Gesundheit heute

Auslandsreiseversicherung

Ein Unfall im Urlaub – und nun? Auslandsreiseversicherungen versprechen Hilfe und die Kostenübernahme der medizinischen Versorgung im Ausland. Doch ist die Versicherung überhaupt notwendig? Und worauf müssen Reisewillige beim Abschluss achten?

Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Auch wer keine Auslandsreiseversicherung abgeschlossen hat, ist im Ausland krankenversichert – allerdings mit Einschränkungen. Möglich macht das die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, EHIC), die auf der Rückseite deutscher Krankenversicherungskarten aufgedruckt ist. Sie gilt innerhalb der EU und auch in Island, Lichtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Reisende erhalten nach Vorlage der Karte eine Behandlung bei Unfällen oder akuten Erkrankungen zu den gleichen Bedingungen und Kosten wie Einheimische. Vorsicht: Das bedeutet, dass für die Behandlung im Ausland auch Kosten anfallen können, obwohl die Behandlung in Deutschland kostenlos wäre.
Manchmal muss die Patient*in die Arztrechnung im Ausland zunächst einmal bar bezahlen. Nach Hause zurückgekehrt, kann man beantragen, dass die Kasse den Betrag erstattet. Nicht selten ist aber ein Teil der Kosten von den Versicherten zu tragen. Gerade bei exklusiven Reisezielen kann es auch passieren, dass Ärzt*innen die Europäische Versichertenkarte nicht akzeptieren, weil sie keine „Kassenärzt*innen“ sind.
Nie gedeckt sind die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland.

Außerdem haben nur gesetzlich Versicherte Anspruch auf die Europäische Gesundheitskarte. Wer eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, muss die Kostenübernahme im Ausland bei dem jeweiligen Anbieter erfragen.  

Private Auslandskrankenversicherung

Um diesen Risiken aus dem Weg zu gehen, lohnt sich der Abschluss einer Auslandsreiseversicherung. Reisekrankenversicherungen übernehmen in der Regel außerdem nicht nur in Europa, sondern weltweit alle Kosten, sodass der Abschluss einer Police sich auch für Kassenpatient*innen mit europäischer Gesundheitskarte lohnt. Wichtiger als der Preis sind jedoch die Konditionen: Besonders für Ältere ab 70 Jahren, Vorerkrankte und auch für Schwangere gibt es teilweise sehr hohe Aufschläge.

Vor dem Abschluss einer Auslandsreiseversicherung ist zu bedenken:

  • Reisedauer: Wie lang die Reise dauern darf, ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Wer also eine 3-monatige Rundreise oder sogar ein Auslandsjahr plant, sollte genau auf die maximale Reisedauer im Vertrag achten.
  • Mitversicherte: Einige Versicherungen bieten einen Schutz für Familienmitglieder und Kinder an. Das Höchstalter für Kinder unterscheidet sich jedoch von Anbieter zu Anbieter.
  • Chronische Krankheiten: Für Menschen mit chronischen Krankheiten lohnt es sich, beim Versicherer genau nach den abgedeckten Leistungen zu fragen. Werden nur unvorhersehbare Notfälle oder auch Routinebehandlungen übernommen?
  • Nachleistungsfrist: Wichtig ist, dass die Versicherung auch für eine Behandlung aufkommt, die länger dauert als die eigentlich vereinbarte maximale Reisedauer.
  • Rücktransport: Transporte in das Heimatland, die „medizinisch sinnvoll“ sind, sollten übernommen werden. Viele Anbieter verwenden nur die Klausel „medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet“. Unter diesen Umständen ist die Übernahme der Kosten viel schwieriger einzufordern.

Hilfreich sind die Auslandskrankenversicherer auch bei der Suche nach einer guten Ärzt*in im Ausland – ein wichtiger Service angesichts der Gefahr, an einen Betrüger zu geraten. Viele Versicherungsgesellschaften führen für die wichtigen Reiseregionen der Welt weiße Listen empfehlenswerter Ärzt*innen und Kliniken sowie schwarze Listen mit Praxen und Institutionen, die man auf jeden Fall meiden sollte. Sie haben Telefonhotlines eingerichtet, die teilweise rund um die Uhr besetzt sind. Adressen von Arztpraxen vor Ort erhalten Sie zudem beim ADAC oder den jeweiligen Botschaften.

Weiterlesen:

Reiseimpfungen

Die Reiseapotheke

Im Urlaub zum Arzt

Von: Dr. rer. nat. Annette Diekmann-Müller, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitet und aktualisiert von Marie Schläfer.
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Slushies können Kindern schaden

Vor allem die knallbunten Slushies enthalten häufig Glycerin, das in hohen Mengen Kindern schaden kann.

Slushies können Kindern schaden

Nicht zu viel davon genießen!

Bunt, eiskalt und süß: Slush-Ice-Getränke sind im Sommer vor allem bei Kindern beliebt. Doch das Vergnügen birgt Gefahren. Schon ein großes Getränk kann bei den Kleinen Kopfschmerzen, Schwindel oder sogar Bewusstseinsstörungen auslösen.

Glycerin hält das Eisgetränk weich

An heißen Sommertagen oder im Urlaub gehört Slush Ice für viele Kinder einfach dazu. Die bunten, halbgefrorenen Getränke sehen harmlos aus und sorgen für eine schnelle Abkühlung. Doch Fachleute raten inzwischen zur Vorsicht: Der häufig enthaltene Zusatzstoff Glycerin (E 422) kann in größeren Mengen gesundheitliche Beschwerden verursachen. Er ist vor allem in zuckerfreien und knallbunten Slushies vorhanden.

Glycerin ist ein seit Langem zugelassener Lebensmittelzusatzstoff. Er wird unter anderem als Feuchthaltemittel und Stabilisator verwendet. Bei Slush Ice sorgt er dafür, dass das Getränk auch bei Minusgraden weich bleibt und nicht zu einem festen Eisblock gefriert.

Die Dosis macht´s

Problematisch wird Glycerin jedoch, wenn innerhalb kurzer Zeit größere Mengen aufgenommen werden. Der Stoff beeinflusst den Wasserhaushalt des Körpers und wird deshalb in der Medizin sogar gezielt als Arzneimittel eingesetzt, etwa zur Senkung eines erhöhten Augen- oder Hirndrucks.

Genau diese Wirkung kann bei hohen Mengen auch nach dem Trinken eines Slush-Ice-Getränks auftreten. Mögliche Folgen sind Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Benommenheit oder Durchfall. In seltenen Fällen wurden bei Kindern auch vorübergehende Bewusstseinsstörungen beobachtet. Dabei handelt es sich nicht um eine Lebensmittelvergiftung, sondern um die Wirkung einer zu hohen Glycerinmenge.

Schon 250 ml können zu viel sein für Kinder

Besonders gefährdet sind Kinder, weil sie aufgrund ihres geringeren Körpergewichts schneller kritische Mengen erreichen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat deshalb erstmals einen Richtwert für die einmalige Aufnahme von Glycerin festgelegt. Pro kg Körpergewicht sollen nicht mehr als 125 mg Glycerin auf einmal aufgenommen werden. Bei einem Kind von 20 kg entspricht das einer Menge von 2500 mg Glycerin. In untersuchten Slushi-Proben lagen die Glycerinmengen jedoch bei 6250 mg bis 35500 mg pro 250-ml-Getränk.

Nach dieser Bewertung kann bereits ein großer Slushie ausreichen, um diese Menge zu überschreiten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt daher, den Konsum glycerinhaltiger Slush-Ice-Getränke bei Kindern zu begrenzen.

Bei Beschwerden ärztliche Hilfe suchen

Eltern sollten darauf achten, dass Kinder Slush Ice nicht in großen Mengen oder sehr schnell trinken. Treten kurz nach dem Verzehr Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen, Schwindel oder starke Benommenheit auf, sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Wichtig ist dabei der Hinweis, dass zuvor ein Slush-Ice-Getränk getrunken wurde.

Quelle:BfR

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Jennifer Jordan / Alamy / Alamy Stock Photos