Gesundheit heute

Pflegeversicherung

Aufgrund der wachsenden Zahl älterer und hochbetagter Menschen, mit der auch das Lebensrisiko „Pflegebedürftigkeit“ steigt, wurde 1995 die Pflegeversicherung eingeführt. Das Pflegeversicherungsgesetz ist neben der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung die fünfte eigenständige Säule der Sozialversicherung. Die Pflegeversicherung soll das finanzielle Risiko einer Pflegebedürftigkeit absichern und dem Pflegebedürftigen die notwendigen Hilfen ermöglichen. Pflegeleistungen nach dem PflegeVG kann jeder Bedürftige beantragen, der Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen. Ihre Aufgaben werden von den gesetzlichen Krankenkassen wahrgenommen.

Für Privatversicherte besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung.

Die Leistungen der Pflegeversicherung werden unterschieden nach Art der Leistung, d. h., ob der Pflegebedürftige zu Hause oder stationär versorgt wird, und nach der ermittelten Pflegestufe. Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können wählen zwischen Sachleistungen (d. h. sie werden komplett von einem ambulanten Pflegedienst versorgt), Geldleistungen (Pflegegeld, d. h. sie werden vollständig von Angehörigen oder Bekannten versorgt) oder einer Kombination aus Sach- und Geldleistungen (d. h. ein Teil der Versorgung wird von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, ein anderer Teil von Angehörigen). Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim untergebracht sind, haben Anspruch auf vollstationäre Zuschüsse, die sich nach der ermittelten Pflegestufe ergeben. Der Zuschuss ist für pflegebedingte Aufwendungen und eine soziale Betreuung gedacht. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung müssen die Pflegebedürftigen selbst tragen.

Die Pflegeversicherung zahlt die Kosten für Grundpflege und Sachleistungen (wie z. B. Verbandsmaterial), während die Krankenkasse die Behandlungspflege (ärztlich verordnete Maßnahmen), die Kosten für Medikamente und ärztliche Behandlungen übernimmt.

Antragstellung und Gutachterbesuch

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss bei der Krankenkasse des Betroffenen ein Antrag auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit gestellt werden. Nach Möglichkeit sollte der Antrag gemeinsam mit dem betreuenden Pflegedienst oder dem Hausarzt ausgefüllt werden, denn diese Personengruppen verfügen über Erfahrungen im Umgang mit Krankenkassen und deren Formularwesen.

Jeder Antragsteller wird von Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) zu Hause, im Krankenhaus oder im Heim besucht. Der Besuch wird vorher angekündigt. Die Gutachter prüfen, ob der Betroffene bei den Verrichtungen des täglichen Lebens beeinträchtigt ist und in welchem Umfang. Sie prüfen die Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation und geben Empfehlungen zur Versorgung mit Hilfsmitteln. Beim MDK-Besuch sollte immer eine Vertrauensperson oder der betreuende Pflegedienst anwesend sein, denn viele Betroffene empfinden die Gutachtersituation als peinlich und versuchen, ihren Hilfebedarf zu bagatellisieren.

Auf der Basis des Gutachtens stellt die Pflegekasse das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufe fest. Anhand dieser Einstufung erhält der Betroffene dann Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Antragsdatum gewährt.

Von: Ruth Mamerow, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski
Zurück
Medikamente erhöhen Bruchrisiko

Wer unter Osteoporose leidet und Medikamente einnimmt, die die Bruchgefahr erhöhen, sollte dies mit der behandelnden Ärzt*in besprechen.

Medikamente erhöhen Bruchrisiko

Vorsicht bei Osteoporose

Menschen mit Osteoporose brechen sich leichter die Knochen als andere. Nehmen sie bestimmte Medikamente ein, steigt ihr Frakturrisiko noch weiter an.

Direkte und indirekte Wirkungen

Mit steigendem Alter erhöht sich nicht nur die Gefahr, eine Osteoporose zu entwickeln. Auch andere Erkrankungen sind bei Menschen fortgeschrittenen Alters häufiger. Das bringt die Knochen doppelt in Gefahr. Denn nicht nur die mangelnde Knochendichte lässt Wirbelkörper und Schenkelhälse schneller brechen. Viele der im Alter oft verschriebenen Medikamente erhöhen das Frakturrisiko zusätzlich.

Dabei sind mehrere Mechanismen am Werk. Einige Arzneimittel wirken sich unmittelbar negativ auf den Knochenstoffwechsel aus. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Krebstherapeutika. Andere begünstigen Frakturen, indem sie die Gefahr für Stürze erhöhen. Dies ist z. B. bei stark wirkenden Schlaf- und Beruhigungsmitteln der Fall. Sie machen oft benommen und unsicher beim Gehen.

Von Kortison bis Entwässerungsmittel

Vor allem eine langfristige Kortisoneinnahme über Tabletten schadet den Knochen erheblich. Bei Cremes mit Kortisonanteil kommt es darauf an, wie hoch der Wirkstoffgehalt der Creme ist und wie lange sie verwendet wird. Kortisonsprays scheinen dagegen keinen Einfluss auf den Knochen zu haben.

Neben Kortison erhöhen folgende Wirkstoffe die Gefahr für Knochenbrüche:

  • Protonenpumpeninhibitoren (PPI)
  • Sedativa (Beruhigungsmittel wie Benzodiazepine) und Antidepressiva vom Typ SSRI
  • Aromatasehemmer (Krebstherapeutika)
  • Glitazone (blutzuckersenkende Medikamente)
  • Antipsychotika, Antiepileptika, Parkinsonmittel
  • Opioide (Schmerzmittel)
  • Entwässerungsmittel (Schleifendiuretika wie Furosemid)

Noch riskanter in Kombination

Werden diese Mittel miteinander kombiniert, steigt die Bruchgefahr überproportional an. Insbesondere gilt dies bei der Einnahme von Opioiden mit Entwässerungsmitteln, Beruhigungs- oder Schlafmitteln, Protonenpumpenhemmern oder Antidepressiva vom SSRI-Typ.

Um die Knochenbruchgefahr zu verringern, sollte bei Menschen mit Osteoporose der Medikamentenplan regelmäßig von der behandelnden Ärzt*in überprüft werden. Oft lässt sich der eine oder andere Wirkstoff absetzen, ersetzen oder zumindest in der Dosis reduzieren.

Sturzprophylaxe nicht vergessen

Ist das nicht möglich, kann zumindest bei Entwässerungsmitteln der Einnahmezeitpunkt überdacht werden. Am besten nimmt man Diuretika morgens ein. Dann lässt sich der riskante nächtliche Toilettengang vermeiden.

Außerdem sollten alle Register der Sturzprophylaxe gezogen werden: Das bedeutet, die Sehkraft der Betroffenen zu prüfen, die Beleuchtung der Wohnung zu optimieren und Stolperfallen wie herumliegende Kabel oder rutschende Teppiche zu entfernen.

Quelle: pta heute, Ärztezeitung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / SuperStock / Frank Siteman