Gesundheit heute

Einweisung und Aufenthalt in psychiatrische Kliniken

In der Regel stellt der Hausarzt, der niedergelassene Psychiater oder Psychotherapeut eine Einweisung in eine Klinik aus. Bei den meisten Patienten erfolgt die Aufnahme in eine psychiatrische Klinik freiwillig. Da die Motivation des Patienten Grundvoraussetzung für den Therapieerfolg ist, hat es wenig Sinn, jemanden zu dieser Maßnahme zu zwingen.

Eine Einweisung gegen den Willen des Patienten ist nur möglich (dann aber natürlich zwingend erforderlich), wenn eine akute und erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt und keine andere Möglichkeit mehr besteht, den Erkrankten oder seine Umgebung durch weniger einschneidende Maßnahmen zu schützen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür legt das Unterbringungsgesetz (Bayern, Baden-Württemberg, Saarland) bzw. das Gesetz für psychisch Kranke (PsychKG, restliche Bundesländer) fest.

Erst recht tun sich Angehörige schwer, zumal Zwangsmaßnahmen das Vertrauen erheblich belasten. Auf der anderen Seite können und dürfen Sie nicht tatenlos zusehen, wenn Sie Gefährdungen befürchten oder ernsthafte Selbstmordabsichten bemerken:

  • Sofern es die Zeit erlaubt, rufen Sie den Notarzt! Schildern Sie die Problematik, damit die Leitstelle Fachärzte schicken kann, um den Patienten einzuschätzen und über weitere Maßnahmen zu entscheiden. Falls der Notarzt eine Einweisung für erforderlich hält, der Patient dies aber verweigert, wird er die Polizei zur Hilfe rufen.
  • Besteht akute Gefahr (z. B. durch Handgreiflichkeiten oder weil sich der Betroffene unter Selbstmorddrohungen eingeschlossen hat), so rufen Sie unverzüglich die Polizei und den Notarzt.
  • Versuchen Sie bis zum Eintreffen der Hilfe mit dem Patienten in Kontakt zu bleiben, ihn zu beruhigen und abzulenken. Personen, die den Patienten reizen (die er z. B. angegriffen hat), sollten den Raum oder das Umfeld verlassen.

Bei einer stationären (und nicht freiwilligen) Unterbringung sieht das Gesetz vor, dass der Patient innerhalb von 24 Stunden von einem Facharzt begutachtet und – bei Fortbestehen der Gefährdung – eine richterliche Verfügung erwirkt werden muss. Diese muss spätestens bis zum Ende des auf die Zwangseinweisung folgenden Tages vorliegen. Ergeht eine richterliche Anordnung nicht binnen dieser Frist, muss die Klinik den Patienten entlassen. Ist nach ärztlicher Einschätzung jedoch immer noch eine erhebliche Gefährdung gegeben oder flackert diese wieder akut auf, so können auch Behandlungsmaßnahmen (meist medikamentöser Art) gegen den Willen des Patienten vorgenommen werden. Es liegt dann – nach §34 des Strafgesetzbuchs – ein „rechtfertigender Notstand“ vor.

Von: Dr. med. Arne Schäffler, Gisela Finke in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Krankheitsangst raubt Lebensjahre

Menschen mit Hypochondrie leben in der beständigen Angst, an einer Erkrankung zu leiden.

Krankheitsangst raubt Lebensjahre

Gefährliche Hypochondrie

Hypochonder*innen werden oft belächelt oder sogar ausgelacht. Doch das ist nicht fair: Denn sie sterben tatsächlich früher als andere Menschen. Nur meist nicht an der Erkrankung, die sie sich einbilden.

Krankheitsangst mit Folgen

Unter Hypochondrie leiden Menschen, die überzeugt davon sind, krank zu sein - es aber gar nicht sind. Ihre Gedanken kreisen fortwährend um ihre Gesundheit, sie beobachten sich und ihren Körper genauestens und werten die kleinsten Unregelmäßigkeiten als Hinweise auf schwere Krankheiten. Dieser Zustand gilt sogar als psychosomatisches Krankheitsbild und wird hypochondrische Störung genannt.

Mit ihrer Art sind diese Menschen oft eine Zielscheibe für Spott und Hohn. Witze, Bücher und Filme handeln von ihnen, der bekannteste Vertreter in der Literatur ist wohl der Hypochonder Argan in Molières Komödie „Der eingebildete Kranke“.

Suizidrate um das Vierfache höher

Doch die Hypochondrie ist offenbar gefährlicher als angenommen: Ein schwedisches Forscherteam hat herausgefunden, dass davon betroffene Menschen durchschnittlich fünf Jahre kürzer leben als gleichaltrige Männer und Frauen ohne diese Befürchtungen. Ihrer Untersuchung liegen die Daten von über 4000 Personen mit der Diagnose „Hypochondrie“ zugrunde.

Das Ergebnis der Analyse: Obwohl Hypochonder*innen oft glauben, dass sie an unheilbarem Krebs erkrankt sind, starben sie in dieser Untersuchung nicht häufiger an einem Malignom als Menschen ohne Hypochondrie. Erhöht war allerdings ihr Risiko, an einer Atemwegserkrankung oder einer Herz-Kreislauf-Erkrankung zu sterben. Und ihnen droht weitere Gefahr: Menschen mit Hypochondrie hatten ein um das Vierfache gesteigertes Risiko für eine Selbsttötung, schreibt das Autorenteam. Alle genannten Zusammenhänge blieben auch nach Berücksichtigung von Depressionen oder Angsterkrankungen bestehen.

Nicht ernst genommen von den Ärzt*innen

Gründe für die kürzere Lebenserwartung könnten der hypochondriebedingte Stress und ein ungesunder Lebensstil sein, vermuten die Autor*innen. Letzterer liegt womöglich auch daran, dass Hypochonder*innen häufig ein geringeres Einkommen haben und allein leben. Nicht zu vernachlässigen sei zudem die Möglichkeit, dass Ärzt*innen Menschen mit Hypochondrie weniger ernst nehmen und es deshalb zu verzögerten Diagnosen kommt.

Quelle: SpringerMedizin

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Science Photo Library / Microgen Images