Gesundheit heute
Beruf und Schwangerschaft: Gesetzliche Regelungen
In Deutschland legt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) verbindliche Regeln für den Berufsalltag von Schwangeren fest. Es schränkt die Berufstätigkeit Schwangerer dort ein, wo Mutter oder Kind durch risikoreiche Arbeiten gefährdet würden.
So dürfen Schwangere keine schweren Lasten heben und haben Anrecht auf regelmäßige Ruhepausen in einem speziell dafür eingerichteten Ruheraum. Nacht- und Feiertagsarbeit sowie Überstunden sind (mit Ausnahmen) nicht zulässig.
Das Mutterschutzgesetz bestimmt auch, welche Tätigkeiten in der Schwangerschaft nicht ausgeführt werden dürfen. Besteht für eine Schwangere im Beruf beispielsweise eine starke körperliche Belastung, Strahlen-, Chemikalien-, Unfall- oder Infektionsgefahr, kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. In der Praxis gelten die stärksten Restriktionen für Angestellte im Gesundheitswesen. So ist der Kontakt mit Blut und mit gesundheitsgefährdenden Stoffen wie Zytostatika unzulässig, ebenso das Arbeiten in der Nähe von Strahlungsquellen in Röntgenabteilungen, Strahlendiagnostik oder Strahlentherapie.
Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Entbindung (eine Weiterbeschäftigung auf ausdrücklichen Wunsch der Mutter ist allerdings möglich) und endet normalerweise acht Wochen nach der Geburt, bei Frühgeburten oder Mehrlingen zwölf Wochen nach der Geburt.
Frauen im Mutterschutz bekommen das Mutterschaftsgeld, das dem Nettogehalt entspricht. Durch die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes darf den Frauen kein finanzieller Nachteil entstehen.
Ein genereller Kündigungsschutz besteht während der gesamten Schwangerschaft, in den ersten vier Monaten nach der Geburt, während der Elternzeit (Erziehungsurlaub) und zwei Monate nach dessen Ende. In der Schweiz legt das Arbeitsgesetz fest, dass Wöchnerinnen in den ersten neun Wochen nach der Geburt nicht arbeiten dürfen. Kündigungsschutz besteht während der Schwangerschaft bis 16 Wochen nach der Niederkunft. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Teil-Lohnfortzahlung (Mutterschaftsversicherung) richtet sich nach dem jeweiligen Kanton.
In Österreich ist eine werdende Mutter laut Mutterschutzgesetz verpflichtet, den Dienstgeber über die Schwangerschaft zu informieren. Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung darf keine Kündigung ausgesprochen werden. Sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Entbindung besteht absolutes Arbeitsverbot. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten gelten längere Fristen.
Der Sozialversicherungsträger kommt für das „Wochengeld“ auf, das dem Durchschnitts-Nettoverdienst der letzten drei Monate entspricht.
Weiterführende Informationen
- www.familienplanung.de – Online-Angebot des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BiÖG, Köln): Bietet unter der Rubrik „Beratung und Hilfen“ u. a. übersichtliche Informationen zum Thema „Rechtliches und finanzielle Hilfen“.
- www.bmfsfj.de – Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Hier sind alle aktuellen Richtlinien und Informationen zur Kinder- und Familienpolitik zu finden, z. B. auch zum neuen Elterngeld.
- https://vbm-online.de – Internetseite des Verbands berufstätiger Mütter (vbm, Köln): Mit aktuellen Informationen zu Beruf und Beschäftigungsförderung, Kinderbetreuung, Elterngeld, Alleinerziehenden und Familienpolitik einschließlich ausführlicher Link- und Literaturliste; nicht nur für berufstätige Mütter interessant.
Komplikationen in der Schwangerschaft können das spätere kardiovaskuläre Risiko der Mutter erhöhen.
Präeklampsie & Co erhöhen Herzrisiko
Schwangerschaft mit Folgen
Schwangerschaftskomplikationen müssen nicht nur akut gut beobachtet werden. Betroffene Frauen haben auch lange nach der Geburt ein erhöhtes Risiko für Bluthochdruck und Herzinfarkt.
Spezielles Risiko für Frauen
Rauchen, Diabetes, Übergewicht, Bluthochdruck und Fettstoffwechselstörung: Das sind die allseits bekannten Risiken für Herz-Kreislauferkrankungen. Bei Frauen kommen allerdings noch eine Reihe weiterer Risikofaktoren dazu – die bisher viel zu wenig beachtet werden.
Ein wichtiger Faktor sind Komplikationen in der Schwangerschaft. Denn wie verschiedene Studien zeigen, sind Präeklampsie, Schwangerschaftsbluthochdruck, Schwangerschaftsdiabetes, Frühgeburt und die Geburt eines für das Gestationsalter zu kleinen Kindes mit einem erhöhten Herz-Kreislauf-Risiko für die Mutter verbunden.
Mehr KHK nach Präeklampsie
Da zeigt zum Beispiel eine schwedische Studie mit mehr als 2 Millionen Frauen: Untersucht wurde das Risiko für eine koronare Herzkrankheit innerhalb der ersten zehn Jahre nach der Entbindung. Dieses war bei Frauen mit Schwangerschaftshypertonie etwa doppelt so hoch wie bei Frauen ohne diese Komplikation. Nach einer Präeklampsie war es um rund 50 %, nach einer Frühgeburt um etwa 70 % erhöht.
Gleiches ergab eine Studie mit 10.000 Teilnehmenden zwischen 45 und 74 Jahren aus der Region Hamburg. Ausgewertet wurden die Daten von 1970 Frauen, zu denen Informationen aus der Schwangerschaft vorlagen. Eine frühere Präeklampsie stand beispielsweise in Zusammenhang mit einem späteren Herzinfarkt. Eine Gewichtszunahme von mehr als 20 kg in der Schwangerschaft war mit ausgeprägten atherosklerotischen Veränderungen in der Halsschlagader verbunden.
Schwangerschaftskomplikationen berücksichtigen
Grund genug, Frauen mit Schwangerschaftskomplikationen gut im Blick zu behalten, betont die Internistin Dr. Elisabeth Unger. Es reicht also nicht aus, nur die klassischen „Big Five“-Risiken wie Rauchen und Diabetes im Blick zu behalten. Erfragt werden sollte immer auch eine Vorgeschichte mit Präeklampsie, Schwangerschaftshypertonie, Gestationsdiabetes oder Frühgeburt.
Quellen: Ärztezeitung, British Medical Journal

