Gesundheit heute

Reisekrankheit

Insbesondere Kinder und Frauen leiden – bei Auto- und vor allem Schiffsfahrten – an der Reisekrankheit (Kinetose), die sich durch hochgradige Übelkeit, Schwindel, Schweißausbrüche und Erbrechen äußert. Mediziner erklären das Entstehen der Reisekrankheit mit einer Überreizung des Gleichgewichtsapparats aufgrund der heftigen Bewegungen. In Kombination mit den oft widersprüchlichen Informationen aus Gleichgewichtswahrnehmung und Sehen führt dies zu der unangenehmen Reaktion des Nervensystems. Nicht zu unterschätzen sind aber auch die psychologischen Faktoren, die am Geschehen beteiligt sind, z. B. Stress oder bei Kindern Aufregung durch die ungewohnte Situation oder durch die Vorfreude auf den Urlaub.

Die folgenden Hinweise können helfen, die Reiseübelkeit zu vermeiden:

  • Wahl des individuell verträglichsten Verkehrsmittels: In Flugzeugen ist die Gefahr von Übelkeit geringer als auf Schiffen (die sprichwörtliche Seekrankheit), Bahnreisen sind günstiger als Auto- oder Busfahrten. Ausnahme: Züge mit Neigetechnik
  • Wahl eines Sitzplatzes, der möglichst geringen Erschütterungen ausgesetzt ist: im Bus vorne, im Auto der (Bei)Fahrersitz, im Schiff in der Mitte, im Flugzeug über den Tragflächen
  • Versuchen Sie bei Schiffsreisen möglichst einen unbeweglichen Punkt, eine Linie oder Fläche mit den Augen zu fixieren, z. B. den Horizont
  • Nicht lesen während der Fahrt – die Fixierung der Sicht auf Dinge, die sich mitbewegen, intensiviert die Beschwerden
  • Alkohol und reichliches Essen vermeiden, allerdings vor Reiseantritt zumindest eine Kleinigkeit essen
  • Kaugummi kauen oder Bonbons lutschen
  • Zwischendurch Bewegung und frische Luft.

Haben sich die Symptome bereits eingestellt, hilft ein Dimenhydrinat-Kaugummi (Superpep®). Die Substanz wird direkt über die Zunge aufgenommen und wirkt bereits nach ein paar Minuten. Ansonsten sind vor allem frische Luft, reichlich Flüssigkeitsaufnahme und eventuell die Gabe von Vomex A®-Zäpfchen angeraten. Der Körper gewöhnt sich bei Schiffsreisen oft nach 1–2 Tagen an das Schaukeln und die Übelkeit lässt nach.

Wer aber aus Erfahrung weiß, dass er anfällig für die Reisekrankheit ist, sollte sich vorbeugend für eines der folgenden Medikamente entscheiden:

  • Etwa eine halbe Stunde vor Abfahrt ein Antihistaminikum wie Dimenhydrinat (Reisegold Tabs®) in Tablettenform einnehmen, dessen Wirkdauer 4–6 Stunden beträgt bei Bedarf weitere Tabletten einnehmen. Leider machen diese Arzneimittel müde und fahruntüchtig.
  • Eine Alternative ist das Scopolaminpflaster (Scopoderm TTS®), das 4 Stunden oder auch am Abend vor der Abreise hinter das Ohr geklebt wird. Zwar hat das Pflaster den Vorteil einer 3-tägigen Wirksamkeit, nachteilig sind jedoch die Verschreibungspflicht und Nebenwirkungen wie abnorme Müdigkeit und Mundtrockenheit.
  • In Frage kommt auch ein pflanzliches Präparat aus Ingwerwurzel (Zintona®), eventuell Ingwerbonbons, wobei die Wirksamkeit nicht sicher erwiesen ist. Gleiches gilt für Vitamin-B6-Tabletten, welche die Nervenreizung des Gleichgewichtsorgans dämpfen sollen. Homöopathen empfehlen Cocculus D6 oder Nux vomica D6.
  • Empfohlen werden gelegentlich auch Akupressurbänder (SEA-Band®), durch die auf einen bestimmten Punkt auf der Innenseite des Unterarms ein sanfter Druck ausgeübt wird (Kosten ~ 15 €). Mit ~ 150 € sehr viel teurer sind Brillen, die einen künstlichen Horizont dadurch erzeugen, dass in jedem Glas zur Hälfte eine Flüssigkeit eingelagert ist. Damit gleichen die Brillen wie eine Wasserwaage alle Kopfbewegungen aus (Tempest®).

Weiterlesen:Jetlag
Probleme bei Flugreisen

Von: Dr. rer. nat. Annette Diekmann-Müller, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014).
Zurück
Medikamentenkauf im Ausland

Mit einem korrekten Rezept kann man auch im EU-Ausland verschreibungspflichtige Medikamente erhalten.

Medikamentenkauf im Ausland

Vorsicht Falle!

Wer im Ausland Medikamente kauft, muss allerhand beachten. Das fängt bei Zollgebühren an und hört beim Risiko, Fälschungen zu erwerben, auf.

Rezept von EU-Arzt gilt in der ganzen EU

Medikamente vergessen, verloren oder gar nicht erst genug eingepackt: Wenn man im Ausland ein rezeptpflichtiges Arzneimittel benötigt, kann es kompliziert werden. Im besten Fall hat man sich schon zu Hause vorsorglich ein Rezept ausstellen lassen. Glücklicherweise kann ein korrekt ausgestelltes Rezept von einer in der EU praktizierender Ärzt*in in allen EU-Ländern eingelöst werden. Hat man kein Rezept dabei, muss man sich eines in einer ortsansässigen Arztpraxis ausstellen lassen.

Hamsterkäufe sind verboten

Manche Patient*innen kaufen aber auch ganz gezielt Medikamente im Ausland, weil die Arzneimittel dort oft sehr viel günstiger sind. Das liegt daran, dass die Arzneimittelpreise in vielen Ländern staatlich reguliert werden. Ausgedehnte Hamsterkäufe sollte man im Ausland trotzdem unterlassen. Sonst holt sich der Zoll die vermeintliche Ersparnis bei der Ausreise wieder zurück. Zollfrei ist nur die Menge an Medikamente, die dem persönlichen Bedarf für maximal drei Monate entspricht. Das gilt für EU-Länder und einige Drittländer. Um ganz sicher zu gehen, sollte man sich vor der Reise auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit informieren.

Zusätzlich droht im Ausland die Gefahr, beim Medikamentenkauf eine Fälschung zu erwerben. Wer im Urlaub Medikamente ausschließlich in offiziellen Apotheken einkauft, reduziert dieses Risiko. Hinweise auf gefälschte Präparate sind zudem extrem niedrige Preise und der freie Verkauf von Wirkstoffen, die eigentlich verschreibungspflichtig sind. Besonders oft werden Potenzmittel, Diätpillen und Schlafmittel auf diese Weise angeboten.

Gesundheitliche und strafrechtliche Folgen

Kauf und Einfuhr solcher Fälschungen bergen zweierlei Probleme. Zum einen gesundheitliche: Der Wirkstoff kann zu hoch oder zu niedrig dosiert, gar nicht enthalten oder durch einen anderen ausgetauscht sein. Es drohen aber auch strafrechtliche Konsequenzen: Die Einfuhr gefälschter Arzneimittel ist nämlich generell verboten.

Doch nicht nur Fälschungen und ihre Folgen sind zu bedenken. Etliche im Ausland erhältliche Lifestylepräparate und Medikamente enthalten Inhaltstoffe, die in Deutschland nicht erlaubt sind, und deshalb nicht eingeführt werden dürfen. Eine genaue Prüfung der Präparate ist deshalb unerlässlich. Dies gestaltet sich oft schwierig. Eine Hilfe bei Sprachbarrieren sind Medikamentenübersetzer, die von einigen Anbietern kostenfrei als App angeboten werden (z.B. in der ERV travel & care App). Sie zeigen auch auf, wie die Pendants zu deutschen Medikamenten oder die enthaltenen Inhaltsstoffe im Reiseland heißen.

Quelle: Pressemitteilung der ergo Reiseversicherungen

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Svitlana Hulko / Alamy / Alamy Stock Photos