Gesundheit heute

Beruf und gesetzliche Regelungen in der Schwangerschaft

Beruf und gesetzliche Regelungen in der Schwangerschaft
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In Deutschland legt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) verbindliche Regeln für den Berufsalltag von Schwangeren fest. Es schränkt die Berufstätigkeit Schwangerer dort ein, wo Mutter oder Kind durch risikoreiche Arbeiten gefährdet würden.

So dürfen Schwangere keine schweren Lasten heben und haben Anrecht auf regelmäßige Ruhepausen in einem speziell dafür eingerichteten Ruheraum. Nacht- und Feiertagsarbeit sowie Überstunden sind (mit Ausnahmen) nicht zulässig.

Das Mutterschutzgesetz bestimmt auch, welche Tätigkeiten in der Schwangerschaft nicht ausgeführt werden dürfen. Besteht für eine Schwangere im Beruf beispielsweise eine starke körperliche Belastung, Strahlen-, Chemikalien-, Unfall- oder Infektionsgefahr, kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. In der Praxis gelten die stärksten Restriktionen für Angestellte im Gesundheitswesen. So ist der Kontakt mit Blut und mit gesundheitsgefährdenden Stoffen wie Zytostatika unzulässig, ebenso das Arbeiten in der Nähe von Strahlungsquellen in Röntgenabteilungen, Strahlendiagnostik oder Strahlentherapie.

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Entbindung (eine Weiterbeschäftigung auf ausdrücklichen Wunsch der Mutter ist allerdings möglich) und endet normalerweise acht Wochen nach der Geburt, bei Frühgeburten oder Mehrlingen zwölf Wochen nach der Geburt.

Frauen im Mutterschutz bekommen das Mutterschaftsgeld, das dem Nettogehalt entspricht. Durch die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes darf den Frauen kein finanzieller Nachteil entstehen.

Ein genereller Kündigungsschutz besteht während der gesamten Schwangerschaft, in den ersten vier Monaten nach der Geburt, während der Elternzeit (Erziehungsurlaub) und zwei Monate nach dessen Ende. In der Schweiz legt das Arbeitsgesetz fest, dass Wöchnerinnen in den ersten neun Wochen nach der Geburt nicht arbeiten dürfen. Kündigungsschutz besteht während der Schwangerschaft bis 16 Wochen nach der Niederkunft. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Teil-Lohnfortzahlung (Mutterschaftsversicherung) richtet sich nach dem jeweiligen Kanton.

In Österreich ist eine werdende Mutter laut Mutterschutzgesetz verpflichtet, den Dienstgeber über die Schwangerschaft zu informieren. Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung darf keine Kündigung ausgesprochen werden. Sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Entbindung besteht absolutes Arbeitsverbot. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten gelten längere Fristen.

Der Sozialversicherungsträger kommt für das „Wochengeld“ auf, das dem Durchschnitts-Nettoverdienst der letzten drei Monate entspricht.

Weiterführende Informationen

  • www.schwanger-info.de – Online-Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, Köln): Bietet unter der Rubrik „Schwangerschaft“ u. a. übersichtliche Informationen zum Thema „Rechtliches und finanzielle Hilfen“.
  • www.bmfsfj.de – Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Hier sind alle aktuellen Richtlinien und Informationen zur Kinder- und Familienpolitik zu finden, z. B. auch zum neuen Elterngeld.
  • www.berufstaetige-muetter.de – Internetseite des Verbands berufstätiger Mütter (vbm, Köln): Mit aktuellen Informationen zu Beruf und Beschäftigungsförderung, Kinderbetreuung, Elterngeld, Alleinerziehenden und Familienpolitik einschließlich ausführlicher Link- und Literaturliste; nicht nur für berufstätige Mütter interessant.

Von: Dr. med. Katja Flieger, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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Mutters Coronaimpfung nützt dem Baby

Eine Coronaimpfung in der Schwangerschaft schadet dem Neugeborenen nicht.

Mutters Coronaimpfung nützt dem Baby

Keine Angst vor der Vakzine

Werdende Mütter sind oft unsicher, ob sie sich gegen COVID-19 impfen lassen sollen. Eine kanadische Studie beruhigt nochmals. Die Coronaimpfung schadet dem Ungeborenen nicht – im Gegenteil.

140 000 Babys sprechen Klartext

Immer wieder kursieren Gerüchte, dass Impfungen Schwangere und ihre Babys gefährden. Vor allem gegen die Coronaimpfung wird häufig Stimmung gemacht. Doch das entbehrt jeder Grundlage, wie eine aktuelle Studie zeigt.

Darin waren die Daten von mehr als 140 000 Babys ausgewertet worden. Fast zwei Drittel der Mütter hatten in der Schwangerschaft eine oder mehrere Coronaimpfung erhalten. Und das hatte offenbar nur positive Folgen: Babys, deren Mütter während der Schwangerschaft mit einer mRNA-Vakzine gegen COVID-19 geimpft worden waren, litten in den ersten Lebenstagen seltener an schweren Erkrankungen oder Komplikationen als Kinder ungeimpfter Mütter.

Impfung in allen Schwangerschaftsdritteln sicher

Auch Todesfälle oder Behandlungen auf einer Neugeborenen-Intensivstation kamen bei ihnen seltener vor. Die Coronaimpfung der Mutter führte auch nicht dazu, dass die Kinder in den ersten sechs Lebensmonaten aufgrund einer Erkrankung in die Klinik eingewiesen werden mussten.

Dabei war es egal, in welchem Schwangerschaftsdrittel geimpft worden war. Auch die Häufigkeit der Impfung veränderte nichts an den Ergebnissen, betonen die Autor*innen.

Totgeburten sogar seltener

Früh- oder Totgeburten untersuchte diese Studie nicht. Dazu gibt es aber Ergebnisse aus anderen kanadischen Untersuchungen. Dabei ist mehrfach gezeigt worden, dass eine Coronaimpfung in der Schwangerschaft nicht zu einer erhöhten Rate von Tot- und Frühgeburten führt. In einigen Studien senkte sie das Risiko dafür sogar.

Die COVID-19-Impfung der werdenden Mutter stellt damit keine Gefahr für Neugeborene und Kleinkinder dar, betonen die kanadischen Forscher*innen. Die Ergebnisse lassen dagegen vermuten, dass die Impfung Babys um die Geburt herum sogar vor negativen gesundheitlichen Ereignissen schützt.

Quelle: Ärzteblatt, JAMA Pediatrics

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Cavan Images / Christophe Launay