Gesundheit heute

Sozialrechtliche Informationen für psychisch Kranke

Arbeitsplatz. Leider kursieren immer noch zahlreiche Vorurteile gegenüber psychisch kranken Menschen. Deshalb empfehlen wir, eher vorsichtig mit Informationen gegenüber entfernten Bekannten wie Arbeitskollegen oder Vorgesetzten zu sein.

Geheilte oder therapeutisch gut eingestellte Krankheiten wirken sich in der Regel nicht auf die Arbeitsleistung aus und spielen für den Arbeitgeber daher auch keine Rolle. Sind nach Einschätzung des Arztes allerdings weitere Krankheitsepisoden zu erwarten, müssen die Betroffenen, wenn der Arbeitgeber nach Krankheiten fragt, Auskunft geben.

Grundsätzlich darf wegen einer psychischen Krankheit nicht gekündigt werden. Wenn durch eine psychische Erkrankung eine bestimmte Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann, muss der Arbeitgeber zunächst versuchen, den Betroffenen so einzusetzen, dass die Arbeit für ihn zu bewältigen ist.

Privat- und Lebensversicherung. Private Krankenversicherungen zahlen nur bei psychischen Krankheiten, die erstmalig nach Abschluss der Versicherung auftreten. Privatversicherte sollten eine psychische Erkrankung bei Vertragsabschluss daher nicht verschweigen, da die Versicherung ansonsten das Recht hat, die Leistung zu verweigern und den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Gleiches gilt für den Abschluss einer Lebensversicherung: Auch psychische Erkrankungen sind vor bzw. bei Vertragsabschluss unbedingt anzugeben. Werden Risikofaktoren, die die Sterblichkeit beeinflussen können (und dazu zählen psychische Erkrankungen), verschwiegen, braucht der Versicherer im Todesfall nicht zu zahlen. Dies gilt aber nicht, wenn eine psychische Erkrankung erst später, während eines bereits laufenden Versicherungsvertrags, erstmalig auftritt.

Von: Dr. med. Arne Schäffler, Gisela Finke in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Methylphenidat stört Wachstum nicht

Wachstumsstörungen scheinen einer Studie zufolge unter Methylphenidat nicht aufzutreten.

Methylphenidat stört Wachstum nicht

Entwarnung für ADHS-Medikament

Kinder mit einer Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) erhalten häufig Methylphenidat zur Therapie. Immer wieder wird angeführt, dass dieses Medikament das Wachstum hemmt. Neue Daten geben Entwarnung.

Über 1000 ADHS-Kinder beobachtet

Viele Eltern machen sich die Entscheidung nicht leicht, ihr Kind mit Methylphenidat (Ritalin) behandeln zu lassen. Ein Grund waren bisher unter anderem Hinweise, dass Kinder unter Ritalin langsamer wachsen könnten. Ob das stimmt, hat jetzt eine britische Arbeitsgruppe untersucht.

Sie sammelten über zwei Jahre lang europaweit die Daten von Kindern und Jugendlichen, die an ADHS litten. Von den insgesamt 1147 Patientinnen und Patienten im Alter von 6 bis 17 Jahren wurden 756 mit Methylphenidat behandelt. 391 erhielten gar keine medikamentöse Therapie.

Gewichtsverlust wird wieder aufgeholt

Beide Gruppen wurden mit gesunden Kontrollkindern verglichen, um das Auftreten von Nebenwirkungen zu erkennen. Die Wachstumsgeschwindigkeit war über zwei Jahre hinweg in allen drei Gruppen gleich. Ein Unterschied zeigte sich allerdings in der Gewichtskurve: Im Vergleich zu den gesunden und den unbehandelten ADHS-Kindern nahmen die mit Methylphenidat therapierten Kinder in den ersten sechs Behandlungsmonaten ab. Diese Gewichtsabnahme kam jedoch während der nächsten Monate zum Stillstand, und bis zum Studienende holten die Methylphenidat-Kinder die anderen gewichtsmäßig wieder ein.

Blutdruck und Puls kontrollieren

Das Forscherteam verglich bei den ADHS-Kindern auch das Auftreten möglicher Nebenwirkungen. Psychosen und Depressionen kamen gleich häufig vor, egal ob die Patient*innen Methylphenidat einnahmen oder nicht. Das Gleiche galt für motorische Störungen und nervöse Tics. Blutdruck und Herzrate waren allerdings unter Methylphenidat etwas höher. Die unbehandelten ADHS-Kinder konsumierten wiederum mehr Nikotin und Marihuana, außerdem traten bei ihnen mehr suizidale Handlungen auf.

Insgesamt ist bei einer Therapie mit Methylphenidat nicht mit einer Reduktion des Längenwachstums zu rechnen, fassen die Studienautor*innen zusammen. Sie raten jedoch dazu, bei den Kontrollbesuchen in der Arztpraxis regelmäßig Blutdruck und Herzfrequenz messen zu lassen.

Quelle: SpringerMedizin

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Westend61 / Phillip Waterman