Gesundheit heute

Beruf und gesetzliche Regelungen in der Schwangerschaft

Beruf und gesetzliche Regelungen in der Schwangerschaft
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In Deutschland legt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) verbindliche Regeln für den Berufsalltag von Schwangeren fest. Es schränkt die Berufstätigkeit Schwangerer dort ein, wo Mutter oder Kind durch risikoreiche Arbeiten gefährdet würden.

So dürfen Schwangere keine schweren Lasten heben und haben Anrecht auf regelmäßige Ruhepausen in einem speziell dafür eingerichteten Ruheraum. Nacht- und Feiertagsarbeit sowie Überstunden sind (mit Ausnahmen) nicht zulässig.

Das Mutterschutzgesetz bestimmt auch, welche Tätigkeiten in der Schwangerschaft nicht ausgeführt werden dürfen. Besteht für eine Schwangere im Beruf beispielsweise eine starke körperliche Belastung, Strahlen-, Chemikalien-, Unfall- oder Infektionsgefahr, kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. In der Praxis gelten die stärksten Restriktionen für Angestellte im Gesundheitswesen. So ist der Kontakt mit Blut und mit gesundheitsgefährdenden Stoffen wie Zytostatika unzulässig, ebenso das Arbeiten in der Nähe von Strahlungsquellen in Röntgenabteilungen, Strahlendiagnostik oder Strahlentherapie.

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Entbindung (eine Weiterbeschäftigung auf ausdrücklichen Wunsch der Mutter ist allerdings möglich) und endet normalerweise acht Wochen nach der Geburt, bei Frühgeburten oder Mehrlingen zwölf Wochen nach der Geburt.

Frauen im Mutterschutz bekommen das Mutterschaftsgeld, das dem Nettogehalt entspricht. Durch die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes darf den Frauen kein finanzieller Nachteil entstehen.

Ein genereller Kündigungsschutz besteht während der gesamten Schwangerschaft, in den ersten vier Monaten nach der Geburt, während der Elternzeit (Erziehungsurlaub) und zwei Monate nach dessen Ende. In der Schweiz legt das Arbeitsgesetz fest, dass Wöchnerinnen in den ersten neun Wochen nach der Geburt nicht arbeiten dürfen. Kündigungsschutz besteht während der Schwangerschaft bis 16 Wochen nach der Niederkunft. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Teil-Lohnfortzahlung (Mutterschaftsversicherung) richtet sich nach dem jeweiligen Kanton.

In Österreich ist eine werdende Mutter laut Mutterschutzgesetz verpflichtet, den Dienstgeber über die Schwangerschaft zu informieren. Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung darf keine Kündigung ausgesprochen werden. Sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Entbindung besteht absolutes Arbeitsverbot. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten gelten längere Fristen.

Der Sozialversicherungsträger kommt für das „Wochengeld“ auf, das dem Durchschnitts-Nettoverdienst der letzten drei Monate entspricht.

Weiterführende Informationen

  • www.schwanger-info.de – Online-Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, Köln): Bietet unter der Rubrik „Schwangerschaft“ u. a. übersichtliche Informationen zum Thema „Rechtliches und finanzielle Hilfen“.
  • www.bmfsfj.de – Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Hier sind alle aktuellen Richtlinien und Informationen zur Kinder- und Familienpolitik zu finden, z. B. auch zum neuen Elterngeld.
  • www.berufstaetige-muetter.de – Internetseite des Verbands berufstätiger Mütter (vbm, Köln): Mit aktuellen Informationen zu Beruf und Beschäftigungsförderung, Kinderbetreuung, Elterngeld, Alleinerziehenden und Familienpolitik einschließlich ausführlicher Link- und Literaturliste; nicht nur für berufstätige Mütter interessant.

Von: Dr. med. Katja Flieger, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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Kaffee in der Schwangerschaft

Eine oder zwei Tassen Filterkaffee täglich sind laut DGE auch für Schwangere erlaubt.

Kaffee in der Schwangerschaft

Keine, eine, zwei oder mehr Tassen?

Ohne Kaffee ist auch für viele Schwangere der Start in den Tag unvorstellbar. Doch Koffein kann dem Ungeborenen schaden. Wie viel Kaffee ist erlaubt für werdende Mütter? Oder sollten sie besser ganz auf den Wachmacher verzichten?

Risiko für Fehlgeburt erhöht

Zuviel Koffein in der Schwangerschaft kann schwerwiegende Folgen für das Kind haben. So ist das Risiko für Wachstumsstörungen des Fetus erhöht, außerdem wurden negative Effekte auf das Geburtsgewicht berichtet. Laut Deutscher Gesellschaft für Ernährung (DGE ) ist ab einem Koffeinkonsum von mehr als 300 mg Koffein sogar das Risiko für eine Fehlgeburt erhöht.

DGE erlaubt zwei Tassen Kaffee täglich

Doch ganz auf Kaffee verzichten muss die werdende Mutter laut den Empfehlungen der DGE nicht. Danach sind 200 mg Koffein täglich sicher und daher erlaubt. Eine Tasse Filterkaffee enthält etwa 90 mg Koffein, 60 ml Espresso 80 und eine Tasse schwarzer Tee (200 ml) 45 mg Koffein. Wer Grünen Tee bevorzugt, darf laut DGE sogar fast 7 Tassen täglich davon trinken — 200 ml Grüner Tee enthalten etwa 30 mg Koffein. Vom Genuss koffeinhaltige Energydrinks rät die DGE in der Schwangerschaft allerdings ab. Zum einen aufgrund des Koffeingehalts, zum anderen wegen der anderen, noch nicht vollständig bewertbaren Inhaltsstoffe wie Taurin oder Inosit.

Auch bei der WHO wird betont, dass der mütterliche Konsum von mehr als 300 mg Koffein am Tag zu Fehlgeburt, Wachstumsverzögerung oder einem niedrigen Geburtsgewicht des Kindes führen kann. Eine sichere Grenze für den Kaffeekonsum formulieren die Expert*innen der WHO nicht. Sie raten aber werdenden Müttern, ihren Konsum auf Mengen unter 300 mg Koffein zu reduzieren.

Besser komplett auf Kaffee verzichten?

Eine neue Analyse von 37 Beobachtungsstudien sieht das Kaffeetrinken in der Schwangerschaft noch deutlich kritischer. In 32 der ausgewerteten Untersuchungen ließ sich ein negativer Effekt des Koffeins auf das Kind nachweisen. In einigen Untersuchungen erhöhte sich das Risiko für Fehlgeburt oder niedriges Geburtsgewicht schon beim täglichen Genuss von 100 mg Koffein, berichtet der Studienautor. Er rät Schwangeren dazu, prinzipiell auf Kaffee zu verzichten, da sich seiner Analyse zufolge selbst geringer Kaffeekonsum in der Schwangerschaft nicht als sicher einordnen lässt.

Hauptsache nicht zu viel

Ob sich WHO, DGE und frauenärztliche Fachgesellschaften diesem Rat anschließen, bleibt abzuwarten. In jedem Fall unterstreicht auch die neue Analyse, dass hohe Dosen Koffein dem Ungeborenen massiv schaden können und Zurückhaltung bei Kaffee, Schwarztee und Cola während der Schwangerschaft sinnvoll ist.

Quelle: DGE, British Medical Journal, WHO

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: Rawpixel.com/Shutterstock.de