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Totgeburt: Das Kind stirbt im Mutterleib (intrauterin) bei einem Gewicht von über 500 g oder während der Geburt. Die Zahl der Totgeburten ist in den westlichen Ländern rückläufig – sie liegt derzeit unter 1 %. Totgeburten sind häufiger bei Spätgebärenden und Schwangeren, die während der Schwangerschaft unzureichend betreut wurden, sowie in sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen.
Bei Kindern mit einem Geburtsgewicht von weniger als 500 g spricht man von einer Fehlgeburt.
Wenn Sie ab dem 7. Schwangerschaftsmonat über 8 bis 10 Stunden trotz entsprechender Aufmerksamkeit keine Kindsbewegungen gespürt haben.
Achtung: Die Kindsbewegungen werden in den letzten Wochen vor der Geburt auch im Normalfall schwächer, weil das Kind in der Gebärmutter kaum noch Platz hat.
Totgeburten können unterschiedliche Ursachen haben. Dazu gehören:
Das macht der Arzt
Der Arzt prüft die Diagnose per CTG und Ultraschall. Auch wenn die betroffenen Frauen im das tote Ungeborene möglichst schnell aus ihrem Körper heraus haben wollen und deshalb zu einem Kaiserschnitt neigen, ist dieser aus medizinischen Gründen nicht ratsam. Er setzt die Schwangere einem Operationsrisiko aus und schafft außerdem schlechtere Voraussetzungen für weitere Schwangerschaften.
Nach dem Tod des Kindes setzen die Wehen innerhalb einiger Tagen von selbst ein. Die meisten Frauen bevorzugen aber eine künstliche Geburtseinleitung durch Prostaglandin-Zäpfchen in die Scheide und mit einem Wehentropf. Auch eine PDA zur Schmerzbekämpfung ist sinnvoll.
Nach der Totgeburt wird das Kind von der Hebamme gewaschen, gewogen und gemessen, in ein Tuch gewickelt oder angezogen. Die Eltern können und sollten dann selbst entscheiden, wie viel Zeit sie mit dem Kind verbringen wollen.
Sondertext: Wenn Geburt und Tod zusammenfallen
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