Gesundheit heute

Beruf und gesetzliche Regelungen in der Schwangerschaft

Beruf und gesetzliche Regelungen in der Schwangerschaft
###IMG_CAPTION###
Copyright: ###IMG_COPYRIGHT###

In Deutschland legt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) verbindliche Regeln für den Berufsalltag von Schwangeren fest. Es schränkt die Berufstätigkeit Schwangerer dort ein, wo Mutter oder Kind durch risikoreiche Arbeiten gefährdet würden.

So dürfen Schwangere keine schweren Lasten heben und haben Anrecht auf regelmäßige Ruhepausen in einem speziell dafür eingerichteten Ruheraum. Nacht- und Feiertagsarbeit sowie Überstunden sind (mit Ausnahmen) nicht zulässig.

Das Mutterschutzgesetz bestimmt auch, welche Tätigkeiten in der Schwangerschaft nicht ausgeführt werden dürfen. Besteht für eine Schwangere im Beruf beispielsweise eine starke körperliche Belastung, Strahlen-, Chemikalien-, Unfall- oder Infektionsgefahr, kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. In der Praxis gelten die stärksten Restriktionen für Angestellte im Gesundheitswesen. So ist der Kontakt mit Blut und mit gesundheitsgefährdenden Stoffen wie Zytostatika unzulässig, ebenso das Arbeiten in der Nähe von Strahlungsquellen in Röntgenabteilungen, Strahlendiagnostik oder Strahlentherapie.

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Entbindung (eine Weiterbeschäftigung auf ausdrücklichen Wunsch der Mutter ist allerdings möglich) und endet normalerweise acht Wochen nach der Geburt, bei Frühgeburten oder Mehrlingen zwölf Wochen nach der Geburt.

Frauen im Mutterschutz bekommen das Mutterschaftsgeld, das dem Nettogehalt entspricht. Durch die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes darf den Frauen kein finanzieller Nachteil entstehen.

Ein genereller Kündigungsschutz besteht während der gesamten Schwangerschaft, in den ersten vier Monaten nach der Geburt, während der Elternzeit (Erziehungsurlaub) und zwei Monate nach dessen Ende. In der Schweiz legt das Arbeitsgesetz fest, dass Wöchnerinnen in den ersten neun Wochen nach der Geburt nicht arbeiten dürfen. Kündigungsschutz besteht während der Schwangerschaft bis 16 Wochen nach der Niederkunft. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Teil-Lohnfortzahlung (Mutterschaftsversicherung) richtet sich nach dem jeweiligen Kanton.

In Österreich ist eine werdende Mutter laut Mutterschutzgesetz verpflichtet, den Dienstgeber über die Schwangerschaft zu informieren. Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung darf keine Kündigung ausgesprochen werden. Sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Entbindung besteht absolutes Arbeitsverbot. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten gelten längere Fristen.

Der Sozialversicherungsträger kommt für das „Wochengeld“ auf, das dem Durchschnitts-Nettoverdienst der letzten drei Monate entspricht.

Weiterführende Informationen

  • www.schwanger-info.de – Online-Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, Köln): Bietet unter der Rubrik „Schwangerschaft“ u. a. übersichtliche Informationen zum Thema „Rechtliches und finanzielle Hilfen“.
  • www.bmfsfj.de – Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Hier sind alle aktuellen Richtlinien und Informationen zur Kinder- und Familienpolitik zu finden, z. B. auch zum neuen Elterngeld.
  • www.berufstaetige-muetter.de – Internetseite des Verbands berufstätiger Mütter (vbm, Köln): Mit aktuellen Informationen zu Beruf und Beschäftigungsförderung, Kinderbetreuung, Elterngeld, Alleinerziehenden und Familienpolitik einschließlich ausführlicher Link- und Literaturliste; nicht nur für berufstätige Mütter interessant.

Von: Dr. med. Katja Flieger, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
Zurück
Hitze fördert Frühgeburten

Schwangere sollten in Hitzeperioden den Aufenthalt in der Sonne meiden und für ausreichend Kühlung und Flüssigkeitszufuhr sorgen.

Hitze fördert Frühgeburten

Ab 30 Grad gefährlich

Hohe Temperaturen sind nicht nur für die werdende Mutter extrem belastend. Sie schaden auch dem Ungeborenen: Denn tagelang Hitzeperioden steigern das Risiko für eine Frühgeburt.

Nicht lebensbedrohlich, aber Spätfolgen möglich

Normalerweise dauert eine Schwangerschaft 40 Wochen. Doch in den Industrieländern nimmt die Zahl der sogenannten „späten Frühgeburten“ immer weiter zu. Dabei kommt das Kind zwischen der 37. und 40. Schwangerschaftswoche auf die Welt. Das ist für ein gesundes Kind meist nicht lebensbedrohlich. Es mehren sich aber Hinweise, dass diese Kinder später mit Problemen wie Konzentrationsstörungen, Infektionen und Übergewicht zu kämpfen haben.

Kreislauf schwächelt, Stresshormone steigen an

Eine Ursache für die vermehrten späten Frühgeburten könnte der Klimawandel sein. Zwar überstehen Hochschwangere ein bis zwei heiße Tage recht gut. Bei längeren Hitzeperioden wird es jedoch für Mutter und Kind brenzlig. Der mütterliche Kreislauf wird beeinträchtigt, was wiederum die Versorgung des Babys in der Gebärmutter erschwert. Gleichzeitig steigen durch die Hitze die Stresshormone an. In der Folge drohen vorzeitige Wehen und spontane Frühgeburten.

Risiko bei 35 Grad um 45% erhöht

Wie hoch das hitzebedingte Frühgeburtsrisiko ür Frauen zwischen der 34. und 37. Woche tatsächlich ist, hat nun eine Hamburger Arbeitsgruppe untersucht. Das Ergebnis: Bei Temperaturen um 30 bis 34 Grad über mehrere Tage steigt es um 20 Prozent. Ist es mehrere Tage hinweg heißer als 35 Grad, erhöht sich die Frühgeburtsgefahr sogar um 45%.

Angesichts der Prognosen zur Klimaentwicklung könnte der Anteil zu früh geborener Kinder in den nächsten Jahren deutlich ansteigen, vermuten die Studienautor*innen. Zwar ist der Zusammenhang zwischen Hitze und Frühgeburt noch nicht schlussendlich bewiesen. Aufgrund der Datenmenge kann sich das Forscherteam eine andere Erklärung für die vermehrten Frühgeburten aber kaum vorstellen.

Hochschwangeren raten sie, bei anhaltender Hitze die Sonne zu meiden, sich in klimatisierten Räumen aufzuhalten und viel Flüssigkeit zu sich zu nehmen.

Quelle: idw, The Lancet

Von: Dr. med. Sonja kempinski; Bild: mauritius images / Anna Koldunova / Alamy / Alamy Stock Photos