Gesundheit heute

Alten- und Pflegeheime

Altenheime (Seniorenheime, Seniorenstifte, Seniorenwohnanlagen) bieten altersgerechtes Wohnen und die Versorgung mit Mahlzeiten an. Ferner gibt es Kontakt- und Unterhaltungsangebote. Eine Betreuung durch Pflegedienste ist zusätzlich möglich. In Altenheimen wohnen meist ältere Menschen, die in keine Pflegestufe eingestuft sind und somit auch keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten.

Pflegeheime und die Pflegestationen der Altenheime sind in erster Linie Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Nicht das Wohnen, sondern die Versorgung der Pflegebedürftigen steht im Vordergrund. So ist die Pflege rund um die Uhr gesichert. Etwas mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen in vollstationären Dauereinrichtungen wohnt in Ein-Bett-Zimmern, die anderen in Zwei-Bett-Zimmern (Pflegestatistik 2003).

Ob nun Alten- oder Pflegeheim – die Begriffe sind in der Praxis häufig nicht scharf zu trennen. Da die meisten Menschen erst dann ins Altenheim übersiedeln, wenn es wirklich nicht mehr anders geht, hat das Altenheim heute immer mehr die Aufgabe, auch die Pflege mit abzudecken. Deshalb gibt es immer häufiger Altenheime, denen neben dem betreuten Wohnen auch Pflegestationen angeschlossen sind, sodass Heimbewohner, die pflegebedürftig werden, ohne größeren Aufwand in diesen Bereich umziehen können.

In der Praxis herrschen große Unterschiede im Betreuungs- und Qualitätsniveau der Heime. Von hotelähnlichen Luxuseinrichtungen mit Hauskonzerten und allem Komfort bis hin zu Heimen mit Mehr-Bett-Zimmern, Pflege auf Mindeststandard und einfacher Verpflegung ist alles zu finden.

Und gerade bei den Einrichtungen, die auf dem gesetzlichen Mindestniveau arbeiten, d. h. bei denen die Kommunen bei fehlendem Einkommen die Kosten übernehmen müssen, besteht ein fast unlösbarer Zielkonflikt:

  • Die Kostenträger verlangen eine ökonomische Pflege und drücken die Kosten von Jahr zu Jahr. Deshalb kommt der Staat seiner Aufsichtspflicht auch eher zögerlich nach. Denn geforderte Verbesserungen bedeuten meistens auch zusätzliche Kosten.
  • Die Heimbewohner und ihre Angehörigen verlangen – zu Recht – eine humane und angemessene Pflege. Das erfordert vor allem zahlenmäßig ausreichendes und hinreichend qualifiziertes Fachpersonal. Aber gerade der Personaleinsatz ist der Hauptkostenfaktor eines jeden Heimbetriebs.

Doch allem Pessimismus zum Trotz gibt es Ansätze, beide Zielanforderungen miteinander zu verbinden. Einer ist z. B. die Einrichtung von Wohngemeinschaften mit Etagenküchen, in denen sich die Heimbewohner gegenseitig bekochen können und eventuell sogar waschen oder hauswirtschaftliche Dienste übernehmen. Ein anderer ist die Integration von freiwilligen Helfern und Angehörigen in die Altenpflege und -betreuung.

Alternativen zum Altenheim bieten das Modell vom Betreuten Wohnen oder Seniorenwohngemeinschaften.

Von: Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
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Flugreise trotz Herzerkrankung

Trotz Herzerkrankung müssen viele Betroffene auf das Erkunden ferner Länder nicht verzichten.

Flugreise trotz Herzerkrankung

Was müssen Betroffene beachten?

Flugreisen können das Herz-Kreislauf-System belasten. Viele Herzpatienten besitzen dennoch eine  Flugreisetauglichkeit. Was Herzpatienten vor der Buchung einer Flugreise beachten sollten.

Erst zum Arzt, dann ins Reisebüro

Millionen Menschen in Deutschland leiden an einer Herzkrankheit, etwa einer koronaren Herzkrankheit (KHK) oder einer chronischen Herzschwäche (Herzinsuffizienz). Viele der Betroffenen planen eine Reise – oft über weitere Strecken. Doch der niedrige Luftdruck und die geringere Sauerstoffsättigung in einem Flugzeug sind eine Herausforderung für das Herz-Kreislauf-System. So führt etwa der leichte Sauerstoffmangel eines Passagierjets auf Reiseflughöhe zum Anstieg von Herzfrequenz, Blutdruck und zu erhöhtem Sauerstoffverbrauch des Herzens.
„Um Komplikationen über den Wolken zu vermeiden, sollten Betroffene deshalb noch vor der Reiseplanung ihre Flugreisetauglichkeit vom Kardiologen bestimmen lassen“, rät der Herzspezialist Prof. Dr. med. Wolfgang Schöls vom Wissenschaftlichen Beirat der Herzstiftung. „Herzpatienten dürfen in der Regel fliegen. Letztlich entscheidend für die Flugreise eines Patienten mit KHK oder Herzschwäche ist die Leistungsfähigkeit des Herzens“, erläutert Prof. Schöls, Leiter des Herzzentrums Duisburg.

Flugreisen nach Herzinfarkt

Nach einem Herzinfarkt hängt die Flugreisetauglichkeit unter anderem von der Infarktgröße ab. Kardiologen unterscheiden zwischen niedrigem, mittlerem und hohem Risiko. Bei niedrigem Risiko können Betroffene häufig schon circa fünf bis acht Tage nach dem Ereignis wieder fliegen. Ein niedriges Risiko ist zum Beispiel durch folgende Faktoren gekennzeichnet: Alter unter 65 Jahren, erster Herzinfarkt, kleiner Infarkt, erfolgreiche Gefäßwiedereröffnung, Auswurffraktion des Herzens über 45 Prozent und keine Komplikationen. Auch bei mittlerem und höherem Risiko ist das Fliegen häufig nach einer symptomfreien Zeitspanne wieder möglich. Der Kardiologe berät über die einzuhaltende Wartezeit individuell. „Auf Langstreckenflüge sollte jedoch auch bei niedrigem Risiko verzichtet werden“, betont Prof. Schöls.

Flugreisende mit Herzschwäche

Betroffene mit Herzschwäche sollten vor Reiseantritt Ursache und Schweregrad der Herzschwäche bestimmen lassen. Der Schweregrad einer Herzschwäche richtet sich nach der sogenannten NYHA-Klassifikation. Bei chronisch stabiler Herzschwäche bis NYHA-Stufe II besteht in der Regel volle Flugreisetauglichkeit. „Jede Verschlechterung der Symptome wie Atemnot, Gewichtszunahme wegen Wassereinlagerung, Erschöpfung, Herzenge oder Rhythmusstörungen in den letzten vier Wochen macht fluguntauglich“, erläutert Prof. Schöls.

Quelle: Deutsche Herzstiftung

Von: Sandra Göbel; Bild: DigitalPen/Shutterstock.com