Gesundheit heute
Wochenbettpsychose
Wochenbettpsychose (postpartale Psychose): Zustand schwerer Depression mit allen Merkmalen einer Psychose, die innerhalb der ersten sechs Wochen nach der Geburt beginnt. Häufig sind die Betroffenen mit psychiatrischen Erkrankungen vorbelastet, insbesondere einer manisch-depressiven Störung. Oft bestand auch vor der Geburt schon eine Depression. Das Selbstmordrisiko und das Schädigungsrisiko für das Kind sind hoch.
Leitbeschwerden
Wie bei der Wochenbettdepression, hinzu kommen:
- Massive Verwirrtheit mit Realitätsverlust und Halluzinationen
- Selbstmordgedanken
- Wahnvorstellungen
- Wahn der Mutter, dem Kind etwas antun zu müssen
- Die Mutter ist rationalen Argumenten nur noch teilweise zugänglich.
Das macht der Arzt
Zur Behandlung ist meist ein stationärer Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik notwendig, wobei versucht wird, Mutter und Kind während der Therapie nicht zu trennen. Grund dafür ist, dass eine gestörte Beziehung zwischen Mutter und Kind oft Ursache oder zumindest Teil der Erkrankung ist und verarbeitet werden muss. Im Einzelfall ist eine Trennung unvermeidlich, um Gefahren für Kind und Mutter abzuwenden.
Die allgemeine Therapie entspricht der einer schweren Depression mit den beiden Säulen Antidepressiva und Psychotherapie. Bei konsequenter Behandlung ist die Prognose beim erstmaligen Auftreten relativ günstig, die Rückfallgefahr bei einer weiteren Geburt jedoch sehr hoch. Vor weiteren Schwangerschaften wird deshalb dringend abgeraten.
Weiterführende Informationen
- A. Rohde: Rund um die Geburt eines Kindes: Depressionen, Ängste und andere psychische Probleme. Ein Ratgeber für Betroffene, Angehörige und ihr soziales Umfeld. Kohlhammer, 2004. Ratgeber mit vielen Fallbeispielen aus der Praxis und möglichen Hilfestellungen.
- K. Dalton et al.: Wochenbettdepression. Erkennen – Behandeln – Vorbeugen. Hans Huber, 2003. Ein Buch, das professionelle Hilfe bietet und die Wochenbettdepression auf ein hormonelles Ungleichgewicht zurückführt.
Säuglinge benötigen bis mindestens zum ersten Geburtstag täglich Vitamin D.
Vit-D-Tabletten komplett auflösen!
Aufpassen bei Säuglingen
Für die gesunde Entwicklung von Zähnen und Knochen bekommen Säuglinge täglich Vitamin D. Wird es als Tablette verabreicht, heißt es aufpassen: Denn wenn sich die Tablette nicht vollständig auflöst, kann das Kind daran ersticken.
Täglich Vitamin D ist Standard
Im Mutterleib ist das Ungeborene über die Plazenta gut mit allen Nährstoffen und Vitaminen versorgt – auch mit Vitamin D. Nach der Geburt ändert sich das. Denn in den ersten eineinhalb Lebensjahren reicht die Zufuhr von Vitamin D über die Muttermilch oder die Flaschennahrung nicht aus. Deshalb bekommen Säuglinge ab der zweiten Woche jeden Tag 400 bis 500 I.E. Vitamin D, entweder als Tropfen oder als Tabletten. Weil es bei Tropfen leicht zu einer Überdosierung kommen kann, empfehlen Expert*innen meist die Gabe von Vitamin-D-Tabletten, meist in Kombination mit Fluoriden.
Auf Zerfall achten
Bei der Gabe der Vitamin-D-Tablette ist jedoch einiges zu beachten. Die Tablette muss in einer Flüssigkeit aufgelöst werden. Am besten nimmt man dafür einen Teelöffel mit Wasser und lässt die Tablette darin zerfallen. Andere Flüssigkeiten wie Tee oder Saft sollten nur verwendet werden, wenn sie ausdrücklich in der Gebrauchsinformation genannt sind. In Muttermilch lösen sich Vitamin-D-Tabletten nur sehr langsam auf, weshalb man besonders sorgfältig auf den Zerfall achten muss.
Bloß nicht in die Backentasche!
Keinesfalls dürfen Vitamin-D-Tabletten unaufgelöst in die Backentasche des Säuglings gelegt werden. Denn dann droht die Gefahr, dass das Kind die Tablette versehentlich verschluckt. Gelangt der unaufgelöste Festkörper dann in die Atemwege, kann das Kind ersticken – wie es tragischerweise im Oktober 2025 in Österreich passiert ist.
Diesen Fall nahm das BfArM zum Anlass, noch einmal an die korrekte Gabe von Vitamin-D-Tabletten für Säuglinge zu erinnern. Damit die Tablette nicht in die Atemwege gelangt, muss sie vor der Verabreichung immer komplett aufgelöst werden. Die Hersteller werden deshalb aufgefordert, ihre Packungsbeilagen zu überprüfen und, wenn erforderlich, den entsprechend Hinweis einzufügen.
Quelle: ptaheute

