Gesundheit heute

Schwangerschaftsabbruch

Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch kann viele Gründe haben. Manchmal ist es die Lebenssituation der Eltern, die einem Kind keinen guten Rahmen bietet. Auch körperliche Erkrankungen der Mutter können zu der Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch führen, genauso wie seelische Probleme. Selbst bei einer gewollten Schwangerschaft kann es Situationen geben, die ein Fortsetzen der Schwangerschaft als nicht ratsam erscheinen lassen, z. B. bei einer Rötelninfektion der Mutter in den ersten vier Schwangerschaftsmonaten oder wenn das Kind wegen einer Fehlbildung nicht lebensfähig ist.

An eines sollte man jedenfalls immer denken: Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch treffen Frauen nicht leichtfertig.

Der rechtliche Rahmen zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist in allen Ländern der Welt ein umstrittenes Thema. In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch nach wie vor im Strafgesetzbuch geregelt (§ 218). Ein Schwangerschaftsabbruch ist demnach grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Bedingungen straffrei.

Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregel. Nach dieser Regelung werden die meisten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchgeführt. Das ist unter anderem nur dann möglich, wenn

  • die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch ausdrücklich wünscht.
  • seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind (das heißt, dass der erste Tag der letzten Monatsblutung nicht länger als 14 Wochen zurückliegt).
  • die Schwangere sich in einer anerkannte Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle beraten lässt und dort einen Beratungsschein erhält.
  • zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch mindestens drei Tage liegen.
  • Die Beratung ist kostenlos und soll nicht bevormunden oder belehren, sondern die Frauen rücksichtsvoll über Rechtsansprüche und mögliche Hilfen informieren.

Schwangerschaftsabbruch mit medizinischer Begründung. Muss die Schwangerschaft aus medizinischen Gründen abgebrochen werden, erhält die Schwangere von der feststellenden Ärzt*in eine Indikationsbescheinigung und einen Überweisungsschein. Der Eingriff darf nicht von derselben Ärzt*in durchgeführt werden, die die medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Bei medizinischer Indikation gibt es keine gesetzliche Frist für die Durchführung des Abbruchs. Schwangerschaftsabbrüche sind also auch nach der 12. Schwangerschaftswoche noch möglich.

Schwangerschaftsabbruch mit kriminologischer Begründung. Kam die Schwangerschaft durch eine Straftat wie eine Vergewaltigung zustande, kann dies die Abtreibung begründen. Frauen müssen wie bei der medizinischen Notwendigkeit eine Indikationsbescheinigung und einen Überweisungsschein vorlegen. Bei Mädchen bis 14 Jahren gelten die Voraussetzungen für die kriminologische Indikation automatisch als erfüllt.

Achtung: Bei einem Schwangerschaftsabbruch nach kriminologischer Indikation gilt es, die Frist bis zur 12. Schwangerschaftswoche einzuhalten.

Eine Beratung in einer Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle ist bei medizinischer oder kriminologischer Indikation nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber in Anspruch genommen werden.

Liegt ein medizinischer oder kriminologischer Grund für den Schwangerschaftsabbruch vor, bezahlen ihn in der Regel die Krankenkassen. Ansonsten müssen die Frauen meist selbst für die Kosten aufkommen. Wer nur geringe Einkünfte hat, kann eine Kostenübernahme beantragen.

Den Abbruch bewältigen. Obwohl eine Abtreibung meist ohne körperliche Komplikationen verläuft, ist die psychische Belastung nicht zu unterschätzen. Die meisten Frauen, aber auch Männer, durchleben eine Phase der Trauer. Sie muss nicht unbedingt mit "Schuld" assoziiert werden, die es abzutragen gilt. Ein solcher Eingriff bedeutet aber immer, diesen Lebensweg mit einem Kind abgebrochen und dafür einen anderen Weg gewählt zu haben. Wer alleine nicht zurechtkommt, kann sich professionelle Hilfe holen – die Beratungsstellen stehen den Frauen auch nach dem Abbruch offen.

Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch. Manchmal möchte eine Frau ihr Kind austragen, sieht aber keine Möglichkeit, es anschließend zu versorgen. Auch in diesem Fall kann sich die Frau jederzeit an eine Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle wenden. Dort erfährt sie vollkommen anonym und kostenlos, welche Optionen sie hat. Darf zum Beispiel niemand von der Schwangerschaft wissen, kann die Schwangere das Baby anonym im Rahmen der "Vertraulichen Geburt" in einem Krankenhaus zur Welt bringen. Oder sie kann das Baby zur Adoption freigeben. Berater*innen wissen auch gut Bescheid über Unterstützungsangebote für Schwangere und Mütter. In einigen Fällen lässt sich so vielleicht sogar doch ein Weg finden, das Baby zu behalten.

Weiterführende Informationen

  • Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um den Schwangerschaftsabbruch. Eine Beratungsstellen-Datenbank informiert Sie über Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Außerdem finden Sie eine Auflistung von Arztpraxen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen.
  • Das Hilfetelefon für Schwangere bietet eine erste unkomplizierte Anlaufstelle, wenn die Schwangerschaft zur Herausforderung wird. Auch hier können Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren.

Von: Dr. med. Arne Schäffler; Dr. med. Brigitte Strasser-Vogel; in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Redaktionelle Bearbeitung: Sara Steer
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Heiß ersehnt und endlich angekommen. Manchen Paaren helfen Zyklustracker bei der Empfängnis.

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Zyklustracker bestimmt Fruchtbarkeit

Bei Kinderwunsch ist es sinnvoll, die fruchtbaren Tage zu kennen. Verschiedene Methoden helfen dabei - eine davon ist der Zyklustracker Ovularing. Manche Krankenkassen übernehmen für diese Anwendung sogar einen Teil der Kosten.

Temperaturmethode recht störanfällig

Die fruchtbare Phase einer Frau beginnt etwa vier Tage vor dem Eisprung und endet ein bis zwei Tage danach. In einem Zyklus von 28 Tagen findet der Eisprung zwischen dem 12. und dem 14. Tag statt, das fruchtbare Fenster liegt also etwa in der Mitte des Monatszyklus.

Ob Verhütung oder Kinderwunsch, bei der natürlichen Familienplanung orientieren sich Frauen u.a. an ihrer Körpertemperatur. Denn die steigt nach dem Eisprung bis kurz vor der Periode um 0,2 bis 0,4° C an. Gemessen wird die Temperatur morgens nach dem Aufwachen (und vor dem Aufstehen). Trägt man die Werte in einen Zykluskalender ein, lassen sich anhand des Temperaturverlaufs die fruchtbaren von den unfruchtbaren Tagen unterscheiden.

Die Methode ist allerdings recht störanfällig, z. B. bei Schichtarbeit, Krankheit oder unregelmäßigem Lebensrhythmus. Zudem variiert die Dauer der Zyklen oft, bei kaum einer Frau beträgt sie regelmäßig exakt 28 Tage.

Ovularing misst über 200 Mal am Tag

Besser funktioniert der Überblick über den Zyklus mit sog. Zyklustrackern. Einer davon ist der Ovularing. Bei dieser Methode führt die Frau einen kleinen Kunststoffring – wie einen Tampon - in die Vagina ein und lässt ihn dort bis zu maximal 30 Tagen liegen. Der in den Ring integrierte Biosensor misst alle fünf Minuten die Temperatur im Körperinneren. Nach Entnahme des Rings kann man die Daten in die dazugehörige Smartphone-App übertragen. Um ihn erneut einzusetzen, reicht es, ihn mit klarem Wasser abzuspülen und an der Luft zu trocknen.

In der dazugehörigen App kann die Frau jetzt ihre Daten ablesen. Um eine Prognose über die fruchtbaren Tage zu bekommen, müssen zunächst drei Zyklen durchlaufen werden. Danach hat die App genügend Daten gesammelt, damit der integrierte Algorithmus anhand der laufenden Messungen den nächsten Eisprung und damit die fruchtbaren Tage berechnen kann.

Einige Krankenkasse beteiligen sich

Den Ovularing bezieht man als Abo, ein Jahr kostet 44 Euro/Monat. Einige Kassen wie z.B. die AOK plus beteiligen sich an den Kosten mit bis zu 300 Euro jährlich. Ob die eigene Krankenkasse dabei ist, erfährt man entweder direkt dort oder auf der Webseite des Herstellers.

Quelle: ptaheute

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: Tania Kolink/shutterstock.com