Gesundheit heute

Beruf und Schwangerschaft: Gesetzliche Regelungen

Beruf und Schwangerschaft: Gesetzliche Regelungen
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In Deutschland legt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) verbindliche Regeln für den Berufsalltag von Schwangeren fest. Es schränkt die Berufstätigkeit Schwangerer dort ein, wo Mutter oder Kind durch risikoreiche Arbeiten gefährdet würden.

So dürfen Schwangere keine schweren Lasten heben und haben Anrecht auf regelmäßige Ruhepausen in einem speziell dafür eingerichteten Ruheraum. Nacht- und Feiertagsarbeit sowie Überstunden sind (mit Ausnahmen) nicht zulässig.

Das Mutterschutzgesetz bestimmt auch, welche Tätigkeiten in der Schwangerschaft nicht ausgeführt werden dürfen. Besteht für eine Schwangere im Beruf beispielsweise eine starke körperliche Belastung, Strahlen-, Chemikalien-, Unfall- oder Infektionsgefahr, kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. In der Praxis gelten die stärksten Restriktionen für Angestellte im Gesundheitswesen. So ist der Kontakt mit Blut und mit gesundheitsgefährdenden Stoffen wie Zytostatika unzulässig, ebenso das Arbeiten in der Nähe von Strahlungsquellen in Röntgenabteilungen, Strahlendiagnostik oder Strahlentherapie.

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Entbindung (eine Weiterbeschäftigung auf ausdrücklichen Wunsch der Mutter ist allerdings möglich) und endet normalerweise acht Wochen nach der Geburt, bei Frühgeburten oder Mehrlingen zwölf Wochen nach der Geburt.

Frauen im Mutterschutz bekommen das Mutterschaftsgeld, das dem Nettogehalt entspricht. Durch die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes darf den Frauen kein finanzieller Nachteil entstehen.

Ein genereller Kündigungsschutz besteht während der gesamten Schwangerschaft, in den ersten vier Monaten nach der Geburt, während der Elternzeit (Erziehungsurlaub) und zwei Monate nach dessen Ende. In der Schweiz legt das Arbeitsgesetz fest, dass Wöchnerinnen in den ersten neun Wochen nach der Geburt nicht arbeiten dürfen. Kündigungsschutz besteht während der Schwangerschaft bis 16 Wochen nach der Niederkunft. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Teil-Lohnfortzahlung (Mutterschaftsversicherung) richtet sich nach dem jeweiligen Kanton.

In Österreich ist eine werdende Mutter laut Mutterschutzgesetz verpflichtet, den Dienstgeber über die Schwangerschaft zu informieren. Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung darf keine Kündigung ausgesprochen werden. Sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Entbindung besteht absolutes Arbeitsverbot. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten gelten längere Fristen.

Der Sozialversicherungsträger kommt für das „Wochengeld“ auf, das dem Durchschnitts-Nettoverdienst der letzten drei Monate entspricht.

Weiterführende Informationen

  • www.schwanger-info.de – Online-Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, Köln): Bietet unter der Rubrik „Schwangerschaft“ u. a. übersichtliche Informationen zum Thema „Rechtliches und finanzielle Hilfen“.
  • www.bmfsfj.de – Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Hier sind alle aktuellen Richtlinien und Informationen zur Kinder- und Familienpolitik zu finden, z. B. auch zum neuen Elterngeld.
  • https://vbm-online.de – Internetseite des Verbands berufstätiger Mütter (vbm, Köln): Mit aktuellen Informationen zu Beruf und Beschäftigungsförderung, Kinderbetreuung, Elterngeld, Alleinerziehenden und Familienpolitik einschließlich ausführlicher Link- und Literaturliste; nicht nur für berufstätige Mütter interessant.

Von: Dr. med. Katja Flieger, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
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Schwangerschaftstest: Das ist wichtig

Schwangerschaftstests sind heute relativ einfach anzuwenden. Trotzdem gibt es ein paar Dinge, die man unbedingt beachten sollte.

Schwangerschaftstest: Das ist wichtig

Damit keine Fehler passieren

Schwanger oder nicht? Das nachzuweisen ist heute ganz einfach: Man hält einen Teststreifen in den Urin und liest das Resultat im Display ab. Für ein zuverlässiges Ergebnis muss allerdings allerhand beachtet werden. 

Vom Frosch zum Teststreifen

Die ersten Schwangerschaftstests wurden Anfang des 20. Jahrhunderts entwickelt und beruhten auf Tierversuchen. Beim „Froschtest“ injizierte man z. B. Fröschen Urin von Frauen. Befand sich darin das Schwangerschaftshormon hCG, laichten die Frösche und der Test galt als positiv. Erst in den 60er-Jahren erfand man den chemischen Schwangerschaftstest, mit dem man hCG direkt im Urin nachweisen kann. Und seit Mitte der 1970er-Jahre ist das auch diskret und schnell zuhause möglich.

Tests werden immer empfindlicher

Bis heute wurden die Testverfahren immer mehr verfeinert. Mit modernen Tests lässt sich inzwischen schon kurz vor oder am ersten Fälligkeitstag der Periode eine Empfängnis nachweisen – wenn auch nicht so zuverlässig wie bei herkömmlichen Tests. Damit der Schwangerschaftstest funktioniert, müssen aber ein paar Dinge beachtet werden.

  • ·        Den passenden Test auswählen. Schwangerschaftstests unterscheiden sich in ihrer Empfindlichkeit. Spezielle Frühtests können vor Ausbleiben der Periode angewendet werden, andere am ersten Fälligkeitstag. Ist die Periode ausgeblieben, reichen herkömmliche Tests. Welcher Test am besten geeignet ist, erfährt man bei der Beratung in der Apotheke.
  • Teststreifen nur bei Bedarf kaufen. Schwangerschaftstests haben ein Verfallsdatum, nach dem sie nicht mehr zuverlässig funktionieren. Sie sollten daher nicht auf Vorrat gekauft werden, sondern nur bei tatsächlichem Bedarf.
  • Den richtigen Zeitpunkt wählen. Über die Nacht sammelt sich das Schwangerschaftshormon in der Harnblase an. Im Urin vom ersten Toilettengang morgens (Morgenurin) ist es daher besonders stark konzentriert und gut nachweisbar. Das ist vor allem wichtig, wenn man die besonders empfindlichen Frühtests einsetzen möchte.
  • Gebrauchsanweisung beachten. Grundsätzlich ähneln sich alle Tests in der Anwendung: Der Teststreifen wird mit dem Urin in Kontakt gebracht. Dabei taucht man ihn entweder in einen Becher mit aufgefangenem Urin ein oder hält ihn direkt in den Urinstrahl. Für ein aussagekräftiges Ergebnis sollte der Kontakt zum Urin mindestens fünf Sekunden betragen. Die Ablesedauer variiert je nach Hersteller.
  • Kontrollfenster beachten. Im sogenannten Kontrollfenster des Tests muss immer eine Linie auftauchen. Fehlt diese, ist der Test nicht aussagekräftig und muss wiederholt werden.
  • Falsches Ergebnis durch Medikamente. Beeinträchtigt (z.B. falsch positiv) wird das Ergebnis, wenn die Frau hCG-haltige Medikamente einnimmt. Dazu gehören insbesondere Medikamente, die bei Fruchtbarkeitsbehandlungen eingesetzt werden. Aber auch hormonelle Schwankungen wie in den Wechseljahren, Eierstockzysten oder Keimzelltumoren können zu falschen Ergebnissen führen.

Der Preis sagt übrigens wenig über die Güte eines Schwangerschaftstests aus. Ob ein Test teurer ist, hängt nicht von seiner Zuverlässigkeit, sondern von einer einfacheren Anwendung, dem Produktdesign oder einer digitalen Ergebnisanzeige ab.

Wenn der Test positiv ist, sollte man zur Frauenärzt*in gehen, um das Ergebnis bestätigen zu lassen. Das Ergebnis „nicht schwanger“ schließt eine Schwangerschaft nicht 100prozentig aus. Bleibt die Periode weiter aus, ist ebenfalls ein Termin in der Frauenarztpraxis ratsam.

Quelle: ptaheute

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Wavebreakmedia