Gesundheit heute

Schwangerschaftsabbruch

Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch kann viele Gründe haben. Manchmal ist es die Lebenssituation der Eltern, die einem Kind keinen guten Rahmen bietet. Auch körperliche Erkrankungen der Mutter können zu der Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch führen, genauso wie seelische Probleme. Selbst bei einer gewollten Schwangerschaft kann es Situationen geben, die ein Fortsetzen der Schwangerschaft als nicht ratsam erscheinen lassen, z. B. bei einer Rötelninfektion der Mutter in den ersten vier Schwangerschaftsmonaten oder wenn das Kind wegen einer Fehlbildung nicht lebensfähig ist.

An eines sollte man jedenfalls immer denken: Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch treffen Frauen nicht leichtfertig.

Der rechtliche Rahmen zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ist in allen Ländern der Welt ein umstrittenes Thema. In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch nach wie vor im Strafgesetzbuch geregelt (§ 218). Ein Schwangerschaftsabbruch ist demnach grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Bedingungen straffrei.

Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregel. Nach dieser Regelung werden die meisten Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchgeführt. Das ist unter anderem nur dann möglich, wenn

  • die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch ausdrücklich wünscht.
  • seit der Empfängnis nicht mehr als 12 Wochen vergangen sind (das heißt, dass der erste Tag der letzten Monatsblutung nicht länger als 14 Wochen zurückliegt).
  • die Schwangere sich in einer anerkannte Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle beraten lässt und dort einen Beratungsschein erhält.
  • zwischen Beratung und Schwangerschaftsabbruch mindestens drei Tage liegen.
  • Die Beratung ist kostenlos und soll nicht bevormunden oder belehren, sondern die Frauen rücksichtsvoll über Rechtsansprüche und mögliche Hilfen informieren.

Schwangerschaftsabbruch mit medizinischer Begründung. Muss die Schwangerschaft aus medizinischen Gründen abgebrochen werden, erhält die Schwangere von der feststellenden Ärzt*in eine Indikationsbescheinigung und einen Überweisungsschein. Der Eingriff darf nicht von derselben Ärzt*in durchgeführt werden, die die medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Bei medizinischer Indikation gibt es keine gesetzliche Frist für die Durchführung des Abbruchs. Schwangerschaftsabbrüche sind also auch nach der 12. Schwangerschaftswoche noch möglich.

Schwangerschaftsabbruch mit kriminologischer Begründung. Kam die Schwangerschaft durch eine Straftat wie eine Vergewaltigung zustande, kann dies die Abtreibung begründen. Frauen müssen wie bei der medizinischen Notwendigkeit eine Indikationsbescheinigung und einen Überweisungsschein vorlegen. Bei Mädchen bis 14 Jahren gelten die Voraussetzungen für die kriminologische Indikation automatisch als erfüllt.

Achtung: Bei einem Schwangerschaftsabbruch nach kriminologischer Indikation gilt es, die Frist bis zur 12. Schwangerschaftswoche einzuhalten.

Eine Beratung in einer Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle ist bei medizinischer oder kriminologischer Indikation nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber in Anspruch genommen werden.

Liegt ein medizinischer oder kriminologischer Grund für den Schwangerschaftsabbruch vor, bezahlen ihn in der Regel die Krankenkassen. Ansonsten müssen die Frauen meist selbst für die Kosten aufkommen. Wer nur geringe Einkünfte hat, kann eine Kostenübernahme beantragen.

Den Abbruch bewältigen. Obwohl eine Abtreibung meist ohne körperliche Komplikationen verläuft, ist die psychische Belastung nicht zu unterschätzen. Die meisten Frauen, aber auch Männer, durchleben eine Phase der Trauer. Sie muss nicht unbedingt mit "Schuld" assoziiert werden, die es abzutragen gilt. Ein solcher Eingriff bedeutet aber immer, diesen Lebensweg mit einem Kind abgebrochen und dafür einen anderen Weg gewählt zu haben. Wer alleine nicht zurechtkommt, kann sich professionelle Hilfe holen – die Beratungsstellen stehen den Frauen auch nach dem Abbruch offen.

Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch. Manchmal möchte eine Frau ihr Kind austragen, sieht aber keine Möglichkeit, es anschließend zu versorgen. Auch in diesem Fall kann sich die Frau jederzeit an eine Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle wenden. Dort erfährt sie vollkommen anonym und kostenlos, welche Optionen sie hat. Darf zum Beispiel niemand von der Schwangerschaft wissen, kann die Schwangere das Baby anonym im Rahmen der "Vertraulichen Geburt" in einem Krankenhaus zur Welt bringen. Oder sie kann das Baby zur Adoption freigeben. Berater*innen wissen auch gut Bescheid über Unterstützungsangebote für Schwangere und Mütter. In einigen Fällen lässt sich so vielleicht sogar doch ein Weg finden, das Baby zu behalten.

Weiterführende Informationen

  • Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um den Schwangerschaftsabbruch. Eine Beratungsstellen-Datenbank informiert Sie über Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Außerdem finden Sie eine Auflistung von Arztpraxen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen.
  • Das Hilfetelefon für Schwangere bietet eine erste unkomplizierte Anlaufstelle, wenn die Schwangerschaft zur Herausforderung wird. Auch hier können Sie sich über Ihre Möglichkeiten informieren.

Von: Dr. med. Arne Schäffler; Dr. med. Brigitte Strasser-Vogel; in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Redaktionelle Bearbeitung: Sara Steer
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Kaffee in der Schwangerschaft

Eine oder zwei Tassen Filterkaffee täglich sind laut DGE auch für Schwangere erlaubt.

Kaffee in der Schwangerschaft

Keine, eine, zwei oder mehr Tassen?

Ohne Kaffee ist auch für viele Schwangere der Start in den Tag unvorstellbar. Doch Koffein kann dem Ungeborenen schaden. Wie viel Kaffee ist erlaubt für werdende Mütter? Oder sollten sie besser ganz auf den Wachmacher verzichten?

Risiko für Fehlgeburt erhöht

Zuviel Koffein in der Schwangerschaft kann schwerwiegende Folgen für das Kind haben. So ist das Risiko für Wachstumsstörungen des Fetus erhöht, außerdem wurden negative Effekte auf das Geburtsgewicht berichtet. Laut Deutscher Gesellschaft für Ernährung (DGE ) ist ab einem Koffeinkonsum von mehr als 300 mg Koffein sogar das Risiko für eine Fehlgeburt erhöht.

DGE erlaubt zwei Tassen Kaffee täglich

Doch ganz auf Kaffee verzichten muss die werdende Mutter laut den Empfehlungen der DGE nicht. Danach sind 200 mg Koffein täglich sicher und daher erlaubt. Eine Tasse Filterkaffee enthält etwa 90 mg Koffein, 60 ml Espresso 80 und eine Tasse schwarzer Tee (200 ml) 45 mg Koffein. Wer Grünen Tee bevorzugt, darf laut DGE sogar fast 7 Tassen täglich davon trinken — 200 ml Grüner Tee enthalten etwa 30 mg Koffein. Vom Genuss koffeinhaltige Energydrinks rät die DGE in der Schwangerschaft allerdings ab. Zum einen aufgrund des Koffeingehalts, zum anderen wegen der anderen, noch nicht vollständig bewertbaren Inhaltsstoffe wie Taurin oder Inosit.

Auch bei der WHO wird betont, dass der mütterliche Konsum von mehr als 300 mg Koffein am Tag zu Fehlgeburt, Wachstumsverzögerung oder einem niedrigen Geburtsgewicht des Kindes führen kann. Eine sichere Grenze für den Kaffeekonsum formulieren die Expert*innen der WHO nicht. Sie raten aber werdenden Müttern, ihren Konsum auf Mengen unter 300 mg Koffein zu reduzieren.

Besser komplett auf Kaffee verzichten?

Eine neue Analyse von 37 Beobachtungsstudien sieht das Kaffeetrinken in der Schwangerschaft noch deutlich kritischer. In 32 der ausgewerteten Untersuchungen ließ sich ein negativer Effekt des Koffeins auf das Kind nachweisen. In einigen Untersuchungen erhöhte sich das Risiko für Fehlgeburt oder niedriges Geburtsgewicht schon beim täglichen Genuss von 100 mg Koffein, berichtet der Studienautor. Er rät Schwangeren dazu, prinzipiell auf Kaffee zu verzichten, da sich seiner Analyse zufolge selbst geringer Kaffeekonsum in der Schwangerschaft nicht als sicher einordnen lässt.

Hauptsache nicht zu viel

Ob sich WHO, DGE und frauenärztliche Fachgesellschaften diesem Rat anschließen, bleibt abzuwarten. In jedem Fall unterstreicht auch die neue Analyse, dass hohe Dosen Koffein dem Ungeborenen massiv schaden können und Zurückhaltung bei Kaffee, Schwarztee und Cola während der Schwangerschaft sinnvoll ist.

Quelle: DGE, British Medical Journal, WHO

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: Rawpixel.com/Shutterstock.de