Gesundheit heute
Pflegeversicherung
Aufgrund der wachsenden Zahl älterer und hochbetagter Menschen, mit der auch das Lebensrisiko „Pflegebedürftigkeit“ steigt, wurde 1995 die Pflegeversicherung eingeführt. Das Pflegeversicherungsgesetz ist neben der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung die fünfte eigenständige Säule der Sozialversicherung. Die Pflegeversicherung soll das finanzielle Risiko einer Pflegebedürftigkeit absichern und dem Pflegebedürftigen die notwendigen Hilfen ermöglichen. Pflegeleistungen nach dem PflegeVG kann jeder Bedürftige beantragen, der Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen. Ihre Aufgaben werden von den gesetzlichen Krankenkassen wahrgenommen.
Für Privatversicherte besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung.
Die Leistungen der Pflegeversicherung werden unterschieden nach Art der Leistung, d. h., ob der Pflegebedürftige zu Hause oder stationär versorgt wird, und nach der ermittelten Pflegestufe. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können wählen zwischen Sachleistungen (d. h. sie werden komplett von einem ambulanten Pflegedienst versorgt), Geldleistungen (Pflegegeld, d. h. sie werden vollständig von Angehörigen oder Bekannten versorgt) oder einer Kombination aus Sach- und Geldleistungen (d. h. ein Teil der Versorgung wird von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, ein anderer Teil von Angehörigen). Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim untergebracht sind, haben Anspruch auf vollstationäre Zuschüsse, die sich nach der ermittelten Pflegestufe ergeben. Der Zuschuss ist für pflegebedingte Aufwendungen und eine soziale Betreuung gedacht. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung müssen die Pflegebedürftigen selbst tragen.
Die Pflegeversicherung zahlt die Kosten für Grundpflege und Sachleistungen (wie z. B. Verbandsmaterial), während die Krankenkasse die Behandlungspflege (ärztlich verordnete Maßnahmen), die Kosten für Medikamente und ärztliche Behandlungen übernimmt.
Antragstellung und Gutachterbesuch
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss bei der Krankenkasse des Betroffenen ein Antrag auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit gestellt werden. Nach Möglichkeit sollte der Antrag gemeinsam mit dem betreuenden Pflegedienst oder dem Hausarzt ausgefüllt werden, denn diese Personengruppen verfügen über Erfahrungen im Umgang mit Krankenkassen und deren Formularwesen.
Jeder Antragsteller wird von Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) zu Hause, im Krankenhaus oder im Heim besucht. Der Besuch wird vorher angekündigt. Die Gutachter prüfen, ob der Betroffene bei den Verrichtungen des täglichen Lebens beeinträchtigt ist und in welchem Umfang. Sie prüfen die Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation und geben Empfehlungen zur Versorgung mit Hilfsmitteln. Beim MDK-Besuch sollte immer eine Vertrauensperson oder der betreuende Pflegedienst anwesend sein, denn viele Betroffene empfinden die Gutachtersituation als peinlich und versuchen, ihren Hilfebedarf zu bagatellisieren.
Auf der Basis des Gutachtens stellt die Pflegekasse das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufe fest. Anhand dieser Einstufung erhält der Betroffene dann Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Antragsdatum gewährt.
Beim Wandern sollte man es mit der Anstrengung nicht übertreiben, sondern noch ruhig miteinander sprechen können.
10 Tipps fürs Wandern im Alter
Richtig planen!
Wandern ist ein wahrer Jungbrunnen: Es tut Herz und Gehirn gut, bessert Haltung und Trittsicherheit und baut Stress ab. Das gilt auch für ältere und alte Menschen. Damit sie von den Vorteilen des Wanderns profitieren, sollten einige Regeln beachtet werden.
150 bis 300 Minuten Bewegung pro Woche
Geht es nach der Weltgesundheitsorganisation, sollten sich auch Über-65-Jährige mehr in Schwung bringen. 150 bis 300 Minuten ausdauernde Bewegung werden pro Woche gefordert. Wandern ist dafür besonders geeignet. Ältere oder Menschen mit chronischen Erkrankungen müssen jedoch auf ein paar Besonderheiten achten. Worauf, haben der Deutsche Wanderverband und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zusammengetragen.
- Gesundheitscheck bei der Ärzt*in. Wer neu mit dem Wandern anfängt oder eine größere Belastung plant, sollte sich ärztlich beraten lassen. Die Hausärzt*in kennt die Gesundheitsprobleme und weiß, ob vorher spezielle Untersuchungen wie z. B. ein Belastungs-EKG nötig sind.
- Stützstrümpfe tragen. Häufig hilft beim Wandern das Tragen von Kompressionsstrümpfen. Sie unterstützen die Muskelpumpe der Unterschenkel und halten damit die Venen auf Trab. Wer unsicher ist, fragt dazu ebenfalls die Ärzt*in.
- Zunächst kurze Touren planen. Mit kürzeren Strecken und geringen Höhenunterschieden kann man sich langsam fit für größere Touren machen. Regelmäßige Pausen und ein gemäßigtes Lauftempo sind ebenfalls angesagt. Beim Wandern sollte man sich immer ohne Anstrengung unterhalten könne n.
- An die Höhe gewöhnen. Wer in den Bergen wandern möchte, sollte sich zunächst ein bis zwei Tage vor Ort auf kurzen Strecken an die dünnere Luft anpassen.
- Auf die Schritte achten. Wenn es steil bergab oder bergauf geht, sollte man die Schrittlänge verkürzen und genau schauen, wohin man tritt. Gelenkprobleme machen sich meist ganz besonders beim Abstieg bemerkbar.
- Kräfte einteilen. Wanderungen nur so planen, dass auch am Ende noch ausreichend Kräfte vorhanden sind. Sonst werden die Tritte unsicherer und die Verletzungsgefahr steigt.
- Gute Ausrüstung wählen. Bei Schuhen, Rucksack und Stöcken sollte nicht gespart werden. Nur wenn sie gut passen und stabil sind können sie die Gelenke entlasten.
- Andere informieren. Wer allein wandern möchte, sollte entweder die Angehörigen oder die Unterkunft über die genaue Route sowie die Start- und geplante Ankunftszeit informieren.
- Ausreichend trinken. Wer beim Wandern schwitzt, braucht entsprechend viel Flüssigkeit. Geeignet sind natriumhaltiges Wasser, verdünnte Fruchtsäfte und ungesüßter Tee.
- Hitze und Sonne meiden. Bei großer Hitze lieber die kühleren Tageszeiten zum Wandern nutzen – z.B. den frühen Morgen oder den Abend. In der Sonne immer mit Kopfbedeckung laufen und ausreichend Sonnenschutz auftragen.

