Gesundheit heute
Juristische Fragen am Ende des Lebens
Wer eine palliativmedizinische Versorgung möchte, will sehr oft keine maximale medizinische Weiterbehandlung. Diese Willenserklärung ist solange kein Problem und vom Arzt ohne Wenn und Aber zu akzeptieren, solange der Patient in vollem Umfang geschäftsfähig ist. Oft ist dies aber nur noch mit Einschränkungen der Fall. Gerade ältere Menschen schätzen in dieser Lebensphase komplizierte medizinische Sachverhalte nicht mehr richtig ein. Das ändert aber nichts an dem Recht des Patienten, bis zum Schluss selbst über seine Behandlung oder Nichtbehandlung zu entscheiden. In einer Patientenverfügung können sie deshalb schon zu einem frühen Zeitpunkt ihren Willen festhalten.
Seit dem 1. September 2009 ist in Deutschland ein neues Patientenverfügungsgesetz (PatVerfG) in Kraft. Danach sind Patientenverfügungen für Ärzte und Betreuer verpflichtend. Die Bestimmungen aus der Patientenverfügung sind damit wichtiger als die Tatsache, wie der Arzt eine Krankheitslage einschätzt. Er muss sie unabhängig von Art oder Stadium der Verletzung bzw. Krankheit beurteilen. Das schließt ein, dass er unter Umständen das Ziel zurückstellen muss, Leben zu erhalten. Patientenverfügungen haben seither zudem eine größere Reichweite. Nun gelten sie auch bei Erkrankungen wie Wachkoma und Demenz, selbst wenn der Tod zeitlich noch nicht absehbar ist. Patienten können außerdem für möglicherweise eintretende Krankheitsfälle bereits im Vorfeld festlegen, welche Therapien sie wollen und welche nicht. Voraussetzung ist, dass die Verfügung schriftlich vorliegt. Um eine Patientenverfügung zu widerrufen, gilt dagegen auch eine mündliche Äußerung.
Patientenverfügungen mit einer Auflistung von 120 Situationen – wie sie in den USA üblich sind – binden den Arzt in ein Handlungskorsett, in dem er sich nicht viel bewegen kann, was sich letztlich oft sogar gegen die Interessen des Patienten richtet, der irgendetwas angekreuzt hat, das er nicht absehen konnte und was dann im Ernstfall auch nicht mehr seinen aktuellen Interessen entspricht.
Ist der Patient nur noch eingeschränkt geschäftsfähig, und kann er sich nicht mehr eindeutig artikulieren, müssen die Angehörigen den mutmaßlichen Willen des Patienten darstellen. Sie dürfen aber nur „übersetzen“ und nicht ihre eigenen Vorstellungen oder gar Interessen in den Vordergrund rücken. Das aber findet oft statt. Deshalb stellen die Ärzte die Äußerungen der Angehörigen über den vermeintlichen Willen des Patienten häufig infrage.
Hier hilft die Vorsorgevollmacht. Sie bevollmächtigt eine Vertrauensperson, im Fall der Geschäftsunfähigkeit rechtswirksam zu handeln. Ihre Erklärungen sind verbindlich. Einzelne Kompetenzen wie Finanzgeschäfte, Gesundheitsangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmungen etc. sollten darin klar festgelegt sein. Eine „natürliche“ Vorsorgevollmacht kennt der Gesetzgeber nur für Eltern minderjähriger Kinder, auch wenn viele Ärzte und Gerichte ein gleiches Recht auch Ehegatten zuerkennen.
Sowohl Patientenverfügungen als auch Vorsorgevollmachten gelten nach dem neuen Gesetz zeitlich unbegrenzt. Dennoch ist es hilfreich, regelmäßig zu überprüfen, ob die einmal festgelegte Verfügung immer noch den eigenen Wünschen entspricht. Patienten können dann die Aktualität mit einem kurzen entsprechenden Hinweis mit Datum und Unterschrift bekunden. Aber auch ein Widerruf oder Änderungen sind jederzeit möglich. Es reicht aus, diese Entscheidungen mündlich zu äußern – etwa gegenüber dem behandelnden Arzt oder nahen Angehörigen.
Auch wenn Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gewissenhaft formuliert sind, treten bei der Anwendung mitunter Probleme auf. Es ist schwierig, im Vorfeld exakte Beschreibungen aller erdenklichen Krankheitssituationen zu leisten. Daher deckt eine Verfügung nicht immer alle möglichen Behandlungswünsche vollständig ab. Wer möchte, kann sich bei der Erstellung von einem Arzt unterstützen lassen. Die Krankenkassen zahlen diese Beratungsleistung allerdings nicht.
Weiterführende Informationen
- G. Geckle; M. Bonefeld: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, Haufe 2009. Erläutert das neue Gesetz und gibt Hinweise zum richtigen Verfassen der Verfügungen.
Beim Wandern sollte man es mit der Anstrengung nicht übertreiben, sondern noch ruhig miteinander sprechen können.
10 Tipps fürs Wandern im Alter
Richtig planen!
Wandern ist ein wahrer Jungbrunnen: Es tut Herz und Gehirn gut, bessert Haltung und Trittsicherheit und baut Stress ab. Das gilt auch für ältere und alte Menschen. Damit sie von den Vorteilen des Wanderns profitieren, sollten einige Regeln beachtet werden.
150 bis 300 Minuten Bewegung pro Woche
Geht es nach der Weltgesundheitsorganisation, sollten sich auch Über-65-Jährige mehr in Schwung bringen. 150 bis 300 Minuten ausdauernde Bewegung werden pro Woche gefordert. Wandern ist dafür besonders geeignet. Ältere oder Menschen mit chronischen Erkrankungen müssen jedoch auf ein paar Besonderheiten achten. Worauf, haben der Deutsche Wanderverband und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zusammengetragen.
- Gesundheitscheck bei der Ärzt*in. Wer neu mit dem Wandern anfängt oder eine größere Belastung plant, sollte sich ärztlich beraten lassen. Die Hausärzt*in kennt die Gesundheitsprobleme und weiß, ob vorher spezielle Untersuchungen wie z. B. ein Belastungs-EKG nötig sind.
- Stützstrümpfe tragen. Häufig hilft beim Wandern das Tragen von Kompressionsstrümpfen. Sie unterstützen die Muskelpumpe der Unterschenkel und halten damit die Venen auf Trab. Wer unsicher ist, fragt dazu ebenfalls die Ärzt*in.
- Zunächst kurze Touren planen. Mit kürzeren Strecken und geringen Höhenunterschieden kann man sich langsam fit für größere Touren machen. Regelmäßige Pausen und ein gemäßigtes Lauftempo sind ebenfalls angesagt. Beim Wandern sollte man sich immer ohne Anstrengung unterhalten könne n.
- An die Höhe gewöhnen. Wer in den Bergen wandern möchte, sollte sich zunächst ein bis zwei Tage vor Ort auf kurzen Strecken an die dünnere Luft anpassen.
- Auf die Schritte achten. Wenn es steil bergab oder bergauf geht, sollte man die Schrittlänge verkürzen und genau schauen, wohin man tritt. Gelenkprobleme machen sich meist ganz besonders beim Abstieg bemerkbar.
- Kräfte einteilen. Wanderungen nur so planen, dass auch am Ende noch ausreichend Kräfte vorhanden sind. Sonst werden die Tritte unsicherer und die Verletzungsgefahr steigt.
- Gute Ausrüstung wählen. Bei Schuhen, Rucksack und Stöcken sollte nicht gespart werden. Nur wenn sie gut passen und stabil sind können sie die Gelenke entlasten.
- Andere informieren. Wer allein wandern möchte, sollte entweder die Angehörigen oder die Unterkunft über die genaue Route sowie die Start- und geplante Ankunftszeit informieren.
- Ausreichend trinken. Wer beim Wandern schwitzt, braucht entsprechend viel Flüssigkeit. Geeignet sind natriumhaltiges Wasser, verdünnte Fruchtsäfte und ungesüßter Tee.
- Hitze und Sonne meiden. Bei großer Hitze lieber die kühleren Tageszeiten zum Wandern nutzen – z.B. den frühen Morgen oder den Abend. In der Sonne immer mit Kopfbedeckung laufen und ausreichend Sonnenschutz auftragen.

