Gesundheit heute
Beckenendlage
Beckenendlage (Steißlage, BEL): Während der Schwangerschaft liegt das Kind normalerweise mit dem Kopf nach oben in der Gebärmutter. Bis zur 32. Schwangerschaftswoche haben sich schon 80 % der Kinder mit dem Kopf nach unten „eingestellt“, wie die Geburtshelfer*innen sagen, und bis zum Geburtstermin weitere 15 % – aber eben nicht alle: Etwa 4 % der Geburten erfolgen in Beckenendlage, d. h. das Kind kommt mit dem Kopf nach oben und dem Steiß nach unten zur Welt (Steißgeburt). Bei Frühgeburten kommt diese Lage mit 10–15 % entsprechend häufiger vor.
Die Geburt aus Beckenendlage ist aus mehreren Gründen risikoreicher als Geburten, bei denen der Schädel vorangeht:
- Der Steiß dichtet den Geburtskanal nach unten nicht so gut ab wie der größere Kopf, das heißt die Nabelschnur kann am Steiß vorbeirutschen und zum Nabelschnurvorfall führen.
- Die Arme können sich im Geburtskanal „verhaken“ und unter Umständen nur mit Zug gelöst werden – beides kann zur Schädigung der Armnerven führen.
- Der Steiß des Kindes hat einen geringeren Umfang als der Kopf und dehnt den Geburtskanal deshalb nicht genügend – die Geburt des Kopfes wird dadurch erschwert.
- Wird erst der Nabel und danach der Kopf geboren, wird die Nabelschnur zwangsläufig abgedrückt und der Säugling erhält keinen Sauerstoff. Diese Zeit ist die kritischste während einer Steißgeburt: Wird der Kopf nicht innerhalb von 3–5 Minuten geboren, erstickt das Kind oder kann eine schwere Schädigung erleiden.
Wegen dieser Risiken versucht die Geburtshelfer*in, entweder das Kind ab der 37. Schwangerschaftswoche vor der Geburt aus der Beckenendlage in eine Schädellage zu drehen (äußere Wendung). Gelingt dies nicht, kann die Frau das Kind trotzdem natürlich entbinden. Allerdings haben nicht alle Kliniken Erfahrung bei Geburten aus der Beckenendlage. Deshalb lohnt es sich, vor der Geburt das Gespräch mit der Klinik zu suchen. Als Alternativen zur äußeren Wendung werden die Indische Brücke (Lagerungsübung), Moxibustion (Wärmebehandlung der Akupunkturpunkte), Akupunktur und die Zilgrei-Methode (Atemtechnik) angeboten. Ihre Wirksamkeit ist aber umstritten.
Es gibt aber auch Umstände, unter denen sich ein Kaiserschnitt nicht vermeiden lässt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
- ein Missverhältnis zwischen Größe des Kopfs und Geburtskanal besteht.
- eine Fehlbildung des Kindes oder besondere mütterliche Risiken bestehen.
- das Kind mehr als 3 500 g wiegt.
- das Kind den Kopf nicht überstreckt und beide Füße nicht gerade nach unten liegen (reine Fußlage).
Säuglinge benötigen bis mindestens zum ersten Geburtstag täglich Vitamin D.
Vit-D-Tabletten komplett auflösen!
Aufpassen bei Säuglingen
Für die gesunde Entwicklung von Zähnen und Knochen bekommen Säuglinge täglich Vitamin D. Wird es als Tablette verabreicht, heißt es aufpassen: Denn wenn sich die Tablette nicht vollständig auflöst, kann das Kind daran ersticken.
Täglich Vitamin D ist Standard
Im Mutterleib ist das Ungeborene über die Plazenta gut mit allen Nährstoffen und Vitaminen versorgt – auch mit Vitamin D. Nach der Geburt ändert sich das. Denn in den ersten eineinhalb Lebensjahren reicht die Zufuhr von Vitamin D über die Muttermilch oder die Flaschennahrung nicht aus. Deshalb bekommen Säuglinge ab der zweiten Woche jeden Tag 400 bis 500 I.E. Vitamin D, entweder als Tropfen oder als Tabletten. Weil es bei Tropfen leicht zu einer Überdosierung kommen kann, empfehlen Expert*innen meist die Gabe von Vitamin-D-Tabletten, meist in Kombination mit Fluoriden.
Auf Zerfall achten
Bei der Gabe der Vitamin-D-Tablette ist jedoch einiges zu beachten. Die Tablette muss in einer Flüssigkeit aufgelöst werden. Am besten nimmt man dafür einen Teelöffel mit Wasser und lässt die Tablette darin zerfallen. Andere Flüssigkeiten wie Tee oder Saft sollten nur verwendet werden, wenn sie ausdrücklich in der Gebrauchsinformation genannt sind. In Muttermilch lösen sich Vitamin-D-Tabletten nur sehr langsam auf, weshalb man besonders sorgfältig auf den Zerfall achten muss.
Bloß nicht in die Backentasche!
Keinesfalls dürfen Vitamin-D-Tabletten unaufgelöst in die Backentasche des Säuglings gelegt werden. Denn dann droht die Gefahr, dass das Kind die Tablette versehentlich verschluckt. Gelangt der unaufgelöste Festkörper dann in die Atemwege, kann das Kind ersticken – wie es tragischerweise im Oktober 2025 in Österreich passiert ist.
Diesen Fall nahm das BfArM zum Anlass, noch einmal an die korrekte Gabe von Vitamin-D-Tabletten für Säuglinge zu erinnern. Damit die Tablette nicht in die Atemwege gelangt, muss sie vor der Verabreichung immer komplett aufgelöst werden. Die Hersteller werden deshalb aufgefordert, ihre Packungsbeilagen zu überprüfen und, wenn erforderlich, den entsprechend Hinweis einzufügen.
Quelle: ptaheute

