Gesundheit heute

Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft

In Deutschland sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden:

  • In der 9. bis 12. SSW (3. Monat) zur Feststellung der Schwangerschaft, zur Abschätzung des Entbindungstermins sowie zur Erkennung besonderer Risiken wie Zwillings- oder Eileiterschwangerschaften
  • In der 19. bis 22. SSW (6. Monat) zur Beurteilung des kindlichen Wachstums, zum Ausschluss kindlicher Fehlbildungen (Fehlbildungs-Screening) und zur Erkennung krankhafter Veränderungen des Mutterkuchens (Plazenta)
  • In der 30. bis 32. SSW (8. Monat) zur Beurteilung des kindlichen Wachstums, der Fruchtwassermenge und des Mutterkuchens.
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Bei allen Ultraschalluntersuchungen werden auch die Lebenszeichen des Kindes, also die Herztöne und Bewegungen, in wenigen Sekunden geprüft. Die Untersuchungen enthalten außerdem die „Vermessung“ des Kindes, die so genannte Biometrie. Danach kann errechnet werden, ob sich das Kind zeitgerecht entwickelt: Bei der ersten Untersuchung wird normalerweise nur der Abstand zwischen Scheitel und Steiß gemessen. Die beiden folgenden Untersuchungen messen:

  • Den Kopfdurchmesser, d. h. den Abstand von Schläfe zu Schläfe (Biparietaler Durchmesser, kurz BPD oder BIP)
  • Den Abstand zwischen Stirn und Hinterkopf (Fronto-okzipitaler Durchmesser, kurz FOD) oder den Kopfumfang
  • Den Bauch- oder Brust-Querdurchmesser (ATD) oder den Bauch-Brust-Umfang (AU) oder den Abstand zwischen Rücken und Bauchvorderseite (Anterior-Posterior-Durchmesser, kurz APD)
  • Die Länge des Oberschenkelknochens (Femurlänge, kurz FL) oder die Länge des Oberarmknochens (Humeruslänge, kurz HL)

Manche Frauenärzte empfehlen der Schwangeren auch bei den Vorsorgeterminen „zwischendurch“ weitere Ultraschalluntersuchungen, für die sie je nach Verfahren 15–200 € in Rechnung stellen. Diese Untersuchungen sind jedoch medizinisch weder sinnvoll noch notwendig, wie eine Bewertung des IGeL-Monitors ergab. Den Untersuchungen zufolge konnten die zusätzlichen Ultraschallsitzungen weder die Gefahr der Säuglingssterblichkeit reduzieren, noch dazu beitragen, Fehlbildungen, Wachstumsstörungen oder Geburtsrisiken besser zu erkennen. Sollten Eltern jedoch mit den Ultraschalluntersuchungen allein ihrer Neugier nachgeben wollen, müssen sie keinen Schaden für das Ungeborene befürchten. Hinweise auf Schäden des Ungeborenen durch die zusätzlichen  Ultraschalluntersuchungen sind nicht bekannt.
Liegt ein besonderer Krankheitsverdacht vor, bezahlt die Krankenkasse den Ultraschall.

Weiterlesen: Körperliche Veränderungen in der Schwangerschaft

Von: Dr. med. Katja Flieger, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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COVID erhöht Müttersterblichkeit

Eine Impfung gegen COVID schützt nicht nur die werdende Mutter, sondern auch das Ungeborene.

COVID erhöht Müttersterblichkeit

Gefährliche Infektion

Es gibt viele Gründe für die Coronaimpfung. Einer davon: Erkranken Schwangere an COVID, geraten Mutter und Kind in Gefahr.

Risiko für mechanische Beatmung 15-fach erhöht

Die Hinweise auf negative Auswirkungen einer Coronainfektion in der Schwangerschaft mehren sich weltweit. Um diesbezüglich mehr Klarheit zu bekommen, hat ein US-amerikanisches Forscherteam zwölf Studien mit insgesamt 13136 Schwangeren unter die Lupe genommen. 1942 der werdenden Mütter hatten sich während ihrer Schwangerschaft oder in der ersten Woche nach der Entbindung mit SARS-CoV-2 infiziert.

Die gepoolte Analyse der zwölf Studien ergab, dass COVID tatsächlich sowohl für die Mutter als auch für das Kind ein hohes gesundheitliches Risiko barg. Im Vergleich zu nicht-infizierten Schwangeren hatten Mütter mit SARS-CoV-2-Infektion ein vierfach erhöhtes Risiko, auf eine Intensivstation eingewiesen zu werden. Das Risiko für eine mechanische Beatmung war 15-fach erhöht, die Gefahr, eine Thrombose zu entwickeln, 5-fach.

Acht Mal so hohe Gefahr zu sterben

Auch die Müttersterblichkeit stieg durch die Infektion: Das Risiko, während der Schwangerschaft oder im Zeitraum bis zu 42 Tage nach Entbindung zu sterben, war bei den COVID-Patientinnen fast 8 Mal so hoch wie bei den nicht-infizierten Frauen.

Bei den Neugeborenen erwiesen sich die Auswirkungen als etwas weniger dramatisch. Mit infizierter Mutter stieg das Risiko für Frühgeburt, außerdem waren die Kinder infizierter Mütter häufiger etwas zu leicht. Die Gefahr für eine Totgeburt oder für Wachstumsstörungen im Mutterleib erhöhte die mütterliche Coronainfektion jedoch nicht.

Unbedingt impfen!

Aufgrund dieser Ergebnisse liegt für die Forschenden klar auf der Hand: Frauen im gebärfähigen Alter und werdende Müttern sollten sich unbedingt gegen COVID-19 impfen lassen.

Quelle: British Medical Journal

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: Phil Jones/shutterstock.com