Gesundheit heute
Entlastung für pflegende Angehörige
Die Bereitschaft, sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern, ist in unserer modernen Gesellschaft immer noch groß, auch wenn sich die Familienstrukturen ändern. Mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen in Deutschland (2003 waren dies 1,44 Millionen Menschen) werden nach Angaben des statistischen Bundesamts zu Hause versorgt, zumeist umfassend von Familienmitgliedern im Rahmen der Angehörigenpflege (von den professionellen, also staatlich examinierten Altenpflegern auch Laienpflege genannt).
Die Hauptpflegepersonen sind vorwiegend Ehefrauen, Töchter und Schwiegertöchter. Sie übernehmen damit häufig Aufgaben, die sie an die Grenzen ihrer Belastungsfähigkeit führen, insbesondere dann, wenn sich der Pflegebedarf über einen langen Zeitraum erstreckt. Damit der pflegende Angehörige nicht selbst psychisch oder körperlich krank wird und auch sein eigenes Leben noch leben kann, sollte er sich über entlastende und unterstützende Maßnahmen informieren und beraten lassen. Häufig liegen bei Hausärzten oder Krankenkassen kostenlose Informationsbroschüren für pflegende Angehörige aus. Je nach Bedarf können Angehörige an Pflegekursen teilnehmen, die von den Krankenkassen finanziert werden.
Ambulante Pflegedienste können pflegende Angehörige bei den täglich zu bewältigenden pflegerischen Verrichtungen unterstützen oder spezielle Pflegetätigkeiten übernehmen. Grundlage hierfür ist ein Vertrag, in dem Leistungen und Kosten detailliert vereinbart werden. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, wenn der Hilfebedarf zuvor von einem Gutachter bestätigt wurde. Dank eines pauschal bewilligten Pflegegelds können Betroffene und deren Angehörige auch eine Kombination aus Angehörigenpflege, professioneller Pflege und zusätzlicher Haushaltshilfe vereinbaren (Pflegeversicherungsgesetz). Pflegedienste vermitteln übrigens auch Kontakte zu Anbietern von „Essen auf Rädern“, zu Fußpflegern, Frisören oder Begleitpersonen für Spaziergänge.
Tagespflege-Einrichtungen betreuen alte Menschen stundenweise. Mit zum Angebot gehören Mahlzeiten und Transportfahrten. Ein regelmäßiger Aufenthalt in anderer Umgebung und Kontakt zu Gleichaltrigen kann anregend und förderlich für den Pflegebedürftigen sein und ermöglicht den Angehörigen eine regelmäßige Entlastung. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten bis zu einem jeweils festgelegten monatlichen Höchstbetrag.
Kurzzeitpflege nennt man die vorübergehende Unterbringung eines Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim. Sie ist angebracht und möglich, wenn pflegende Angehörige verreisen müssen oder selbst krank werden. Pflegende Angehörige können auch ein Verhinderungspflegegeld beantragen, wenn sie jährlich eine Auszeit benötigen. Mit dieser Zuwendung lässt sich entweder eine Kurzzeitpflege realisieren oder eine häusliche Pflege durch ambulante Dienste einrichten.
Bevor Sie sich für ein Pflege- oder Betreuungsangebot entscheiden:
- Lassen Sie sich Prospekte über das Leistungsspektrum und das Selbstverständnis der Einrichtung aushändigen.
- Bitten Sie zusätzlich um ein Gespräch mit dem Leiter der Einrichtung. Fragen Sie detailliert nach den Kosten, insbesondere für Wahl- und Sonderleistungen, und lassen Sie sich bei der Finanzierung beraten.
- Sprechen Sie Ihren konkreten Bedarf, Ihre speziellen Wünsche an und klären Sie, was realisiert werden kann und was nicht.
- Lassen Sie sich den Versorgungsvertrag bzw. den Heim- oder Pflegevertrag genau erklären.
- Unterschreiben Sie nie sofort einen Vertrag; nehmen Sie sich mehrere Tage Bedenkzeit.
Weiterführende Informationen
- Im Internet gibt es hilfreiche Informationen z. B. auf den Websites der Krankenkassen wie etwa der der AOK, Bonn: www.aok-bv.de/gesundheit/pflege/ – oder der kommerziellen Website der betapharm Arzneimittel GmbH, Augsburg: www.betacare.de. Die meisten Krankenkassen beraten auch telefonisch. Dort erfahren Sie, welche Pflegeeinrichtungen es in Ihrer Nähe gibt, welche Leistungen möglich sind und was diese kosten.
- betapharm Arzneimittel (Hrsg.): betaListe. Lexikon für Sozialfragen. MMI – Medizinische Medien Informations GmbH, 2004. Das Buch ist für manche vielleicht übersichtlicher als die Website – und besonders geeignet zum Finden aller juristisch relevanten Informationen im Kontext Pflege.
- www.pflegestufe.info – Private Website eines Altenpflegers, Essen: Professionelle, sehr übersichtliche und praxisbezogene Internetseite.
- www.pflegeversicherung.info – Serviceseite der Deutschen Krankenversicherung AG (DKV, Köln): Infos und Tipps zu Pflegestufen, Tarifen und Antragstellung.
- W. Büser; N. Scheele: Pflegefall – was tun? Leistungen der Pflegeversicherung und anderer Träger verständlich gemacht. Verbraucher-Zentrale NRW (Hrsg.), 2005. Übersichtlich und praxisnah gestalteter Ratgeber mit Tipps und Fallbeispielen zur Einstufungs-, Rechts- und Finanzierungsproblematik.
- G. Born et al.: Pflegende Angehörige. Balance zwischen Fürsorge und Entlastung. Verbraucher-Zentrale NRW (Hrsg.), 2003. Ein Ratgeber, der alle Probleme des (zukünftig) Pflegenden realistisch aufgreift und einen guten Leitfaden bietet. Mit ausführlichem Literatur- und Adressenanhang.
- Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.): Pflegen Zuhause und Pflegeversicherung. Diese Ratgeber können Sie bestellen oder kostenlos herunterladen auf der Internetseite des Bundesministeriums www.bmg.bund.de, Rubrik Pflege unter Ratgeber/Publikationen.
Wer im Alter gesund und fit sein möchte, sollte sich auch gegen Zoster impfen lassen.
Zoster-Impfung schützt das Gehirn
Jede fünfte Demenz vermeidbar?
Die Zosterimpfung schützt offenbar nicht nur vor der schmerzhaften Gürtelrose. Neue Studien zeigen, dass sie auch vor Demenz bewahren kann.
Zosterimpfung für alle ab 60 Jahren empfohlen
Die Impfung gegen Herpes zoster wird in Deutschland allen Personen über 60 Jahren und Über-50-Jährigen mit Immunschwäche oder bestimmten chronischen Erkrankungen empfohlen. Der Totimpfstoff, der zweimal verimpft wird, verringert nicht nur das Risiko, dass eine Gürtelrose auftritt. Kommt es trotz Impfung zu dazu, entwickeln sich seltener schwere Komplikationen wie z. B. die postherpetische Neuralgie.
20 % weniger Demenzkranke
Doch offenbar kann die Zosterimpfung noch mehr. Zwei neuen Studien zufolge schützt sie auch vor Demenz. In der ersten Studie verglich man Menschen über 50 Jahren, die entweder eine Pneumokokken- oder eine Zosterimpfung erhalten hatten. Beeinflussende Faktoren wie Alter, Geschlecht und Begleiterkrankungen wurden in der Analyse berücksichtigt. Das Ergebnis: In der Zoster-Gruppe litten drei Jahre später deutlich weniger Personen an Demenz als in der Pneumokokken-Gruppe. Bei der Lebendimpfung (die heute in Deutschland nicht mehr empfohlen wird) waren es 14 % weniger, beim Totimpfstoff etwa 24 %.
Ein ähnliches Ergebnis brachte eine britische Studie an 80-Jährigen zutage. Darin war die Demenzrate unter den Zoster-Geimpften um etwa 20% niedriger als bei den Senior*innen, die keine Zosterimpfung erhalten hatten.
Verklumpung von Eiweißen verringert
Eine Zosterimpfung kann offenbar jede fünfte Demenzerkrankung verhindern. Dabei scheint der Totimpfstoff effektiver zu sein als der Lebendimpfstoff. Vermutlich schützt die Impfung, indem sie die schädliche Wirkung des Varicella-Zoster-Virus im Gehirn abmildert, hieß es auf der Internationalen Konferenz der Alzheimer-Association in Philadelphia. Das Virus soll z.B. die Verklumpung bestimmter Eiweiße im Gehirn vorantreiben. Außerdem scheint es kleine Vesikel zu produzieren, die sowohl die Gefäße schädigen als auch das Immunsystem dämpfen.
Quelle: SpringerMedizin

