Gesundheit heute

Erstversorgung von Neugeborenen

Die Erstversorgung des Neugeborenen liegt bei gesunden Neugeborenen in der Hand der Hebamme oder der Geburtshelfer*in, bei gefährdeten Säuglingen in der Hand der Kinderärzt*in.

Das Kind kommt aus der 37 °C warmen Gebärmutter in eine Umgebung, die fast 20 °C kälter ist. Um einer Auskühlung vorzubeugen, wird es deshalb abgetrocknet und in warme Tücher gehüllt. Kann die Mutter das Kind noch nicht selbst in den Arm nehmen, kommt es in die Arme des Partners oder der Partnerin oder ins Wärmebettchen.

Den Zustand des Kindes und seine Reife dokumentiert man mit dem nach der Bostoner Anästhesistin Virginia Apgar benannten Apgar-Score. Er setzt sich zusammen aus der Beurteilung von Muskelspannung, Herzschlag, Auslösbarkeit von Reflexen, Aussehen (Hautfärbung) und Atmung des Kindes, jeweils nach einer, fünf und zehn Minuten. Entspricht der Wert dem zu erwartenden Zustand (ist also etwa die Haut am ganzen Körper rosig), gibt es zwei Punkte, tut er das mit gewissen Einschränkungen (ist die Haut zwar am Körperstamm rosig, an den Extremitäten aber blau), gibt es einen Punkt, und ist er besorgniserregend (ist also das ganze Kolorit des Neugeborenen blass oder blau), gibt es keinen Punkt.

Die maximal erreichbare Punktzahl (Score) beträgt demnach bei fünf Parametern zehn Punkte. Kinder mit einem Score über sieben bezeichnet man als „lebensfrisch“. Diese Kinder bedürfen in der Regel keiner besonderen Überwachung mehr und können zusammen mit der Mutter auf die Wöchnerinnenstation.

Erstes Anlegen

Das erste Anlegen des Neugeborenen an die mütterliche Brust ist für die Mütter und Väter oder Co-Mütter oft ein ganz besonderer, kostbarer Lebensmoment. Ein Moment, auf den man monatelang gewartet hat. Doch nun zu den kindlichen Vorgängen: Wenn das Kind zum ersten Mal an der Brust saugt, bewirkt dies die Ausschüttung des Hormons Oxytozin, das das Zusammenziehen der Gebärmutter und damit die Nachwehen fördert. Diese Reaktion ist wichtig, denn dies reduziert den Blutverlust der Mutter in der Nachgeburtsphase und unterstützt das Ausstoßen von eventuell noch in der Gebärmutterhöhle befindlichen Resten des Mutterkuchens.

Erstuntersuchung

Die Erstuntersuchung (U1) findet in den ersten Stunden nach der Geburt statt und soll kindliche Fehlbildungen und Geburtsschäden sowie Störungen der Atmung und/oder des Kreislaufs des Neugeborenen erkennen.

Im Rahmen der Erstuntersuchung prüft die Ärzt*in auch das Vorhandensein der Reifezeichen. Dazu gehören:

  • Das Verschwinden der feinen Flaumbehaarung (Lanugobehaarung)
  • Eine ausreichend dicke Haut, d. h. die Venen scheinen nicht mehr blau durch
  • Eine nicht mehr völlig weiche und biegsame Ohrmuschel
  • Das Vorhandensein von Brustwarze und Brustdrüse (sie wachsen durch die Schwangerschaftshormone auch bei Jungen)
  • Das Vorhandensein der Kopfbehaarung
  • Verschwundene Hautfurchen an den Fußsohlen (Hautfurchen sind typische Kennzeichen von Frühgeborenen)
  • Hoden, die bereits im Hodensack liegen bzw. äußere Schamlippen, die die inneren überdecken.

Neugeborenen-Screening

Die Erstuntersuchung wird ergänzt durch das Neugeborenen-Screening, bei dem alle Säuglinge zwischen dem 2. und 3. Tag nach der Geburt auf Stoffwechselerkrankungen untersucht werden (ehemals Guthrie-Test). Der Test ermöglicht, eine Schilddrüsenunterfunktion oder angeborene Enzymstörungen (wie z.B. die Phenylketonurie) zu erkennen. Außerdem wird das Kind auf eine Fehlstellung des Hüftgelenks (Hüftdysplasie) untersucht. In vielen Kliniken ist zudem ein Hörtest üblich.

Im Rahmen der U1 erhält das Neugeborene auch Vitamin-K-Tropfen, um gefährlichen Blutungen vorzubeugen, die bei manchen Säuglingen drohen, deren Leber noch nicht ausreichend reif ist.

In den ersten Tagen nach der Geburt leiden alle Neugeborenen mehr oder weniger unter Gelbsucht. Grund dafür ist, dass die kindliche Leber die Umstellung vom fetalen auf das „normale“ Blut nicht so schnell verkraftet. Es kommt deshalb zu einer Ansammlung des Blutabbauprodukts Bilirubin. Zeigt sich eine sichtbare Gelbfärbung der Haut und insbesondere der Bindehäute, spricht man von Neugeborenenikterus (Neugeborenen-Gelbsucht). Ultraviolettes Licht beschleunigt den Abbau von Bilirubin, weshalb Säuglinge, die einen bestimmten Bilirubin-Grenzwert überschreiten, in eine Art UV-Solarium kommen. Dort werden sie – ausgestattet mit einer lichtundurchlässigen Brille – mit blau erscheinendem UV-Licht behandelt.

Von: Dr. med. Katja Flieger, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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Vit-D-Tabletten komplett auflösen!

Säuglinge benötigen bis mindestens zum ersten Geburtstag täglich Vitamin D.

Vit-D-Tabletten komplett auflösen!

Aufpassen bei Säuglingen

Für die gesunde Entwicklung von Zähnen und Knochen bekommen Säuglinge täglich Vitamin D. Wird es als Tablette verabreicht, heißt es aufpassen: Denn wenn sich die Tablette nicht vollständig auflöst, kann das Kind daran ersticken.

Täglich Vitamin D ist Standard

Im Mutterleib ist das Ungeborene über die Plazenta gut mit allen Nährstoffen und Vitaminen versorgt – auch mit Vitamin D. Nach der Geburt ändert sich das. Denn in den ersten eineinhalb Lebensjahren reicht die Zufuhr von Vitamin D über die Muttermilch oder die Flaschennahrung nicht aus. Deshalb bekommen Säuglinge ab der zweiten Woche jeden Tag 400 bis 500 I.E. Vitamin D, entweder als Tropfen oder als Tabletten. Weil es bei Tropfen leicht zu einer Überdosierung kommen kann, empfehlen Expert*innen meist die Gabe von Vitamin-D-Tabletten, meist in Kombination mit Fluoriden.

Auf Zerfall achten

Bei der Gabe der Vitamin-D-Tablette ist jedoch einiges zu beachten. Die Tablette muss in einer Flüssigkeit aufgelöst werden. Am besten nimmt man dafür einen Teelöffel mit Wasser und lässt die Tablette darin zerfallen. Andere Flüssigkeiten wie Tee oder Saft sollten nur verwendet werden, wenn sie ausdrücklich in der Gebrauchsinformation genannt sind. In Muttermilch lösen sich Vitamin-D-Tabletten nur sehr langsam auf, weshalb man besonders sorgfältig auf den Zerfall achten muss.

Bloß nicht in die Backentasche!

Keinesfalls dürfen Vitamin-D-Tabletten unaufgelöst in die Backentasche des Säuglings gelegt werden. Denn dann droht die Gefahr, dass das Kind die Tablette versehentlich verschluckt. Gelangt der unaufgelöste Festkörper dann in die Atemwege, kann das Kind ersticken – wie es tragischerweise im Oktober 2025 in Österreich passiert ist.

Diesen Fall nahm das BfArM zum Anlass, noch einmal an die korrekte Gabe von Vitamin-D-Tabletten für Säuglinge zu erinnern. Damit die Tablette nicht in die Atemwege gelangt, muss sie vor der Verabreichung immer komplett aufgelöst werden. Die Hersteller werden deshalb aufgefordert, ihre Packungsbeilagen zu überprüfen und, wenn erforderlich, den entsprechend Hinweis einzufügen.

Quelle: ptaheute

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Picture Partners / Alamy / Alamy Stock Photos