Gesundheit heute

Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft

In Deutschland sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden:

  • In der 9. bis 12. SSW (3. Monat) zur Feststellung der Schwangerschaft, zur Abschätzung des Entbindungstermins sowie zur Erkennung besonderer Risiken wie Zwillings- oder Eileiterschwangerschaften
  • In der 19. bis 22. SSW (6. Monat) zur Beurteilung des kindlichen Wachstums, zum Ausschluss kindlicher Fehlbildungen (Fehlbildungs-Screening) und zur Erkennung krankhafter Veränderungen des Mutterkuchens (Plazenta)
  • In der 30. bis 32. SSW (8. Monat) zur Beurteilung des kindlichen Wachstums, der Fruchtwassermenge und des Mutterkuchens.
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Bei allen Ultraschalluntersuchungen werden auch die Lebenszeichen des Kindes, also die Herztöne und Bewegungen, in wenigen Sekunden geprüft. Die Untersuchungen enthalten außerdem die „Vermessung“ des Kindes, die so genannte Biometrie. Danach kann errechnet werden, ob sich das Kind zeitgerecht entwickelt: Bei der ersten Untersuchung wird normalerweise nur der Abstand zwischen Scheitel und Steiß gemessen. Die beiden folgenden Untersuchungen messen:

  • Den Kopfdurchmesser, d. h. den Abstand von Schläfe zu Schläfe (Biparietaler Durchmesser, kurz BPD oder BIP)
  • Den Abstand zwischen Stirn und Hinterkopf (Fronto-okzipitaler Durchmesser, kurz FOD) oder den Kopfumfang
  • Den Bauch- oder Brust-Querdurchmesser (ATD) oder den Bauch-Brust-Umfang (AU) oder den Abstand zwischen Rücken und Bauchvorderseite (Anterior-Posterior-Durchmesser, kurz APD)
  • Die Länge des Oberschenkelknochens (Femurlänge, kurz FL) oder die Länge des Oberarmknochens (Humeruslänge, kurz HL)

Manche Frauenärzte empfehlen der Schwangeren auch bei den Vorsorgeterminen „zwischendurch“ weitere Ultraschalluntersuchungen, für die sie je nach Verfahren 15–200 € in Rechnung stellen. Diese Untersuchungen sind jedoch medizinisch weder sinnvoll noch notwendig, wie eine Bewertung des IGeL-Monitors ergab. Den Untersuchungen zufolge konnten die zusätzlichen Ultraschallsitzungen weder die Gefahr der Säuglingssterblichkeit reduzieren, noch dazu beitragen, Fehlbildungen, Wachstumsstörungen oder Geburtsrisiken besser zu erkennen. Sollten Eltern jedoch mit den Ultraschalluntersuchungen allein ihrer Neugier nachgeben wollen, müssen sie keinen Schaden für das Ungeborene befürchten. Hinweise auf Schäden des Ungeborenen durch die zusätzlichen  Ultraschalluntersuchungen sind nicht bekannt.
Liegt ein besonderer Krankheitsverdacht vor, bezahlt die Krankenkasse den Ultraschall.

Weiterlesen: Körperliche Veränderungen in der Schwangerschaft

Von: Dr. med. Katja Flieger, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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Kaffee in der Schwangerschaft

Eine oder zwei Tassen Filterkaffee täglich sind laut DGE auch für Schwangere erlaubt.

Kaffee in der Schwangerschaft

Keine, eine, zwei oder mehr Tassen?

Ohne Kaffee ist auch für viele Schwangere der Start in den Tag unvorstellbar. Doch Koffein kann dem Ungeborenen schaden. Wie viel Kaffee ist erlaubt für werdende Mütter? Oder sollten sie besser ganz auf den Wachmacher verzichten?

Risiko für Fehlgeburt erhöht

Zuviel Koffein in der Schwangerschaft kann schwerwiegende Folgen für das Kind haben. So ist das Risiko für Wachstumsstörungen des Fetus erhöht, außerdem wurden negative Effekte auf das Geburtsgewicht berichtet. Laut Deutscher Gesellschaft für Ernährung (DGE ) ist ab einem Koffeinkonsum von mehr als 300 mg Koffein sogar das Risiko für eine Fehlgeburt erhöht.

DGE erlaubt zwei Tassen Kaffee täglich

Doch ganz auf Kaffee verzichten muss die werdende Mutter laut den Empfehlungen der DGE nicht. Danach sind 200 mg Koffein täglich sicher und daher erlaubt. Eine Tasse Filterkaffee enthält etwa 90 mg Koffein, 60 ml Espresso 80 und eine Tasse schwarzer Tee (200 ml) 45 mg Koffein. Wer Grünen Tee bevorzugt, darf laut DGE sogar fast 7 Tassen täglich davon trinken — 200 ml Grüner Tee enthalten etwa 30 mg Koffein. Vom Genuss koffeinhaltige Energydrinks rät die DGE in der Schwangerschaft allerdings ab. Zum einen aufgrund des Koffeingehalts, zum anderen wegen der anderen, noch nicht vollständig bewertbaren Inhaltsstoffe wie Taurin oder Inosit.

Auch bei der WHO wird betont, dass der mütterliche Konsum von mehr als 300 mg Koffein am Tag zu Fehlgeburt, Wachstumsverzögerung oder einem niedrigen Geburtsgewicht des Kindes führen kann. Eine sichere Grenze für den Kaffeekonsum formulieren die Expert*innen der WHO nicht. Sie raten aber werdenden Müttern, ihren Konsum auf Mengen unter 300 mg Koffein zu reduzieren.

Besser komplett auf Kaffee verzichten?

Eine neue Analyse von 37 Beobachtungsstudien sieht das Kaffeetrinken in der Schwangerschaft noch deutlich kritischer. In 32 der ausgewerteten Untersuchungen ließ sich ein negativer Effekt des Koffeins auf das Kind nachweisen. In einigen Untersuchungen erhöhte sich das Risiko für Fehlgeburt oder niedriges Geburtsgewicht schon beim täglichen Genuss von 100 mg Koffein, berichtet der Studienautor. Er rät Schwangeren dazu, prinzipiell auf Kaffee zu verzichten, da sich seiner Analyse zufolge selbst geringer Kaffeekonsum in der Schwangerschaft nicht als sicher einordnen lässt.

Hauptsache nicht zu viel

Ob sich WHO, DGE und frauenärztliche Fachgesellschaften diesem Rat anschließen, bleibt abzuwarten. In jedem Fall unterstreicht auch die neue Analyse, dass hohe Dosen Koffein dem Ungeborenen massiv schaden können und Zurückhaltung bei Kaffee, Schwarztee und Cola während der Schwangerschaft sinnvoll ist.

Quelle: DGE, British Medical Journal, WHO

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: Rawpixel.com/Shutterstock.de