Gesundheit heute

Beruf und gesetzliche Regelungen in der Schwangerschaft

Beruf und gesetzliche Regelungen in der Schwangerschaft
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In Deutschland legt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) verbindliche Regeln für den Berufsalltag von Schwangeren fest. Es schränkt die Berufstätigkeit Schwangerer dort ein, wo Mutter oder Kind durch risikoreiche Arbeiten gefährdet würden.

So dürfen Schwangere keine schweren Lasten heben und haben Anrecht auf regelmäßige Ruhepausen in einem speziell dafür eingerichteten Ruheraum. Nacht- und Feiertagsarbeit sowie Überstunden sind (mit Ausnahmen) nicht zulässig.

Das Mutterschutzgesetz bestimmt auch, welche Tätigkeiten in der Schwangerschaft nicht ausgeführt werden dürfen. Besteht für eine Schwangere im Beruf beispielsweise eine starke körperliche Belastung, Strahlen-, Chemikalien-, Unfall- oder Infektionsgefahr, kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. In der Praxis gelten die stärksten Restriktionen für Angestellte im Gesundheitswesen. So ist der Kontakt mit Blut und mit gesundheitsgefährdenden Stoffen wie Zytostatika unzulässig, ebenso das Arbeiten in der Nähe von Strahlungsquellen in Röntgenabteilungen, Strahlendiagnostik oder Strahlentherapie.

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Entbindung (eine Weiterbeschäftigung auf ausdrücklichen Wunsch der Mutter ist allerdings möglich) und endet normalerweise acht Wochen nach der Geburt, bei Frühgeburten oder Mehrlingen zwölf Wochen nach der Geburt.

Frauen im Mutterschutz bekommen das Mutterschaftsgeld, das dem Nettogehalt entspricht. Durch die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes darf den Frauen kein finanzieller Nachteil entstehen.

Ein genereller Kündigungsschutz besteht während der gesamten Schwangerschaft, in den ersten vier Monaten nach der Geburt, während der Elternzeit (Erziehungsurlaub) und zwei Monate nach dessen Ende. In der Schweiz legt das Arbeitsgesetz fest, dass Wöchnerinnen in den ersten neun Wochen nach der Geburt nicht arbeiten dürfen. Kündigungsschutz besteht während der Schwangerschaft bis 16 Wochen nach der Niederkunft. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Teil-Lohnfortzahlung (Mutterschaftsversicherung) richtet sich nach dem jeweiligen Kanton.

In Österreich ist eine werdende Mutter laut Mutterschutzgesetz verpflichtet, den Dienstgeber über die Schwangerschaft zu informieren. Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung darf keine Kündigung ausgesprochen werden. Sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Entbindung besteht absolutes Arbeitsverbot. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten gelten längere Fristen.

Der Sozialversicherungsträger kommt für das „Wochengeld“ auf, das dem Durchschnitts-Nettoverdienst der letzten drei Monate entspricht.

Weiterführende Informationen

  • www.schwanger-info.de – Online-Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, Köln): Bietet unter der Rubrik „Schwangerschaft“ u. a. übersichtliche Informationen zum Thema „Rechtliches und finanzielle Hilfen“.
  • www.bmfsfj.de – Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Hier sind alle aktuellen Richtlinien und Informationen zur Kinder- und Familienpolitik zu finden, z. B. auch zum neuen Elterngeld.
  • www.berufstaetige-muetter.de – Internetseite des Verbands berufstätiger Mütter (vbm, Köln): Mit aktuellen Informationen zu Beruf und Beschäftigungsförderung, Kinderbetreuung, Elterngeld, Alleinerziehenden und Familienpolitik einschließlich ausführlicher Link- und Literaturliste; nicht nur für berufstätige Mütter interessant.

Von: Dr. med. Katja Flieger, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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COVID erhöht Müttersterblichkeit

Eine Impfung gegen COVID schützt nicht nur die werdende Mutter, sondern auch das Ungeborene.

COVID erhöht Müttersterblichkeit

Gefährliche Infektion

Es gibt viele Gründe für die Coronaimpfung. Einer davon: Erkranken Schwangere an COVID, geraten Mutter und Kind in Gefahr.

Risiko für mechanische Beatmung 15-fach erhöht

Die Hinweise auf negative Auswirkungen einer Coronainfektion in der Schwangerschaft mehren sich weltweit. Um diesbezüglich mehr Klarheit zu bekommen, hat ein US-amerikanisches Forscherteam zwölf Studien mit insgesamt 13136 Schwangeren unter die Lupe genommen. 1942 der werdenden Mütter hatten sich während ihrer Schwangerschaft oder in der ersten Woche nach der Entbindung mit SARS-CoV-2 infiziert.

Die gepoolte Analyse der zwölf Studien ergab, dass COVID tatsächlich sowohl für die Mutter als auch für das Kind ein hohes gesundheitliches Risiko barg. Im Vergleich zu nicht-infizierten Schwangeren hatten Mütter mit SARS-CoV-2-Infektion ein vierfach erhöhtes Risiko, auf eine Intensivstation eingewiesen zu werden. Das Risiko für eine mechanische Beatmung war 15-fach erhöht, die Gefahr, eine Thrombose zu entwickeln, 5-fach.

Acht Mal so hohe Gefahr zu sterben

Auch die Müttersterblichkeit stieg durch die Infektion: Das Risiko, während der Schwangerschaft oder im Zeitraum bis zu 42 Tage nach Entbindung zu sterben, war bei den COVID-Patientinnen fast 8 Mal so hoch wie bei den nicht-infizierten Frauen.

Bei den Neugeborenen erwiesen sich die Auswirkungen als etwas weniger dramatisch. Mit infizierter Mutter stieg das Risiko für Frühgeburt, außerdem waren die Kinder infizierter Mütter häufiger etwas zu leicht. Die Gefahr für eine Totgeburt oder für Wachstumsstörungen im Mutterleib erhöhte die mütterliche Coronainfektion jedoch nicht.

Unbedingt impfen!

Aufgrund dieser Ergebnisse liegt für die Forschenden klar auf der Hand: Frauen im gebärfähigen Alter und werdende Müttern sollten sich unbedingt gegen COVID-19 impfen lassen.

Quelle: British Medical Journal

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: Phil Jones/shutterstock.com