Gesundheit heute

Auslandsreiseversicherung

Ein Unfall im Urlaub – und nun? Auslandsreiseversicherungen versprechen Hilfe und die Kostenübernahme der medizinischen Versorgung im Ausland. Doch ist die Versicherung überhaupt notwendig? Und worauf müssen Reisewillige beim Abschluss achten?

Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Auch wer keine Auslandsreiseversicherung abgeschlossen hat, ist im Ausland krankenversichert – allerdings mit Einschränkungen. Möglich macht das die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, EHIC), die auf der Rückseite deutscher Krankenversicherungskarten aufgedruckt ist. Sie gilt innerhalb der EU und auch in Island, Lichtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Reisende erhalten nach Vorlage der Karte eine Behandlung bei Unfällen oder akuten Erkrankungen zu den gleichen Bedingungen und Kosten wie Einheimische. Vorsicht: Das bedeutet, dass für die Behandlung im Ausland auch Kosten anfallen können, obwohl die Behandlung in Deutschland kostenlos wäre.
Manchmal muss die Patient*in die Arztrechnung im Ausland zunächst einmal bar bezahlen. Nach Hause zurückgekehrt, kann man beantragen, dass die Kasse den Betrag erstattet. Nicht selten ist aber ein Teil der Kosten von den Versicherten zu tragen. Gerade bei exklusiven Reisezielen kann es auch passieren, dass Ärzt*innen die Europäische Versichertenkarte nicht akzeptieren, weil sie keine „Kassenärzt*innen“ sind.
Nie gedeckt sind die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland.

Außerdem haben nur gesetzlich Versicherte Anspruch auf die Europäische Gesundheitskarte. Wer eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, muss die Kostenübernahme im Ausland bei dem jeweiligen Anbieter erfragen.  

Private Auslandskrankenversicherung

Um diesen Risiken aus dem Weg zu gehen, lohnt sich der Abschluss einer Auslandsreiseversicherung. Reisekrankenversicherungen übernehmen in der Regel außerdem nicht nur in Europa, sondern weltweit alle Kosten, sodass der Abschluss einer Police sich auch für Kassenpatient*innen mit europäischer Gesundheitskarte lohnt. Wichtiger als der Preis sind jedoch die Konditionen: Besonders für Ältere ab 70 Jahren, Vorerkrankte und auch für Schwangere gibt es teilweise sehr hohe Aufschläge.

Vor dem Abschluss einer Auslandsreiseversicherung ist zu bedenken:

  • Reisedauer: Wie lang die Reise dauern darf, ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Wer also eine 3-monatige Rundreise oder sogar ein Auslandsjahr plant, sollte genau auf die maximale Reisedauer im Vertrag achten.
  • Mitversicherte: Einige Versicherungen bieten einen Schutz für Familienmitglieder und Kinder an. Das Höchstalter für Kinder unterscheidet sich jedoch von Anbieter zu Anbieter.
  • Chronische Krankheiten: Für Menschen mit chronischen Krankheiten lohnt es sich, beim Versicherer genau nach den abgedeckten Leistungen zu fragen. Werden nur unvorhersehbare Notfälle oder auch Routinebehandlungen übernommen?
  • Nachleistungsfrist: Wichtig ist, dass die Versicherung auch für eine Behandlung aufkommt, die länger dauert als die eigentlich vereinbarte maximale Reisedauer.
  • Rücktransport: Transporte in das Heimatland, die „medizinisch sinnvoll“ sind, sollten übernommen werden. Viele Anbieter verwenden nur die Klausel „medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet“. Unter diesen Umständen ist die Übernahme der Kosten viel schwieriger einzufordern.

Hilfreich sind die Auslandskrankenversicherer auch bei der Suche nach einer guten Ärzt*in im Ausland – ein wichtiger Service angesichts der Gefahr, an einen Betrüger zu geraten. Viele Versicherungsgesellschaften führen für die wichtigen Reiseregionen der Welt weiße Listen empfehlenswerter Ärzt*innen und Kliniken sowie schwarze Listen mit Praxen und Institutionen, die man auf jeden Fall meiden sollte. Sie haben Telefonhotlines eingerichtet, die teilweise rund um die Uhr besetzt sind. Adressen von Arztpraxen vor Ort erhalten Sie zudem beim ADAC oder den jeweiligen Botschaften.

Weiterlesen:

Reiseimpfungen

Die Reiseapotheke

Im Urlaub zum Arzt

Von: Dr. rer. nat. Annette Diekmann-Müller, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitet und aktualisiert von Marie Schläfer.
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Vorsicht in der Höhe mit Kindern

Gut akklimatisiert können auch Kinder Bergwanderungen sicher genießen.

Vorsicht in der Höhe mit Kindern

Gesundes Bergwandern

Wandern in den Bergen ist bei vielen Familien beliebt. Doch ab 2500 m warten neben der intensiven Sonneneinstrahlung auch andere Herausforderungen auf den Körper. Vor allem vor der Höhenkrankheit muss man Kinder schützen.

Langsam aufsteigen

Wer mit Kindern in die Berge reist, muss Höhenrisiken beachten. Damit sich der Körper an die Höhe gewöhnen kann, muss der Aufstieg beim Bergwandern langsam und spielerisch erfolgen. Ab etwa 2000 m sollte die Höhe schrittweise (bis zu 300 m/Tag) erreicht werden, da der Körper Zeit braucht, sich an den Sauerstoffmangel zu gewöhnen. Entscheidend ist, nicht zu schnell aufzusteigen und genügend Ruhe einzuplanen.

Die erste Schlafhöhe sollte generell unter 2500 m liegen. Danach gilt für Erwachsene ein Anstieg der Schlafhöhe von maximal 300–600 m pro Nacht. Zusätzlich wird nach jeweils ca. 1000 Höhenmetern ein Ruhetag empfohlen. Tagsüber können höhere Gipfel möglich sein, aber die Nacht sollte tiefer verbracht werden. Kritisch sind vor allem die ersten zwei Tage in großer Höhe.

Bei Kindern aus dem Flachland gelten strengere Regeln: Vorschulkinder sollten sich in Höhen über 3000–4000m nicht aufhalten. Bis zu dieser Höhe sollte ab 2000 m täglich nicht mehr als 300 Höhenmetern erklommen werden. Säuglinge schlafen möglichst unter 1600 m. Generell gilt: je jünger das Kind, desto vorsichtiger die Höhenexposition.

Bei geringstem Verdacht absteigen

Wichtig ist auch die Beobachtung, da Symptome der Höhenkrankheit oft verzögert auftreten. Für Erwachsene sind Kopfschmerzen, Übelkeit und Schwindel typisch. Kinder können ihre Beschwerden nicht immer gut äußern, weshalb Eltern ihre Kinder regelmäßig befragen und genau beobachten sollten. Hinweise sind

  • ·        Unruhe,
  • Quengeln,
  • ungewöhnliche Müdigkeit oder
  • auffällige Teilnahmslosigkeit.

Bei Verdacht auf eine akute Höhenkrankheit gilt der sofortige Abstieg alsdie wichtigste Maßnahme. Zusätzlich kann man den Oberkörper hoch lagern und, falls vorhanden, Sauerstoff geben. Schwere Verläufe wie das Höhenlungenödem oder das Höhenhirnödem sind lebensbedrohlich und erfordern schnelle ärztliche Hilfe.

Es sollte vorher geprüft werden, ob eine Notfallversorgung, z. B. eine Überdruckkammer, erreichbar ist. Medikamente zur Vorbeugung (z. B. Acetazolamid, Dexamethason oder Nifedipin) sind für Kinder nicht zugelassen und nur in Ausnahmefällen ärztlich zu erwägen. Von Reisen in abgelegene, medizinisch schlecht versorgte Regionen wird mit Kindern gänzlich abgeraten.

Nur gesund in die Berge!

Wichtig: Kinder sollten nur gesund in die Höhe gebracht werden. Selbst einfache Infekte wie Schnupfen können sich als problematisch erweisen. Bei kranken Kindern ist auch der Auf- oder Abstieg mit der Seilbahn oder dem Auto verboten, da die schnellen Druckveränderungen Risiken erhöhen. Besondere Vorsicht gilt bei chronischen Erkrankungen wie Herzfehlern, Lungenhochdruck, Mukoviszidose, Sichelzellanämie oder Down-Syndrom, da hier die Belastung in der Höhe deutlich erhöht sein kann.

Quelle: Ärztezeitung

Von: Dr. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Westend61 / hsimages