Gesundheit heute
Beruf und Schwangerschaft: Gesetzliche Regelungen
In Deutschland legt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) verbindliche Regeln für den Berufsalltag von Schwangeren fest. Es schränkt die Berufstätigkeit Schwangerer dort ein, wo Mutter oder Kind durch risikoreiche Arbeiten gefährdet würden.
So dürfen Schwangere keine schweren Lasten heben und haben Anrecht auf regelmäßige Ruhepausen in einem speziell dafür eingerichteten Ruheraum. Nacht- und Feiertagsarbeit sowie Überstunden sind (mit Ausnahmen) nicht zulässig.
Das Mutterschutzgesetz bestimmt auch, welche Tätigkeiten in der Schwangerschaft nicht ausgeführt werden dürfen. Besteht für eine Schwangere im Beruf beispielsweise eine starke körperliche Belastung, Strahlen-, Chemikalien-, Unfall- oder Infektionsgefahr, kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. In der Praxis gelten die stärksten Restriktionen für Angestellte im Gesundheitswesen. So ist der Kontakt mit Blut und mit gesundheitsgefährdenden Stoffen wie Zytostatika unzulässig, ebenso das Arbeiten in der Nähe von Strahlungsquellen in Röntgenabteilungen, Strahlendiagnostik oder Strahlentherapie.
Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Entbindung (eine Weiterbeschäftigung auf ausdrücklichen Wunsch der Mutter ist allerdings möglich) und endet normalerweise acht Wochen nach der Geburt, bei Frühgeburten oder Mehrlingen zwölf Wochen nach der Geburt.
Frauen im Mutterschutz bekommen das Mutterschaftsgeld, das dem Nettogehalt entspricht. Durch die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes darf den Frauen kein finanzieller Nachteil entstehen.
Ein genereller Kündigungsschutz besteht während der gesamten Schwangerschaft, in den ersten vier Monaten nach der Geburt, während der Elternzeit (Erziehungsurlaub) und zwei Monate nach dessen Ende. In der Schweiz legt das Arbeitsgesetz fest, dass Wöchnerinnen in den ersten neun Wochen nach der Geburt nicht arbeiten dürfen. Kündigungsschutz besteht während der Schwangerschaft bis 16 Wochen nach der Niederkunft. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Teil-Lohnfortzahlung (Mutterschaftsversicherung) richtet sich nach dem jeweiligen Kanton.
In Österreich ist eine werdende Mutter laut Mutterschutzgesetz verpflichtet, den Dienstgeber über die Schwangerschaft zu informieren. Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung darf keine Kündigung ausgesprochen werden. Sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Entbindung besteht absolutes Arbeitsverbot. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten gelten längere Fristen.
Der Sozialversicherungsträger kommt für das „Wochengeld“ auf, das dem Durchschnitts-Nettoverdienst der letzten drei Monate entspricht.
Weiterführende Informationen
- www.schwanger-info.de – Online-Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, Köln): Bietet unter der Rubrik „Schwangerschaft“ u. a. übersichtliche Informationen zum Thema „Rechtliches und finanzielle Hilfen“.
- www.bmfsfj.de – Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Hier sind alle aktuellen Richtlinien und Informationen zur Kinder- und Familienpolitik zu finden, z. B. auch zum neuen Elterngeld.
- https://vbm-online.de – Internetseite des Verbands berufstätiger Mütter (vbm, Köln): Mit aktuellen Informationen zu Beruf und Beschäftigungsförderung, Kinderbetreuung, Elterngeld, Alleinerziehenden und Familienpolitik einschließlich ausführlicher Link- und Literaturliste; nicht nur für berufstätige Mütter interessant.
Die Strahlen bei CT-Untersuchungen können möglicherweise Fehlgeburten und Fehlbildungen auslösen.
CT-Scan als Gefahr fürs Baby?
Aufpassen bei gebärfähigen Frauen
CT-Untersuchungen sind in vielen Fällen unverzichtbar. Doch bei gebärfähigen Frauen sollte man damit zurückhaltend sein. Eine derartige Strahlenbelastung kurz vor der Befruchtung kann möglicherweise Fehlgeburten und Fehlbildungen auslösen.
Röntgenstrahlen mit Kehrseite
Die Computertomographie (CT) ist ein bildgebendes Verfahren, bei dem mit Hilfe von Röntgenstrahlen Schichtaufnahmen des Körpers erzeugt werden. Dadurch liefert die Untersuchung wertvolle diagnostische Bilder, mit denen man innere Verletzungen, Tumoren oder Blutungen gut erkennen kann. Die Kehrseite des Verfahrens ist die Strahlung: Ab einer gewissen Dosis können Röntgenstrahlen Gewebe zerstören. Vor allem Schäden der Keimzellen werden befürchtet, da sich diese auf die möglichen Nachkommen auswirken können.
Auch bei Schwangeren ist man mit CT-Untersuchungen zurückhaltend. Zu Recht, wie eine neue kanadische Studie unterstreicht. Darin waren die Daten von mehr als 5 Millionen Schwangerschaften ausgewertet worden. Knapp 700 000 der werdenden Mütter hatten in den vier Wochen vor der geschätzten Befruchtung eine CT-Untersuchung erhalten.
Je mehr Untersuchungen, desto höher das Risiko
10% aller ausgewerteten Schwangerschaften endeten mit einem spontanen Schwangerschaftsverlust durch eine Fehlgeburt, eine Eileiterschwangerschaft oder eine Totgeburt. Von 1000 Frauen ohne CT-Untersuchung waren 101 betroffen. Bei den werdenden Müttern mit CT lag die Rate höher: Bei einer CT-Untersuchung hatten 117 pro 1000 Frauen einen spontanen Schwangerschaftsverlust, bei zwei Untersuchungen waren es 130 und bei drei oder mehr CT-Untersuchungen waren es 142 pro 1000 Frauen.
Das Risiko für einen Schwangerschaftsverlust war größer, wenn Bauch, Becken oder untere Wirbelsäule bestrahlt worden waren. Außerdem war es umso höher, je näher die CT-Untersuchung am geschätzten Empfängnistag gelegen hatte.
Auch Fehlbildungsrate erhöht
Ähnliches wurde für Fehlbildungen errechnet. Pro 1000 Lebendgeburten kam es ohne vorheriges CT 62-mal zu Fehlbildungen, bei drei und mehr CT-Untersuchungen waren es 105 Fälle.
Tatsächlich kann die Strahlung Erbinformationen von Eizellen beeinflussen und das Risiko für Schwangerschaftsverluste erhöhen. Doch ob dies wirklich in allen Fällen ursächlich war, ist fraglich, sagen Expert*innen. So könnten auch die Erkrankungen der Mütter, die Grund für die CT-Untersuchung waren, eine Rolle bei Fehlgeburten und Fehlbildungen gespielt haben.
Möglichst auf strahlenfreie Methoden ausweichen
Nichtsdestotrotz müssen die Ergebnisse ernst genommen werden. Ärzt*innen sollten weiterhin strikt prüfen, ob eine CT-Untersuchung bei jungen Frauen wirklich erforderlich ist. Häufig lassen sich die gewünschten Informationen auch strahlenfrei erheben, beispielsweise mit einer Magnetresonanztomographie oder dem Ultraschall.
Aber selbst wenn die Untersuchung die Gefahr für spätere Fehlgeburten oder Fehlbildungen erhöht: Zu einer pauschalen Einschränkung medizinisch notwendiger CT-Untersuchungen bei gebärfähigen Frauen darf dieses Risiko nicht führen, warnen Expert*innen.
Quelle: Medscape

