Gesundheit heute

Auslandsreiseversicherung

Ein Unfall im Urlaub – und nun? Auslandsreiseversicherungen versprechen Hilfe und die Kostenübernahme der medizinischen Versorgung im Ausland. Doch ist die Versicherung überhaupt notwendig? Und worauf müssen Reisewillige beim Abschluss achten?

Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Auch wer keine Auslandsreiseversicherung abgeschlossen hat, ist im Ausland krankenversichert – allerdings mit Einschränkungen. Möglich macht das die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, EHIC), die auf der Rückseite deutscher Krankenversicherungskarten aufgedruckt ist. Sie gilt innerhalb der EU und auch in Island, Lichtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Reisende erhalten nach Vorlage der Karte eine Behandlung bei Unfällen oder akuten Erkrankungen zu den gleichen Bedingungen und Kosten wie Einheimische. Vorsicht: Das bedeutet, dass für die Behandlung im Ausland auch Kosten anfallen können, obwohl die Behandlung in Deutschland kostenlos wäre.
Manchmal muss die Patient*in die Arztrechnung im Ausland zunächst einmal bar bezahlen. Nach Hause zurückgekehrt, kann man beantragen, dass die Kasse den Betrag erstattet. Nicht selten ist aber ein Teil der Kosten von den Versicherten zu tragen. Gerade bei exklusiven Reisezielen kann es auch passieren, dass Ärzt*innen die Europäische Versichertenkarte nicht akzeptieren, weil sie keine „Kassenärzt*innen“ sind.
Nie gedeckt sind die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland.

Außerdem haben nur gesetzlich Versicherte Anspruch auf die Europäische Gesundheitskarte. Wer eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, muss die Kostenübernahme im Ausland bei dem jeweiligen Anbieter erfragen.  

Private Auslandskrankenversicherung

Um diesen Risiken aus dem Weg zu gehen, lohnt sich der Abschluss einer Auslandsreiseversicherung. Reisekrankenversicherungen übernehmen in der Regel außerdem nicht nur in Europa, sondern weltweit alle Kosten, sodass der Abschluss einer Police sich auch für Kassenpatient*innen mit europäischer Gesundheitskarte lohnt. Wichtiger als der Preis sind jedoch die Konditionen: Besonders für Ältere ab 70 Jahren, Vorerkrankte und auch für Schwangere gibt es teilweise sehr hohe Aufschläge.

Vor dem Abschluss einer Auslandsreiseversicherung ist zu bedenken:

  • Reisedauer: Wie lang die Reise dauern darf, ist von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Wer also eine 3-monatige Rundreise oder sogar ein Auslandsjahr plant, sollte genau auf die maximale Reisedauer im Vertrag achten.
  • Mitversicherte: Einige Versicherungen bieten einen Schutz für Familienmitglieder und Kinder an. Das Höchstalter für Kinder unterscheidet sich jedoch von Anbieter zu Anbieter.
  • Chronische Krankheiten: Für Menschen mit chronischen Krankheiten lohnt es sich, beim Versicherer genau nach den abgedeckten Leistungen zu fragen. Werden nur unvorhersehbare Notfälle oder auch Routinebehandlungen übernommen?
  • Nachleistungsfrist: Wichtig ist, dass die Versicherung auch für eine Behandlung aufkommt, die länger dauert als die eigentlich vereinbarte maximale Reisedauer.
  • Rücktransport: Transporte in das Heimatland, die „medizinisch sinnvoll“ sind, sollten übernommen werden. Viele Anbieter verwenden nur die Klausel „medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet“. Unter diesen Umständen ist die Übernahme der Kosten viel schwieriger einzufordern.

Hilfreich sind die Auslandskrankenversicherer auch bei der Suche nach einer guten Ärzt*in im Ausland – ein wichtiger Service angesichts der Gefahr, an einen Betrüger zu geraten. Viele Versicherungsgesellschaften führen für die wichtigen Reiseregionen der Welt weiße Listen empfehlenswerter Ärzt*innen und Kliniken sowie schwarze Listen mit Praxen und Institutionen, die man auf jeden Fall meiden sollte. Sie haben Telefonhotlines eingerichtet, die teilweise rund um die Uhr besetzt sind. Adressen von Arztpraxen vor Ort erhalten Sie zudem beim ADAC oder den jeweiligen Botschaften.

Weiterlesen:

Reiseimpfungen

Die Reiseapotheke

Im Urlaub zum Arzt

Von: Dr. rer. nat. Annette Diekmann-Müller, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitet und aktualisiert von Marie Schläfer.
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Neue Empfehlung zur Dengue-Impfung

Beim Wandern durch den thailändischen Regenwald kann man sich eine Dengue-Infektion einfangen.

Neue Empfehlung zur Dengue-Impfung

Reisen in Risikogebiete

Von Thailand bis in die Karibik: Denguefieber-Infektionen drohen in zahlreichen Reisegebieten. Bisher empfiehlt die STIKO die Impfung nur Personen, die sich bereits einmal damit infiziert haben. Die Deutsche Gesellschaft für Reisemedizin sieht das anders.

Infizierte Mücken lauern in Subtropen und Tropen

Mit Dengue kann man sich vor allem in tropischen und subtropischen Regionen anstecken. Deutsche Touristen infizieren sich besonders häufig in Thailand, Indonesien und Indien damit, seltener auch in Mexiko oder der Karibik. Übertragen wird das Dengue-Virus durch Mücken. Typische Symptome sind hohes Fieber, Kopf-, Glieder- und Muskelschmerzen, Hautausschlag und Erbrechen. Schwere Formen mit Beteiligung von ZNS, Leber, Niere oder Lunge sind möglich, aber selten.

Seit einigen Jahren gibt es Impfstoffe gegen Dengue. In Deutschland zugelassen ist ein abgeschwächter Lebendimpfstoff. Die STIKO empfiehlt seit 2023 die Impfung für Personen ab vier Jahren, die in ein Endemiegebiet reisen und vorher schon eine Dengue-Infektion durchgemacht haben – was sich im Blut nachweisen lässt.

Neuen Daten sprechen gegen STIKO-Empfehlung

Das sei so nicht mehr zu rechtfertigen, sagt Tomas Jelinek, Präsident der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin (DFR). Grund für die damalige Einschränkung war die Annahme, dass Nicht-Infizierte durch die Dengue-Impfung ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe bei einer späteren Dengue-Infektion haben könnten.

Neue Daten zeigen jedoch, dass das nicht der Fall ist, sagte Jelinek. In aktuellen Studien ist die Schutzrate der Impfung für beide Gruppen vergleichbar: sowohl bei Personen, die vorher eine Dengue-Infektion durchgemacht haben und Antikörper im Blut aufweisen, als auch bei bisher Nicht-Infizierten. Weltweit wurden zudem über 20 Millionen Impfdosen verabreicht, ohne dass sich ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für Nicht-Infizierte gezeigt hat. Die DFR empfiehlt daher, auch Reisende ohne vorherige Denguefieber-Infektion nicht mehr von einer Impfung auszuschließen.

Zur Not schützt auch schon die erste Impfung

Die derzeitige STIKO-Empfehlung hat einen weiteren Schwachpunkt. Sie fordert eine abgeschlossene Impfserie mit zwei Impfungen im Abstand von drei Monaten. Das ist praktisch oft nicht umsetzbar, so Jelinek, und auch nicht zwingend erforderlich. Schon eine einzelne Dosis bietet mit rund 81 % einen gewissen Schutz. Zwar sind zwei Impfungen effektiver – doch wenn eine Reise kurzfristig ansteht, sollte man trotzdem mit der Immunisierung beginnen, auch wenn der Aufenthalt vor dem zweiten Impftermin liegt.

Kassen zahlen nach STIKO-Empfehlung

Zu beachten sind allerdings die Kosten. Die gesetzlichen Krankenkassen orientieren sich an den STIKO-Empfehlungen: Reisenden mit erhöhtem Expositionsrisiko werden die Kosten für die Dengue-Impfung derzeit nur erstattet, wenn sie eine im Blut nachgewiesene Dengue-Infektion durchgemacht haben. Alle anderen müssen die Impfung, wenn gewünscht, selbst bezahlen.

Quellen: DFR, Ärztezeitung

Von: Dr. med. Sonja Kempinski; Bild: mauritius images / Jaromír Chalabala / Alamy / Alamy Stock Photos