Gesundheit heute
Beruf und Schwangerschaft: Gesetzliche Regelungen
In Deutschland legt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) verbindliche Regeln für den Berufsalltag von Schwangeren fest. Es schränkt die Berufstätigkeit Schwangerer dort ein, wo Mutter oder Kind durch risikoreiche Arbeiten gefährdet würden.
So dürfen Schwangere keine schweren Lasten heben und haben Anrecht auf regelmäßige Ruhepausen in einem speziell dafür eingerichteten Ruheraum. Nacht- und Feiertagsarbeit sowie Überstunden sind (mit Ausnahmen) nicht zulässig.
Das Mutterschutzgesetz bestimmt auch, welche Tätigkeiten in der Schwangerschaft nicht ausgeführt werden dürfen. Besteht für eine Schwangere im Beruf beispielsweise eine starke körperliche Belastung, Strahlen-, Chemikalien-, Unfall- oder Infektionsgefahr, kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. In der Praxis gelten die stärksten Restriktionen für Angestellte im Gesundheitswesen. So ist der Kontakt mit Blut und mit gesundheitsgefährdenden Stoffen wie Zytostatika unzulässig, ebenso das Arbeiten in der Nähe von Strahlungsquellen in Röntgenabteilungen, Strahlendiagnostik oder Strahlentherapie.
Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Entbindung (eine Weiterbeschäftigung auf ausdrücklichen Wunsch der Mutter ist allerdings möglich) und endet normalerweise acht Wochen nach der Geburt, bei Frühgeburten oder Mehrlingen zwölf Wochen nach der Geburt.
Frauen im Mutterschutz bekommen das Mutterschaftsgeld, das dem Nettogehalt entspricht. Durch die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes darf den Frauen kein finanzieller Nachteil entstehen.
Ein genereller Kündigungsschutz besteht während der gesamten Schwangerschaft, in den ersten vier Monaten nach der Geburt, während der Elternzeit (Erziehungsurlaub) und zwei Monate nach dessen Ende. In der Schweiz legt das Arbeitsgesetz fest, dass Wöchnerinnen in den ersten neun Wochen nach der Geburt nicht arbeiten dürfen. Kündigungsschutz besteht während der Schwangerschaft bis 16 Wochen nach der Niederkunft. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Teil-Lohnfortzahlung (Mutterschaftsversicherung) richtet sich nach dem jeweiligen Kanton.
In Österreich ist eine werdende Mutter laut Mutterschutzgesetz verpflichtet, den Dienstgeber über die Schwangerschaft zu informieren. Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung darf keine Kündigung ausgesprochen werden. Sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Entbindung besteht absolutes Arbeitsverbot. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten gelten längere Fristen.
Der Sozialversicherungsträger kommt für das „Wochengeld“ auf, das dem Durchschnitts-Nettoverdienst der letzten drei Monate entspricht.
Weiterführende Informationen
- www.schwanger-info.de – Online-Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, Köln): Bietet unter der Rubrik „Schwangerschaft“ u. a. übersichtliche Informationen zum Thema „Rechtliches und finanzielle Hilfen“.
- www.bmfsfj.de – Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Hier sind alle aktuellen Richtlinien und Informationen zur Kinder- und Familienpolitik zu finden, z. B. auch zum neuen Elterngeld.
- https://vbm-online.de – Internetseite des Verbands berufstätiger Mütter (vbm, Köln): Mit aktuellen Informationen zu Beruf und Beschäftigungsförderung, Kinderbetreuung, Elterngeld, Alleinerziehenden und Familienpolitik einschließlich ausführlicher Link- und Literaturliste; nicht nur für berufstätige Mütter interessant.

Schwangere leiden sehr häufig unter Sodbrennen.
Sodbrennen bei Schwangeren löschen
Saures Aufstoßen
Fast alle Schwangeren machen spätestens im dritten Trimenon mit Sodbrennen Bekanntschaft. Von der Mahlzeitenplanung über Kaugummikauen bis hin zur Einnahme von Flohsamen lässt sich dagegen einiges tun. Reicht das nicht, können Antazida helfen.
Sodbrennen vorprogrammiert
Schwangere leiden sehr häufig unter Sodbrennen. Ursache dafür sind mehrere Faktoren: Zum einen sorgt das Schwangerschaftshormon Progesteron dafür, dass die Muskulatur der inneren Organe gelockert wird. Das ist wichtig, damit die Gebärmutter nicht zu früh mit Kontraktionen beginnt. Gelockert wird allerdings auch die Muskulatur des unteren Speiseröhrenverschlusses. Dadurch fließt leichter saurer Mageninhalt in die Speiseröhre zurück. Zusätzlich drückt die immer größer werdende Gebärmutter von unten auf den Magen und fördert damit ebenfalls das Aufsteigen des Magensaftes.
In der Folge kommt es zu Sodbrennen mit saurem Aufstoßen und einem brennenden Gefühl hinter der Brust und im Rachen. Manchmal leiden die Betroffenen auch unter Reizhusten, Heiserkeit und Magenschmerzen. Insgesamt kann Sodbrennen den Alltag der Schwangeren sehr stark beeinträchtigen.
Kleine Portionen und bequeme Kleidung
Zum Glück gibt es einige Möglichkeiten, das Sodbrennen mit Verhaltensweisen zu lindern. Schwangeren wird beispielsweise geraten,
- bequeme und weit geschnittene Kleidung zu tragen, um den Bauch nicht noch von außen einzuschnüren.
- sich nach dem Essen nicht gleich hinzulegen und etwa ein bis zwei Stunden vor dem Schlafengehen nichts mehr zu essen. Im Liegen wird das Aufsteigen der Magensäure noch begünstigt.
- mit erhöhtem Kopfteil zu schlafen, um das Aufsteigen der Magensäure zu erschweren.
- die Mahlzeiten auf mehrere kleine Portionen am Tag zu verteilen, um Druck durch einen zu vollen Magen zu vermeiden.
Manche Speisen und Getränke fördern die Bildung von Magensäure und sollten deshalb von Schwangeren nur in Maßen verzehrt werden. Dazu gehören Zitrusfrüchte, Essig und Zwiebeln, Koffein, Pfefferminz- und Früchtetee und kohlensäurehaltige Getränke.
Kaugummi und Kartoffeln sind hilfreich
Empfehlenswert bei Sodbrennen ist das Lutschen von zuckerfreien Bonbons oder Kaugummi, weil der dadurch aktivierte Speichelfluss die Magensäure verdünnt. Lindernd wirken auch stärkehaltige Lebensmittel wie Kartoffeln, Zwieback oder Bananen. Ballaststoffe wie Chia-, Floh- und Leinsamen nehmen zudem als Quellstoffe überschüssige Magensäure auf.
Reicht das alles nicht aus, können Antazida helfen. Sie neutralisieren die Magensäure, indem sie Salze bilden. Viele Präparate sind für den kurzzeitigen Gebrauch in der Schwangerschaft zugelassen. Da sie jedoch mit zahlreichen anderen Medikamenten wechselwirken können, sollte man sich dazu in der Apotheke beraten lassen.
Eine weitere Alternative sind Protonenpumpenhemmer. Sie hemmen die Produktion der Magensäure in der Magenschleimhaut sehr effektiv. Aufgrund möglicher Nebenwirkung sollten sie in der Schwangerschaft aber nur nach Rücksprache mit der behandelnden Ärzt*in eingenommen werden.
Quelle: pta heute