Gesundheit heute
Fehlgeburt, einmalige
Fehlgeburt (Abort, Abgang): Verlust eines noch nicht lebensfähigen Kindes während der Schwangerschaft. Von Frühabort spricht man bis einschließlich der 16. Schwangerschaftswoche, von Spätabort bis einschließlich der 23. SSW und ab der 24. SSW von einer Totgeburt.
Das Ende einer Schwangerschaft durch eine Fehlgeburt ist häufiger als man denkt. Rechnet man die Fälle stummer Fehlgeburten hinzu, bei der die Frau die Fehlgeburt „nur“ als besonders schmerzhafte und verspätete Menstruation erlebt, endet mindestens jede 3. Schwangerschaft auf diese Weise.
Leitbeschwerden
- Mittlere bis starke Blutung aus der Scheide, mit Abgang von Blutpfropfen und Gewebeanteilen
- Ziehende, wehenähnliche Unterbauchschmerzen
- Eventuell leichtes Fieber (bis 38 °C)
- Abgang von Fruchtwasser (in der Spätschwangerschaft).
Wann zum Arzt
Am nächsten Tag, wenn bereits leichte, schmerzlose Blutungen auftreten – sofern es keinen deutlichen Auslöser für die leichte Blutung (z. B. nach Geschlechtsverkehr) gibt.
Sofort, wenn wehenartige Unterleibsschmerzen auftreten oder über einen längeren Zeitraum keine Kindsbewegungen mehr spürbar sind.
Die Erkrankung
Von einer Fehlgeburt spricht man, wenn die Schwangerschaft durch Ausstoßung des Embryos beendet wird, bevor der Embryo ein Gewicht von 500 g erreicht hat, also noch nicht lebensfähig ist. Dies ist, wie erwähnt, bei mindestens jeder dritten Schwangerschaft der Fall. Die meisten Fehlgeburten erfolgen bis zur 10. Schwangerschaftswoche, die psychisch besonders belastenden Spätaborte nach der 16. SSW sind im Vergleich eher selten.
Mittlerweile weiß man, dass sich Frühaborte in rund 60 % der Fälle auf schwere Schäden im kindlichen Erbgut zurückführen lassen. Diese frühen Fehlgeburten sind also eine Art „Notbremse“ des Körpers, die dafür sorgt, dass kein Kind ausgetragen wird, das nicht lebensfähig ist.
Vor allem in der frühen Schwangerschaft lösen auch Infektionen Fehlgeburten aus. (Ist die Schwangerschaft weiter fortgeschritten, verursachen Infektionen wie Röteln oder Toxoplasmose hingegen Fehlbildungen beim Ungeborenen.) Zu den weiteren Ursachen gehören:
- Abstoßungsreaktionen des mütterlichen Körpers (Immunologische Sterilität)
- Fehlbildungen, z. B. eine zusätzliche Trennwand in der Gebärmutterhöhle (Uterus-Septum)
- Myome, gutartige Knoten der Gebärmutter
- Hormonstörungen und fruchtschädigende Medikamente.
- Unterfunktion der Schilddrüse. Um die oft symptomlos verlaufende Unterfunktion zu erkennen, kann die Ärzt*in bestimmen, wie viel Schilddrüsen-stimulierendes Hormon (TSH) im Blut ist. Bis vor einigen Jahren galten dabei TSH-Werte von vier bis fünf Milliunits (mU) pro Liter als normal. Eine aktuelle Untersuchung zeigt, dass sich schon bei Werten über 2,5 mU pro Liter in der Frühschwangerschaft das Risiko einer Fehlgeburt fast verdoppelt.
Das macht der Arzt
Um herauszufinden, ob eine Fehlgeburt vorliegt, prüft die Ärzt*in nicht nur vorsichtig die Beschaffenheit der Gebärmutter, sondern auch, ob der Muttermund geöffnet ist, und beurteilt die Stärke der Blutung. Mit Ultraschall prüft er vor allem die Größe des Kindes und ob das Herz des Kindes noch schlägt. In der Regel wird auch noch der Verlauf des Schwangerschaftshormons Beta-HCG im Blut der Schwangeren ermittelt. Sinkt es in der Frühschwangerschaft kontinuierlich, spricht dies für eine Fehlgeburt.
Ist sich die Ärzt*in sicher, dass eine Fehlgeburt vorliegt, gibt er Prostaglandin als wehenförderndes Medikament, das die Gebärmutter bei der Entfernung eventueller Reste der Fruchtanlage unterstützt.
Danach folgt in der Regel in Kurznarkose eine Ausschabung der Gebärmutterinnenwand (instrumentelle Kürettage), mit der etwaiges Restgewebe entfernt wird. Weil die Gebärmuttermuskulatur in diesem Stadium recht locker ist, muss die Ärzt*in sehr vorsichtig vorgehen, um den Gebärmuttermuskel nicht zu verletzen oder zu durchstoßen (Perforation). Der Eingriff wird im Krankenhaus ambulant durchgeführt.
Bis zur 8. Schwangerschaftswoche kann durch regelmäßige Kontrollen des Beta-HCG-Wertes gegebenenfalls auf die Ausschabung verzichtet werden. Zwingend ist die Ausschabung
- Zur Vermeidung einer lebensbedrohlichen Blutvergiftung (septischer Abort), die auftreten kann, wenn Restgewebe der Fruchtanlage in der Gebärmutter bleibt.
- Bei einer unvollständigen Fehlgeburt (Abortus incompletus), wenn der Embryo nicht vollständig ausgestoßen wurde.
- Bei einer verhaltenen Fehlgeburt (Missed abortion), wenn der Embryo zwar abgestorben ist, aber die Fehlgeburt nicht stattgefunden hat.
Eine Sonderform ist die drohende Fehlgeburt (Abortus imminens). Das Kind lebt und der Muttermund ist verschlossen, aber (leichte) Blutungen aus der Scheide machen auf eine Gefahr aufmerksam. Die Mutter sollte ins Krankenhaus gebracht werden und dort Bettruhe einhalten, da sich die Fehlgeburt durch konsequente Bettruhe und Medikamente oft noch abwenden lässt. Später, wenn keine Blutung mehr vorhanden ist, gilt eingeschränkte Bettruhe, d. h. nur ein kurzer Gang auf die Toilette oder zum Teeholen ist erlaubt.
Selbsthilfe
Der wichtigste Rat nach einer Fehlgeburt lautet: Sich Zeit nehmen, trauern, aber irgendwann auch wieder nach vorne schauen.
Bei bestehendem Kinderwunsch sollten Sie mindestens drei Monate bis zur nächsten Schwangerschaft warten, damit sich die Gebärmutter wieder erholt. Sie riskieren sonst eine weitere Fehlgeburt.
Danach können Sie auf eine neue und diesmal erfolgreiche Schwangerschaft hoffen. Hunderttausende von Frauen haben erlebt, dass es beim zweiten, manchmal auch erst beim dritten Mal klappt. Selbst nach drei Fehlgeburten wird von über 50 % der Betroffenen später noch eine gesunde Schwangerschaft ausgetragen und das fast immer ohne eine spezielle Therapie. Das sollte Betroffenen Mut machen. Für die neue Schwangerschaft gelten – außer bei explizit anderem Rat der behandelnden Frauenärzt*in – keinerlei zusätzliche Einschränkungen, auf Extremsportarten, außergewöhnliche Stressoren (wie z. B. ein Umzug) und ungewöhnliche Sexualpraktiken sollte aber besser verzichtet werden.

Wer seinem Baby Gutes tun möchte, beschränkt seinen Zuckerkonsum in der Schwangerschaft.
Kind bezahlt mit späterer Krankheit
Zuviel Zucker in der Schwangerschaft
Die Zeit von der Empfängnis bis zum zweiten Geburtstag ist entscheidend für die gesunde Entwicklung eines Kindes. Erhält es währenddessen zu hohe Mengen Zucker, drohen später Typ-2-Diabetes und Bluthochdruck.
Rationierung nach dem 2. Weltkrieg
Die ersten 1000 Tage im Leben eines Kindes gelten als eine ganz besonders sensible Phase für die gesundheitliche Entwicklung eines Kindes. Das ist zwar schon lange bekannt, wird aber zu selten beachtet. Eine aktuelle britische Studie untermauert nun eindrucksvoll, wie schwerwiegend die Folgen schlechter Ernährung in diesem Zeitraum sind.
Untersucht wurden darin Personen, die kurz nach dem Zweiten Weltkrieg in Großbritannien geboren worden waren. In dieser Zeit gab es dort eine staatliche Zuckerrationierung. Für Erwachsene – also auch für werdende Mütter – waren täglich maximal 40 g Zucker erlaubt.
Seltener Diabetes und Hochdruck
Das hatte positive Folgen für die Gesundheit: Die Kinder, die dadurch als Ungeborene weniger Zucker aufgenommen hatten, entwickelten im Erwachsenenalter deutlich seltener einen Typ-2-Diabetes oder einen Bluthochdruck als die Menschen, die der Rationierung nicht ausgesetzt waren, berichtet die Ernährungswissenschaftlerin Prof. Sandra Hummel.
Noch deutlicher wurde der schützende Effekt, wenn der Zuckerkonsum sowohl in der Schwangerschaft als auch in den ersten Lebensmonaten geringgehalten wurde. Diese Phase überschneidet sich mit der Einführung der Beikost und gilt als besonders sensibel. In den ersten sechs Lebensmonaten sollten Babys idealerweise überhaupt keinen zugesetzten Zucker bekommen, betonte die Expertin.
Nicht mehr als 15 bis 25 g Zucker am Tag
Auch später gilt es, den Zuckerkonsum zu bremsen. So wie Erwachsene sollten auch Kinder maximal 10% ihres Energiebedarfs als Zucker aufnehmen. Das sind je nach Alter, Geschlecht und Kalorienbedarf maximal 15 bis 25 g am Tag. Die Realität sind anders aus: Im Durchschnitt nehmen Kinder doppelt so viel Zucker zu sich, mahnte die Expertin.
Kinder müssen vor zu viel Zucker geschützt werden, fordern verschiedene Fachgesellschaften. Es ist dringend geboten, zuckerreiche Lebensmittel gezielt zu besteuern und die Werbung für ungesunde Kinderprodukte zu verbieten. „Zucker darf nicht länger ein günstiger Füllstoff für Kinderlebensmittel sein. Wir brauchen gesetzliche Vorgaben, die die Gesundheit der nächsten Generation schützen“, betont Hummel.
Quelle: Pressemeldung DDG und DGE