Gesundheit heute

Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft

In Deutschland sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden:

  • In der 9. bis 12. SSW (3. Monat) zur Feststellung der Schwangerschaft, zur Abschätzung des Entbindungstermins sowie zur Erkennung besonderer Risiken wie Zwillings- oder Eileiterschwangerschaften
  • In der 19. bis 22. SSW (6. Monat) zur Beurteilung des kindlichen Wachstums, zum Ausschluss kindlicher Fehlbildungen (Fehlbildungs-Screening) und zur Erkennung krankhafter Veränderungen des Mutterkuchens (Plazenta)
  • In der 30. bis 32. SSW (8. Monat) zur Beurteilung des kindlichen Wachstums, der Fruchtwassermenge und des Mutterkuchens.
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Bei allen Ultraschalluntersuchungen werden auch die Lebenszeichen des Kindes, also die Herztöne und Bewegungen, in wenigen Sekunden geprüft. Die Untersuchungen enthalten außerdem die „Vermessung“ des Kindes, die so genannte Biometrie. Danach kann errechnet werden, ob sich das Kind zeitgerecht entwickelt: Bei der ersten Untersuchung wird normalerweise nur der Abstand zwischen Scheitel und Steiß gemessen. Die beiden folgenden Untersuchungen messen:

  • Den Kopfdurchmesser, d. h. den Abstand von Schläfe zu Schläfe (Biparietaler Durchmesser, kurz BPD oder BIP)
  • Den Abstand zwischen Stirn und Hinterkopf (Fronto-okzipitaler Durchmesser, kurz FOD) oder den Kopfumfang
  • Den Bauch- oder Brust-Querdurchmesser (ATD) oder den Bauch-Brust-Umfang (AU) oder den Abstand zwischen Rücken und Bauchvorderseite (Anterior-Posterior-Durchmesser, kurz APD)
  • Die Länge des Oberschenkelknochens (Femurlänge, kurz FL) oder die Länge des Oberarmknochens (Humeruslänge, kurz HL)

Manche Frauenärzte empfehlen der Schwangeren auch bei den Vorsorgeterminen „zwischendurch“ weitere Ultraschalluntersuchungen, für die sie je nach Verfahren 15–200 € in Rechnung stellen. Diese Untersuchungen sind jedoch medizinisch weder sinnvoll noch notwendig, wie eine Bewertung des IGeL-Monitors ergab. Den Untersuchungen zufolge konnten die zusätzlichen Ultraschallsitzungen weder die Gefahr der Säuglingssterblichkeit reduzieren, noch dazu beitragen, Fehlbildungen, Wachstumsstörungen oder Geburtsrisiken besser zu erkennen. Sollten Eltern jedoch mit den Ultraschalluntersuchungen allein ihrer Neugier nachgeben wollen, müssen sie keinen Schaden für das Ungeborene befürchten. Hinweise auf Schäden des Ungeborenen durch die zusätzlichen  Ultraschalluntersuchungen sind nicht bekannt.
Liegt ein besonderer Krankheitsverdacht vor, bezahlt die Krankenkasse den Ultraschall.

Weiterlesen: Körperliche Veränderungen in der Schwangerschaft

Von: Dr. med. Katja Flieger, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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Mutters Coronaimpfung nützt dem Baby

Eine Coronaimpfung in der Schwangerschaft schadet dem Neugeborenen nicht.

Mutters Coronaimpfung nützt dem Baby

Keine Angst vor der Vakzine

Werdende Mütter sind oft unsicher, ob sie sich gegen COVID-19 impfen lassen sollen. Eine kanadische Studie beruhigt nochmals. Die Coronaimpfung schadet dem Ungeborenen nicht – im Gegenteil.

140 000 Babys sprechen Klartext

Immer wieder kursieren Gerüchte, dass Impfungen Schwangere und ihre Babys gefährden. Vor allem gegen die Coronaimpfung wird häufig Stimmung gemacht. Doch das entbehrt jeder Grundlage, wie eine aktuelle Studie zeigt.

Darin waren die Daten von mehr als 140 000 Babys ausgewertet worden. Fast zwei Drittel der Mütter hatten in der Schwangerschaft eine oder mehrere Coronaimpfung erhalten. Und das hatte offenbar nur positive Folgen: Babys, deren Mütter während der Schwangerschaft mit einer mRNA-Vakzine gegen COVID-19 geimpft worden waren, litten in den ersten Lebenstagen seltener an schweren Erkrankungen oder Komplikationen als Kinder ungeimpfter Mütter.

Impfung in allen Schwangerschaftsdritteln sicher

Auch Todesfälle oder Behandlungen auf einer Neugeborenen-Intensivstation kamen bei ihnen seltener vor. Die Coronaimpfung der Mutter führte auch nicht dazu, dass die Kinder in den ersten sechs Lebensmonaten aufgrund einer Erkrankung in die Klinik eingewiesen werden mussten.

Dabei war es egal, in welchem Schwangerschaftsdrittel geimpft worden war. Auch die Häufigkeit der Impfung veränderte nichts an den Ergebnissen, betonen die Autor*innen.

Totgeburten sogar seltener

Früh- oder Totgeburten untersuchte diese Studie nicht. Dazu gibt es aber Ergebnisse aus anderen kanadischen Untersuchungen. Dabei ist mehrfach gezeigt worden, dass eine Coronaimpfung in der Schwangerschaft nicht zu einer erhöhten Rate von Tot- und Frühgeburten führt. In einigen Studien senkte sie das Risiko dafür sogar.

Die COVID-19-Impfung der werdenden Mutter stellt damit keine Gefahr für Neugeborene und Kleinkinder dar, betonen die kanadischen Forscher*innen. Die Ergebnisse lassen dagegen vermuten, dass die Impfung Babys um die Geburt herum sogar vor negativen gesundheitlichen Ereignissen schützt.

Quelle: Ärzteblatt, JAMA Pediatrics

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Cavan Images / Christophe Launay