Klimaentwicklung könnte der Anteil zu früh geborener Kinder in den nächsten Jahren deutlich ansteigen, vermuten die Studienautor*innen. Zwar ist der Zusammenhang zwischen Hitze und Frühgeburt noch nicht schlussendlich bewiesen. Aufgrund der Datenmenge kann sich das Forscherteam eine andere Erklärung für die vermehrten Frühgeburten aber kaum vorstellen.

Hochschwangeren raten sie, bei anhaltender Hitze die Sonne zu meiden, sich in klimatisierten Räumen aufzuhalten und viel Flüssigkeit zu sich zu nehmen.

Quelle: idw, The Lancet

Von: Dr. med. Sonja kempinski; Bild: mauritius images / Anna Koldunova / Alamy / Alamy Stock Photos