Gesundheit heute

Schwangerschaftsabbruch

Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch kann viele Gründe haben. Manchmal ist es die Lebenssituation der Eltern, die einem Kind keinen guten Rahmen bietet. Auch körperliche Erkrankungen der Mutter können zu der Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch führen, genauso wie seelische Probleme. Selbst bei einer gewollten Schwangerschaft kann es Situationen geben, die ein Fortsetzen der Schwangerschaft als nicht ratsam erscheinen lassen, z. B. bei einer Rötelninfektion der Mutter in den ersten vier Schwangerschaftsmonaten oder wenn das Kind wegen einer Fehlbildung nicht lebensfähig ist.

An eines sollte man jedenfalls immer denken: Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch treffen Frauen nicht leichtfertig.

Der rechtliche Rahmen zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist in allen Ländern der Welt ein umstrittenes Thema. In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch nach wie vor im Strafgesetzbuch geregelt (§ 218). Ein Schwangerschaftsabbruch ist demnach grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Bedingungen straffrei.

Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregel. Nach dieser Regelung werden die meisten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchgeführt. Das ist unter anderem nur dann möglich, wenn

  • die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch ausdrücklich wünscht.
  • seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind (das heißt, dass der erste Tag der letzten Monatsblutung nicht länger als 14 Wochen zurückliegt).
  • die Schwangere sich in einer anerkannte Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle beraten lässt und dort einen Beratungsschein erhält.
  • zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch mindestens drei Tage liegen.
  • Die Beratung ist kostenlos und soll nicht bevormunden oder belehren, sondern die Frauen rücksichtsvoll über Rechtsansprüche und mögliche Hilfen informieren.

Schwangerschaftsabbruch mit medizinischer Begründung. Muss die Schwangerschaft aus medizinischen Gründen abgebrochen werden, erhält die Schwangere von der feststellenden Ärzt*in eine Indikationsbescheinigung und einen Überweisungsschein. Der Eingriff darf nicht von derselben Ärzt*in durchgeführt werden, die die medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Bei medizinischer Indikation gibt es keine gesetzliche Frist für die Durchführung des Abbruchs. Schwangerschaftsabbrüche sind also auch nach der 12. Schwangerschaftswoche noch möglich.

Schwangerschaftsabbruch mit kriminologischer Begründung. Kam die Schwangerschaft durch eine Straftat wie eine Vergewaltigung zustande, kann dies die Abtreibung begründen. Frauen müssen wie bei der medizinischen Notwendigkeit eine Indikationsbescheinigung und einen Überweisungsschein vorlegen. Bei Mädchen bis 14 Jahren gelten die Voraussetzungen für die kriminologische Indikation automatisch als erfüllt.

Achtung: Bei einem Schwangerschaftsabbruch nach kriminologischer Indikation gilt es, die Frist bis zur 12. Schwangerschaftswoche einzuhalten.

Eine Beratung in einer Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle ist bei medizinischer oder kriminologischer Indikation nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber in Anspruch genommen werden.

Liegt ein medizinischer oder kriminologischer Grund für den Schwangerschaftsabbruch vor, bezahlen ihn in der Regel die Krankenkassen. Ansonsten müssen die Frauen meist selbst für die Kosten aufkommen. Wer nur geringe Einkünfte hat, kann eine Kostenübernahme beantragen.

Den Abbruch bewältigen. Obwohl eine Abtreibung meist ohne körperliche Komplikationen verläuft, ist die psychische Belastung nicht zu unterschätzen. Die meisten Frauen, aber auch Männer, durchleben eine Phase der Trauer. Sie muss nicht unbedingt mit "Schuld" assoziiert werden, die es abzutragen gilt. Ein solcher Eingriff bedeutet aber immer, diesen Lebensweg mit einem Kind abgebrochen und dafür einen anderen Weg gewählt zu haben. Wer alleine nicht zurechtkommt, kann sich professionelle Hilfe holen – die Beratungsstellen stehen den Frauen auch nach dem Abbruch offen.

Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch. Manchmal möchte eine Frau ihr Kind austragen, sieht aber keine Möglichkeit, es anschließend zu versorgen. Auch in diesem Fall kann sich die Frau jederzeit an eine Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle wenden. Dort erfährt sie vollkommen anonym und kostenlos, welche Optionen sie hat. Darf zum Beispiel niemand von der Schwangerschaft wissen, kann die Schwangere das Baby anonym im Rahmen der "Vertraulichen Geburt" in einem Krankenhaus zur Welt bringen. Oder sie kann das Baby zur Adoption freigeben. Berater*innen wissen auch gut Bescheid über Unterstützungsangebote für Schwangere und Mütter. In einigen Fällen lässt sich so vielleicht sogar doch ein Weg finden, das Baby zu behalten.

Weiterführende Informationen

  • Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um den Schwangerschaftsabbruch. Eine Beratungsstellen-Datenbank informiert Sie über Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Außerdem finden Sie eine Auflistung von Arztpraxen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen.
  • Das Hilfetelefon für Schwangere bietet eine erste unkomplizierte Anlaufstelle, wenn die Schwangerschaft zur Herausforderung wird. Auch hier können Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren.

Von: Dr. med. Arne Schäffler; Dr. med. Brigitte Strasser-Vogel; in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Redaktionelle Bearbeitung: Sara Steer
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Schwangere sollten Jod einnehmen!

Jodtabletten sind ein einfaches Mittel, um den während der Schwangerschaft erhöhten Jodbedarf sicherzustellen.

Schwangere sollten Jod einnehmen!

Schon vor der Empfängnis starten

Schwangere brauchen vermehrt Jod – und das am besten schon vor der Empfängnis. Jodreiche Ernährung reicht für die Versorgung meist nicht aus. Expert*innen empfehlen deshalb, das Spurenelement in Form von Tabletten einzunehmen.

Ohne Schilddrüsenhormone geht es nicht

Jod ist ein wichtiger Bestandteil der Schilddrüsenhormone. Und die sind wiederum unentbehrlich für den Organismus: Sie regulieren Stoffwechselprozesse, wirken auf Herz und Kreislauf und aktivieren die Nieren- und Darmtätigkeit. Außerdem haben Schilddrüsenhormone einen großen Einfluss auf die Nervenzellen und damit sowohl auf die Psyche als auch auf das Denkvermögen.

Eine ganz besondere Aufgabe erfüllen Schilddrüsenhormone in Bezug auf Wachstum und Reifung des ungeborenen Kindes im Mutterleib. Weil sich dessen eigene Schilddrüse erst im zweiten Teil der Schwangerschaft ausbildet, braucht das Kind von Anfang an mütterliche Schilddrüsenhormone. Fehlen diese, weil die Mutter unter einem Jodmangel leidet, drohen schwere Entwicklungsstörungen und Fehlbildungen. Außerdem ist ein mütterlicher Jodmangel mit einer erhöhten Rate an Fehl- und Totgeburten verbunden.

Neue Fettdepots schlucken Hormone

Doch nicht nur der zusätzliche Hormonbedarf des Embryos oder Fetus führt dazu, dass Schwangere mehr Jod brauchen. Durch die Anpassung des mütterlichen Organismus an die Schwangerschaft verändern sich Blutvolumen und Fettdepots und damit die Jodverteilung im Körper. Außerdem scheiden die Nieren mehr von dem Spurenelement aus. Die hohen Östrogenspiegel bewirken außerdem, dass die Schilddrüsenhormone stärker an Eiweiße gebunden sind und weniger aktiv sind.

Aus all diesen Gründen müssen Schwangere mehr Schilddrüsenhormone bilden und brauchen dafür vermehrt Jod. Die tägliche Gesamtzufuhr soll etwa 230 µg betragen (bei Stillenden 260 µg). Um solch hohe Mengen zu gewährleisten, empfehlen Expert*innen die Einnahme von 100 bis 150 µg Jod am Tag. Daneben sollte auch über die Nahrung ausreichend Jod aufgenommen werden, z. B. in Form von Milch und Milchprodukten oder Meeresfisch.

Raucherinnen besonders gefährdet

Besonders auf eine ausreichende Jodzufuhr achten sollten zudem Veganerinnen, weil der völlige Verzicht auf tierische Produkte einen Jodmangel noch wahrscheinlicher macht. Auch Raucherinnen sind gefährdet: Das im Rauch enthaltene Thiocyanat hemmt den Jodtransport in die Schilddrüse und damit die Bildung von Schilddrüsenhormonen.

Quelle: pta heute

Von: Dr. med Sonja Kempinski; Bild: Andrey_Popov/shutterstock.com